Einstweilige Verfügung

Hallo,
meine Fragen:

a) Wie lange gilt eine einstweilige Verfügung ? (in Bezug auf z. B. Telefonterror, üble Nachrede usw.)

b) Was kostet eine einstweilige Verfügung ? Habe gehört, das die Behörden dafür auch Geld nehmen.

Vielen Dank
Birgit

Hallo,
meine Fragen:

a) Wie lange gilt eine einstweilige Verfügung ? (in Bezug auf
z. B. Telefonterror, üble Nachrede usw.)

b) Was kostet eine einstweilige Verfügung ? Habe gehört, das
die Behörden dafür auch Geld nehmen.

Vielen Dank

Hallo Birgit,

eine einstweilige Verfügung bekommst du nur beim zuständigen Amtsgericht und kostet eigentlich nichts. Nur den Mut und die Überwindung, das Problem einem Richter vorzutragen. Ruf dort an, lass dir einen Termin geben (bloß nicht abwimmeln lassen) und geh hin, erkläre einem Richter warum du die Verfügung brauchst und wenn die Sache es erfordert, bekommst du eine Verfügung.

Darin steht dann, was der/die andere dann darf bzw. zu unterlassen hat mit gleichzeitiger Strafandrohung, falls gegen die Verfügung verstoßen wird. Diese Verfügung wird dieser Person auch zugestellt.

Sprech mit dem Richter über das Gewaltschutzgesetz. Dieses Gesetz besteht nur aus 4 Paragrafen und ist nur FÜR DAS OPFER gemacht.
In erster Linie ist es für Fälle gedacht wegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, also wenn der Papa die Mama schlägt. Aber es ist auch für alle anderen Opfer gedacht, also auch für Personen, die z. B. bedroht oder ständig belästigt werden, so genanntes „Stalkin“. Der Richter kann genau festlegen, wie weit eine Person (Täter) sich dem Opfer nähern darf und was er nicht darf. So kann er z. B. untersagen, der Person SMS oder eMAils zu schicken. Bei Verstoß gibts einen drauf.
Alles klar?
Viel Erfolg wünscht dir
Norbert

Hallo Norbert,

ich lese es sehr oft, dass „einstweilige Verfügung“ und „einstweilige Anordnung“ im Zusammenhand mit Stalking häufig vermauschelt werden.

m.E. geht es wohl eher um eine einstweilige Anordnung.

ergänzend zu deinen Ausführungen, möchte ich einen Link auf eine *.pdf Datei es verantwortlichen Ministeriums geben.

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-…

Ich empfehle Formular F1 besonders zu würdigen :smile:

Das so etwas nichts kostet würde ich allerdings nicht behaupten. (Nur keine Gerichtskosten). Zahlen muss derjenige der das Hauptverfahren verliert.

Und zustellenlassen muss man das Teil m.W. selbst.

Wir dir der Richter oder ein von dir beauftragter Anwalt allerdings sicherlich gerne erklären.

Gruß Ivo

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