Ich habe mal eine wichtige Frage an alle Experten im Sozialversicherungsrecht.
Angenommen ein Mitarbeiter ist bereits seit drei Wochen arbeitsunfähig und wird vorauss. noch weiterhin arbeitsunfähig bleiben.
Weiter angenommen dieser Mitarbeiter bekommt eine 3-wöchige Kur bewilligt und tritt diese während seiner weiter andauernden Arbeitsunfähigkeit an. Somit ergibt sich vom ersten Tag der Arbeitsunfähig bis zum Ende der Kur eine Abwesenheit von insgesamt sieben Wochen, ununterbrochen. Entgeltfortzahlung wird bis zu sechs Wochen vom Arbeitgeber gewährt.
Wird die Kur in die sechs Wochen Entgeltfortzahlung bei der Krankenkasse mit eingerechnet, oder wird diese dabei außer betracht gelassen und der Mitarbeiter könnte nach der Kur weiter eine Woche arbeitsunfähig sein und dabei noch Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten?
Vielen Dank für die Antworten,
Sandra