Weiter Krankengeldbezug bei Kur?

Ich habe mal eine wichtige Frage an alle Experten im Sozialversicherungsrecht.

Angenommen ein Mitarbeiter ist bereits seit drei Wochen arbeitsunfähig und wird vorauss. noch weiterhin arbeitsunfähig bleiben.
Weiter angenommen dieser Mitarbeiter bekommt eine 3-wöchige Kur bewilligt und tritt diese während seiner weiter andauernden Arbeitsunfähigkeit an. Somit ergibt sich vom ersten Tag der Arbeitsunfähig bis zum Ende der Kur eine Abwesenheit von insgesamt sieben Wochen, ununterbrochen. Entgeltfortzahlung wird bis zu sechs Wochen vom Arbeitgeber gewährt.

Wird die Kur in die sechs Wochen Entgeltfortzahlung bei der Krankenkasse mit eingerechnet, oder wird diese dabei außer betracht gelassen und der Mitarbeiter könnte nach der Kur weiter eine Woche arbeitsunfähig sein und dabei noch Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten?

Vielen Dank für die Antworten,

Sandra

Hallo,

wer bezahlt die Reha (=„Kur“)? Rentenversicherung oder Krankenkasse ?

&Tschüß

Wolfgang

Wer die Kur bezahlt weiß ich nicht 100%ig, aber ich gehe davon aus das es die RV macht.

Die Kur wird wegen der selben Krankheit durchgeführt.

Kurz noch zur Erläuterung: Die längere Krankheit hatte genau 1,5 Jahre gedauert, welches nun ein halbes Jahr her ist.

Hallo Sandra,

Wer die Kur bezahlt weiß ich nicht 100%ig, aber ich gehe davon
aus das es die RV macht.

Dann gibt es sowieso erstmal kein Krankengeld von der KK, sondern Übergangsgeld von der drv. Allerdings gibt es das Übergangsgeld erst dann, wenn der AN in Deinem Fall seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung „verbraucht“ hat. Dies findest Du im § 52 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__52.html

Also gilt:
Zuerst 6 Wochen LFZ, dann für den Rest der Reha (wenn von der drv bezahlt) Übergangsgeld, danach (wenn weiter AU) Krnakengeld.
Wichtig hierbei ist, daß das Übergangsgeld nicht auf die 78 Wochen des max. Krankengeldbezuges angerechnet wird

Die Kur wird wegen der selben Krankheit durchgeführt.

Kurz noch zur Erläuterung: Die längere Krankheit hatte genau
1,5 Jahre gedauert, welches nun ein halbes Jahr her ist.

Du hattest dvon vorheriger AU in Deinem Ursprungsposting nichts erwähnt. Wenn allerdings erneut LFZ vom AG geleistet wird, spielt das sowieso keine Rolle

&Tschüß

Wolfgang