Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahn

Ich habe eine ganz simple Frage:

Also… ich fahre die Autobahn entlang… dann kommt so ne Leuchtanzeige auf der steht „120“, also fahr ich 120…auf der nächsten Anzeige steht aber gar nichts mehr.

Ist nun also wieder unbegrenz, oder gilt die vorherige Anzeige noch?

mfg
bloody

Moin,

Ist nun also wieder unbegrenz, oder gilt die vorherige Anzeige
noch?

Wenn ich mich nicht ganz irre, gilt diese Begrenzung bis zum nächsten Leuchtsignal mit Angaben, Schild mit Angaben oder dem Schild der generellen Aufhebung von Begrenzungen.

Aber ohne Gewähr… :smile:

CU - Dominik

Hallo!

Diese Leuchttafeln sind geltende Verkehrszeichen. Sie gelten bis zum nächsten die Höchstgeschwindigkeit anordnenden Schild bzw. deren Aufhebung, egal ob durch Leuchttafeln oder festem Verkehrszeichen.

Aufgehoben sind die Begrenzungen jedoch auch ab der nächsten Anschlussstelle, wenn sie dort nicht erneut wiederholt oder korrigiert werden. Ganz klar, würdest du erst dort auffahren, wüsstest du ja auch nichts von vorher gezeigten Schildern…

Gruß, Peter

Hi,

Aufgehoben sind die Begrenzungen jedoch auch ab der nächsten
Anschlussstelle, wenn sie dort nicht erneut wiederholt oder
korrigiert werden. Ganz klar, würdest du erst dort auffahren,
wüsstest du ja auch nichts von vorher gezeigten Schildern…

das stimmt imho nicht, die Begrenzung muß ausdrücklich aufgehoben werden.
Natürlich kann jemand der erst hier aufgefahren ist nicht wg. Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft werden.

Gruß Stefan

Ergo sind sie dort sozusagen aufgehoben. Das hat vielleicht nicht den selben Status wie eine konkrete Aufhebung, ist aber der Grund, warum an den meisten Anschlussstellen die Schilder wiederholt werden.

Grundsätzlich hast du aber Recht, Streckenverbote sind durch entsprechde Beschilderung aufzuheben, wo es aus der Örtlichkeit nicht zweifelsfrei hervorgeht. Habe mich da vielleicht falsch ausgedrückt.

Jedoch sind die betreffenden Stellen durch die StVO und seine Verwaltungsvorschriften dazu angehalten, an Einmündungen bzw. hier Anschlussstellen mit erwartungsgemäß hohem Fremdverkehr dementsprechende Beschilderung aufzustellen oder bei längeren Begrenzungsstrecken die Länge der Verbotsstrecke zu kennzeichnen.

Eine Radarmessung 2 km nach einer AS ohne entsprechende Wiederholung des VZ. 274 wäre also nicht sehr erfolgversprechend.

Hallo Peter,

so ganz glaube ich nicht an diesen Automatismus.


Ist auf einer Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet, so gilt sie auch über eine Anschlussstelle hinaus und endet erst bei Z. 278 (Hamm, DAR 96 416 = VRS 91 205). Es genügt daher nicht bei automatischen Matrixanlagen beim nächsten Anzeigenquerschnitt Z. 274 nicht mehr zu zeigen, ohne Z. 278 aufleuchten zu lassen. Dagegen kann ein objektiv gegebener Verstoß entschuldbar sein, wenn eine solche Fehlschaltung vorliegt oder Z. 274 unangemessen lang nicht mehr wiederholt wird.

Fundstelle: Bouska, StVO, 19. Auflage, S. 206, FN 6.

Auszug aus:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…

Gruß Ivo

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Hallo,

Ergo sind sie dort sozusagen aufgehoben. Das hat vielleicht
nicht den selben Status wie eine konkrete Aufhebung, ist aber
der Grund, warum an den meisten Anschlussstellen die Schilder
wiederholt werden.

Naja, es gibt auch BAB-Einfahrten, bei denen der einfahrende Verkehr die jeweils geltende Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt bekommt …
Wobei die Geschwindigkeitsbeschränkung dann natürlich auf der BAB im üblichen Abstand angezeigt wird.
R.