Barfuss Autofahren?

Hi!

Nach nun mehrmaliger Kontrolle durch die Polizei ist mir heute die Frage gekommen ob die Polizei das Fahren ohne Schuhe und Socken, also barfuss, als Ordnungswidrigkeit oder Straftat ansieht?

mfg Mark

Hi,

Nach nun mehrmaliger Kontrolle durch die Polizei ist mir heute
die Frage gekommen ob die Polizei das Fahren ohne Schuhe und
Socken, also barfuss, als Ordnungswidrigkeit oder Straftat
ansieht?

der ADAC tut es:

„Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit
verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).

Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln
oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober
Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.

Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.

Christine Geißler-Cebulla
ADAC Juristische Zentrale - RechtsService - JSS
ADAC e. V.
Am Westpark 8
81373 München“

Gruß,

Malte

Hi,

der ADAC tut es:

Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige
Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm
beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk,
das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war
(Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht
Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk
bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil
vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).

Beide Urteile erwähnen hier nicht „barfuß“, sondern ungeeignetes Schuhwerk.

Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen
Gummistiefeln
oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt
und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den
Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine
Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer
nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des
Kraftfahrzeuges verwendet.

Die Interpretation, dass auch „barfuß“ unter dieses Urteil fällt stammt also vom ADAC, nicht von einem Gericht.

Ich bin der Meinung, dass bei modernen PKWs, die mit Bremskraftverstärker ausgerüstet sind, das Fahren ohne Schuhe nicht unsicherer ist als mit Schuhen. Im Gegenteil: Manche Schuhe sind sehr viel weniger geeignet als gar keine.

Etwas anderes wäre es, wenn man ein Fahrzeug führt, bei dem extrem hohe Pedalkräfte erforderlich sind, so dass man diese möglicherweise ohne Schuhe nicht oder nicht schmerzfrei aufbringen kann.

Es fehlt also aus meiner Sicht immer noch ein Indiz dafür, dass die Polizei Barfuß-Fahren ahndet.

Grüße
Sebastian

Hi Mark,

Nach nun mehrmaliger Kontrolle durch die Polizei ist mir heute
die Frage gekommen ob die Polizei das Fahren ohne Schuhe und
Socken, also barfuss, als Ordnungswidrigkeit oder Straftat
ansieht?

hätte nicht gedacht, daß sich damit so viele Leute beschäftigen:

http://www.google.de/search?hl=de&q=barfu%C3%9F+Auto…

Gruß,
Gerhard
*der immer mit Schuhen Auto fährt*

wenn ich also auf unser örtlichen Polizeiwache nachfrage und die mir versichern dass ich barfuss fahren darf, kann ich mich dann auf diese beamten beziehen wenn ich doch von anderen polizisten geahndet werden sollte?

wenn ich also auf unser örtlichen Polizeiwache nachfrage und
die mir versichern dass ich barfuss fahren darf, kann ich mich
dann auf diese beamten beziehen wenn ich doch von anderen
polizisten geahndet werden sollte?

Klar kannst Du das. Bedenke jedoch, daß die Polizei nicht die Institution ist, die das letztlich entscheidet - das ist im Zweifelsfall ein Richter, und es besteht durchaus die Möglichkeit, daß ein Richter die bafüßige Bedienung eines KFZ für nicht ordnungsgemäß befindet.

Davon ab bin ich davon überzeugt - ich habs ausprobiert - daß man barfuß nicht in der Lage ist, einen PKW adäquat und sicher zu bewegen.

Gruß,

Malte

Hallo, Sebastian!

Die Interpretation, dass auch „barfuß“ unter dieses Urteil
fällt stammt also vom ADAC, nicht von einem Gericht.

Ich bin der Meinung, dass bei modernen PKWs, die mit
Bremskraftverstärker ausgerüstet sind, das Fahren ohne Schuhe
nicht unsicherer ist als mit Schuhen. Im Gegenteil: Manche
Schuhe sind sehr viel weniger geeignet als gar keine.

Ich bin ganz und gar deiner Meinung!
In früheren Zeiten bin ich des öfteren einerseits durch beruflichen Besuch von „noblichen“ Veranstaltungen gezwungen gewesen, Stöckelschuhe zu tragen, andererseits bei Abendveranstaltungen oder Veranstaltungen außerhalb der Stadt, dort auch mit dem Auto hinzufahren. Ich hab regelmäßig die Schuhe ausgezogen, weil in Stöckelschuhen fährt es sich nicht so gut. Barfuß hatte ich viel besseren Halt auf den Pedalen. (Nylons und Schuhe wurden dann am Parkplatz angezogen…)

Also denke ich, der/die AutofahrerIn muss schon so viel Selbstverantwortung haben, nicht mit Schuhen zu fahren, die abrutschen. Barfuß bin ich aber nie abgerutscht.

