Ergo sind sie dort sozusagen aufgehoben. Das hat vielleicht nicht den selben Status wie eine konkrete Aufhebung, ist aber der Grund, warum an den meisten Anschlussstellen die Schilder wiederholt werden.
Grundsätzlich hast du aber Recht, Streckenverbote sind durch entsprechde Beschilderung aufzuheben, wo es aus der Örtlichkeit nicht zweifelsfrei hervorgeht. Habe mich da vielleicht falsch ausgedrückt.
Jedoch sind die betreffenden Stellen durch die StVO und seine Verwaltungsvorschriften dazu angehalten, an Einmündungen bzw. hier Anschlussstellen mit erwartungsgemäß hohem Fremdverkehr dementsprechende Beschilderung aufzustellen oder bei längeren Begrenzungsstrecken die Länge der Verbotsstrecke zu kennzeichnen.
Eine Radarmessung 2 km nach einer AS ohne entsprechende Wiederholung des VZ. 274 wäre also nicht sehr erfolgversprechend.