Just my 0.02 Euro
Livia

die Polizei hat gesagt…
… dass es durchaus erlaubt ist barfuß zu fahren. Evtl probleme mit meiner versicherung seien mein bier, aber die die unbeschuhten füße seien bei einer kontrolle durch die ordnungshüter kein problem.

Hallo!

wenn ich also auf unser örtlichen Polizeiwache nachfrage und
die mir versichern dass ich barfuss fahren darf, kann ich mich
dann auf diese beamten beziehen wenn ich doch von anderen
polizisten geahndet werden sollte?

Nein, kannst du nicht.

Gruß
Tom

Nichts Rechtliches
Hi!

Wir haben mal in einem Sicherheitstraining aus Spaß unsere Fußkleidung ausgezogen.

Keinem der ca. 25 Teilnehmer (alle hatten bereits mehrere Sicherheitstrainings hinter sich - schön, wenn das die BG zahlt) war es möglich, eine anständige Vollbremsung zu machen! Es fehlte einfach der Halt.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass unsere Judikative (letztendlich entscheidet ja nicht die Polizei) das zumindest teilweise als Ordnungswidrigkeit sieht.

Und an die Frauen, die mit Stöckelschuhen unterwegs sind:
Ist es wirklich zu viel verlangt, ein Paar leichtes Schuhwerk zum Wechseln mitzunehmen?

LG
Guido

Hi,

Wir haben mal in einem Sicherheitstraining aus Spaß unsere
Fußkleidung ausgezogen.

Keinem der ca. 25 Teilnehmer
war es möglich, eine anständige Vollbremsung zu
machen! Es fehlte einfach der Halt.

Merkwürdig. Ich habe das bei meinem Fahrzeug (VW Sharan, 2 Jahre alt) auch ausprobiert, ich konnte problemlos das Bremspedal bis zum Ansprechen des ABS bzw. bei ausgeschaltetem ABS bis zum Blockieren durchtreten. Und noch fester treten hat dann keinen zusätzlichen Effekt. Auf nasser oder glatter Straße kommt das ABS bzw. das Blockieren bei noch geringeren Pedalkräften.

Ist vielleicht von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden.

Und an die Frauen, die mit Stöckelschuhen unterwegs sind:
Ist es wirklich zu viel verlangt, ein Paar leichtes Schuhwerk
zum Wechseln mitzunehmen?

Wenn sich Schuhe nicht zum Autofahren eigenen, muss man das machen. Wenn man vom Skilaufen kommt, ist es selbstverständlich, dass man die Skistiefel auszieht und andere, autofahrgeeignete Schuhe anzieht. Warum also nicht auch bei allem anderen ungeeigneten Schuhwerk?

Etwas o.T.: Es gibt übrigens sogar eine Airline (Maledivian Air Taxi), bei der alle Piloten barfuß fliegen. Grund ist hierbei nicht das Fliegen selbst, sondern das Gehen auf den Schwimmern - es handelt sich ausschließlich um Wasserflugzeuge. Und barfuß rutscht man weniger leicht als mit Schuhen, so die Erkenntnis dort.
(Siehe /t/fahren-ohne-schuhe/2600054

Grüße
Sebastian

Hallo Livia,

In früheren Zeiten bin ich des öfteren einerseits durch
beruflichen Besuch von „noblichen“ Veranstaltungen gezwungen
gewesen, Stöckelschuhe zu tragen, andererseits bei
Abendveranstaltungen oder Veranstaltungen außerhalb der Stadt,
dort auch mit dem Auto hinzufahren.

Für solche Fälle hab ich immer festes Schuhwerk bei mir im Atuo, die speziell nur zum Autofahren immer im Auto stehn, damit ich eben nicht die Nylonstrumpfhose ruiniere oder barfuss fahren muss :smile:

Grüssle Wölkchem

off topic Bremsschlag
Hi,

Merkwürdig. Ich habe das bei meinem Fahrzeug (VW Sharan, 2
Jahre alt) auch ausprobiert, ich konnte problemlos das
Bremspedal bis zum Ansprechen des ABS bzw. bei ausgeschaltetem
ABS bis zum Blockieren durchtreten. Und noch fester treten hat
dann keinen zusätzlichen Effekt. Auf nasser oder glatter
Straße kommt das ABS bzw. das Blockieren bei noch geringeren
Pedalkräften.

Ich rede nicht vom Durchtreten, bis die Reifen blockieren, bzw. das ABS rattert!
Ich rede vom so genannten Bremsschlag, den man in Notsituationen fast Reflexartig ausübt (so sollte es sein) - das hat schon mal was von einem kampfsportähnlichen Tritt!

Etwas o.T.: Es gibt übrigens sogar eine Airline (Maledivian
Air Taxi), bei der alle Piloten barfuß fliegen. Grund ist
hierbei nicht das Fliegen selbst, sondern das Gehen auf den
Schwimmern - es handelt sich ausschließlich um
Wasserflugzeuge. Und barfuß rutscht man weniger leicht als mit
Schuhen, so die Erkenntnis dort.
(Siehe
/t/fahren-ohne-schuhe/2600054

Naja - die bremsen in der Not auch eher selten mit den Füßen :wink:

LG
Guido

Hi Guido,

Ich rede nicht vom Durchtreten, bis die Reifen blockieren,
bzw. das ABS rattert!
Ich rede vom so genannten Bremsschlag, den man in
Notsituationen fast Reflexartig ausübt (so sollte es sein) -
das hat schon mal was von einem kampfsportähnlichen Tritt!

Bei Fahrzeugen mit ABS muss beim Bremsschlag aber nur so fest getreten werden, bis das ABS anspricht, eine darüber hinausgehende Pedalkraft hat keine zusätzliche Wirkung.
Entscheidend ist allerdings auch, wie schnell das Bremspedal bis zum Ansprechdruck des ABS durchgetreten wird, und da gebe ich Dir Recht, da kann es eine Rolle spielen, ob man mit brachialer Gewalt zutreten kann oder nicht.

… Piloten barfuß fliegen …

Naja - die bremsen in der Not auch eher selten mit den Füßen
:wink:

Bei Landflugzeugen schon. Die Pedale für die Radbremsen sind oberhalb der Seitenruderpedal angeordnet. Und mit den Seitenruderpedalen wird auch am Boden das Bugrad gesteuert, und das geht manchmal ganz schön schwer.

Aber da es sich bei dem Maschinen der Maledivian Air Taxi ausschließlich um Wasserflugzeuge handelt, hast Du Recht, hier wird mit den Füßen nur das Seitenruder und das Wasserruder bedient.

Grüße
Sebastian

Hi Sebastian

Bei Fahrzeugen mit ABS muss beim Bremsschlag aber nur so fest
getreten werden, bis das ABS anspricht, eine darüber
hinausgehende Pedalkraft hat keine zusätzliche Wirkung.

Man hat im Notfall aber eher selten Zeit, sich zu überlegen, wie weit man zutritt…

Entscheidend ist allerdings auch, wie schnell das
Bremspedal bis zum Ansprechdruck des ABS durchgetreten wird,
und da gebe ich Dir Recht, da kann es eine Rolle spielen, ob
man mit brachialer Gewalt zutreten kann oder nicht.

Danke, dass Dir die mir fehlenden Worte eingefallen sind! :wink:
Dass man eine normale Strecke ohne besondere Vorkommnisse problemlos bewältigen kann, streite ich ja nicht ab.

Aber wenn plötzlich mal ein Kind vor das Auto rennt, muss man schnell sein, und das ist nun mal mit Gewalt verbunden (ok - bei M. Schumacher vielleicht nicht)…

Ich persönlich finde es unverantwortlich, barfuß zu fahren!

LG
Guido

Hallo,

ich denke, dazu gibt’s keine speziellen Paragraphen, aber
allg. Richtlinien.

Demnach ist untersagt, was die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.

Nun kann man noch feststellen, daß ungeeignetes Schuhwerk
allemal zu Beeinträchtigungen bei der sicheren Beherschung
des Fahrzeugs führt.
Da die Pedale aller KFZ üblicherweise nich für Barfußbetrieb,
sondern eben für angemessenes Schuhwerk konstruiert sind,
muß angeommen werden, daß die Nichtbenutzung von Schuhwerk
ebenso als ungeeeignet angesehen werden kann.

Nach nun mehrmaliger Kontrolle durch die Polizei ist mir heute
die Frage gekommen ob die Polizei das Fahren ohne Schuhe und
Socken, also barfuss, als Ordnungswidrigkeit oder Straftat
ansieht?

Ich denke, das wird erst wirklich eine kritische Frage, wenn
Du in einen Unfall verwickelt wirst und Dir dann vorgeworfen
wird, daß Du wegen Barfußfahren beeinträchtig warst.
Dann versuche das mal zu widerlegen !
Eine Mitschuld wegen dieser sache wird dann wohl nicht so
leicht zu vermeiden sein.

Es kann natürlich evtl. auch so argumentiert werden, daß Du
immer und überall Barfuß unterwegs bist und deshalb mit
Schuhwerk eher beeinträchtigt bist.
Es bleibt eine Ermessensfrage, die IMHO von konkreten
Randbedingungen und der Meinung des Richters abhängt.
Gruß Uwi

Hi Mark,

also ich habe noch gelernt das man mit festem Schuhwerk fahren muss, dies hat sich wohl insofern geändert das gesagt wurde das der §1 der STVO dies in gewisser Weise beinhaltet.
Es soll faktisch Fälle gegeben haben nach denen die Versicherung eine Haftungsübernahme zu Teil widersprochen hat weil der Unfallfahrer kein geeignetes Schuwerk getragen hat.
Bin jetzt allerdings etwas faul danach zu googeln.

Andrerseits weiß ich aus erlebten das es allemal besser ist mit festen Schuhen zu fahren als ohne. Ein Freund von uns hat es seinen Arbeitsschuhen zu verdanken das sein Fuß heute nicht Matsch ist und er noch seinen Job als Berufkraftfahrer hat, an jenem Morgen war er zu faul seine Schlappen zu holen und ist aus Bequemlichkeit in seine Arbeitschuhe gestiegen. Heute fährt er nur noch mit diesen Schuhen :smile:

Bedingt durch die technischen Möglichkeiten (ABS,ASR usw) ist es heute sicher eher möglich barfuß zu fahren, ob dies sinnvoll ist ist eine andere Frage.

Gruß Andrea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Guido,

interessant übrigens: Man hat herausgefunden, dass manche Autofahrer in Notsituationen zwar schnell, aber nicht von Anfang an mit voller Kraft auf die Bremse treten, sondern letzteres oft erst dann, wenn zu erkennen ist, dass es nicht reichen wird. Dadurch wird wertvoller Platz zum Bremsen verschenkt.

Wieder andere treten instinktiv mit voller Kraft zu, wenn sie in Panik sind (hier glücklicherweise mal richtig).

Um auch für die erste Sorte Fahrer die Sicherheit zu erhöhen, gibt es inzwischen Systeme, die anhand der Geschwindigkeit , mit der das Bremspedal getreten wird, die Notsituation erkennen und die Bremskraft erhöhen, wenn nicht fest genug draufgetreten wird. Ich glaube, Mercedes hat das als erster vorstellt.

Die nächste Stufe wäre dann eine Kamera, die die Panik im Gesicht des Fahrers (das große „P“ in den Augen) erkennt und das Fahrzeug zu entsprechenden Reaktionen veranlasst … :wink:

Grüße
Sebastian

Rückfrage
Hallo,

Davon ab bin ich davon überzeugt - ich habs ausprobiert - daß
man barfuß nicht in der Lage ist, einen PKW adäquat und sicher
zu bewegen.

Woran scheitert(e) es denn?
Gruß
Axel

Hallo,

Davon ab bin ich davon überzeugt - ich habs ausprobiert - daß
man barfuß nicht in der Lage ist, einen PKW adäquat und sicher
zu bewegen.

Woran scheitert(e) es denn?

  1. Die Pedale tun meinen Füßen weh, sind mindestens unangenehm.
  2. Die „Griffigkeit“ ist erheblich geringer als bei Verwendung von geeignetem Schuhwerk, ich rutsche also leichter ab.
  3. Ich kann mit geeignetem Schuhwerk fester „zutreten“, was man bei einer Vollbremsung zwangsweise tut („Bremsschlag“).

Selbst, wenn man jetzt denen, die es generell als angenehm empfinden, barfuß unterwegs zu sein, bei Punkt 1 und 2 einen „Bonus“ zuspricht, bleibt immer noch Punkt 3, und es ist kaum wegzudiskutieren, daß gute Schuhe Halt und Festigkeit geben, sowohl an der Sohle als auch an den Seiten gegen Umknicken.

Gruß,

Malte