Polizeiliches führungszeugnis

hallo !

ich würde gern wissen wie lange einträge im polizeilichen führungszeugnis gespeichert werden. es geht um tätliche beleidigung und deswegen gibt es demnächst eine gerichtsverhandlung, deren ausgang überhaupt nicht abzusehen ist. (die gegenseite hat eine handvoll zeugen). sollte es da zu einer verurteilung kommen, wie lange bleibt so was im führungszeugnis gespeichert ? doch nicht für immer, oder ?

hi,

ich habe gerade gestern auf einer party erfahren, dass es zwei führungszeugnis-varianten gibt: das große und das kleine führungszeugnis. beim kleinen führungszeugnis ist nur ein gewisser zeitabschnitt dargestellt. beim großen dagegen scheint es keine „verjährungen“ zu geben.

das hat mich doch sehr erstaunt, denn es kollidiert mit meinem rechtsempfinden. wenn eine strafe abgebüßt ist sollte doch eigentlich auch der „gesellschaftlichen rache“ genüge getan sein. wenn dann diese sachen noch im führungszeugnis stehen, entspricht dies doch fast einer brandmarkung… das dürfte doch eigentlich nicht sein, oder?

ein verwirrter gruß
burkhard

hi,

ich habe gerade gestern auf einer party erfahren, dass es zwei
führungszeugnis-varianten gibt: das große und das kleine
führungszeugnis. beim kleinen führungszeugnis ist nur ein
gewisser zeitabschnitt dargestellt. beim großen dagegen
scheint es keine „verjährungen“ zu geben.

das wusste ich schon, allerdings ist der zugriff auf das große auf einige wenige institutionen beschränkt, soweit ich weiss (und das sind wohl polizei, LKA, BKA und dergleichen).

Hallo zusammen!

Das ist alles so nicht ganz richtig.
Es gibt kein „kleines“ und „großes“ Führungszeugnis, sondern ein Führungszeugnis und ein Behördenführungszeugnis.

Wenn im Führungszeugnis steht:
„Inhalt: Keine Eintragung“,
dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.

Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.

Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.

Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen.

In einem Behördenführungszeugnis können zusätzlich - anders als beim Privatführungszeugnis - auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel der Widerruf eines Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis, enthalten sein. Auch Entscheidungen über eine mögliche Schuldunfähigkeit oder die gerichtlich angeordnete Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt können beispielsweise in einem Behördenführungszeugnis aufgeführt sein.

Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Bei den Fristen wird immer vom Tag der Verurteilung an gerechnet. Nach Ablauf dieser Fristen kann also ein neues Führungszeugnis beantragt werden, das dann keine Eintragungen mehr aufweist, wenn nicht im Einzelfall neue Verurteilungen hinzu gekommen sind, die unter Umständen eine Löschung im Führungszeugnis verhindern können.

Gefunden unter http://www.bundeszentralregister.de/bzr/faq.htm . Dort auch weiterführende Informationen.

Gruß, Hartmann.

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Hallo Hartmann,

das ist sehr interessant! Was aber ist mit dem grundsätzlichen Problem, dass abgegoltene Straftaten für Behördennachfragen gespeichert bleiben und damit gegebenfalls zu einer weiteren Bestrafung in Form von Nichteinstellung oder Andersbehandlung führen können. Das entspräche im weitesten Sinne ja einer „Mehrfachverurteilung“, also mehrfacher Strafe für die gleiche Sache, die ja nach deutschem Recht nicht vorgesehen ist.

fragt sich,
Burkhard

Ist doch richtig so…

Hallo Hartmann,

das ist sehr interessant! Was aber ist mit dem grundsätzlichen
Problem, dass abgegoltene Straftaten für Behördennachfragen
gespeichert bleiben und damit gegebenfalls zu einer weiteren
Bestrafung in Form von Nichteinstellung oder Andersbehandlung
führen können.

Oder möchtest Du, dass z.B. Diebe oder Gewalttäter nach abgesessene Strafe Polizist werden können?
Oder ehemalige Bankräuber Bankkaufmann oder Wachmann?

M.

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hi mike,

Oder möchtest Du, dass z.B. Diebe oder Gewalttäter nach
abgesessene Strafe Polizist werden können?
Oder ehemalige Bankräuber Bankkaufmann oder Wachmann?

warum nicht? wenn sie keine bankräuber, diebe etc. mehr sind? nur, das festzustellen ist schwierig, risikobehaftet und setzt natürlich vertrauen voraus.

eine haltung, wie die deines postings, unterstellt ja, dass sich menschen nie ändern. einmal verbrecher, immer verbrecher… umgekehrt gehts doch auch: aus ehrbaren menschen werden kriminelle, aus engagierten linken werden korrupte machtmenschen, aus kirchenvorständen kinderschänder. es gibt doch ohne ende beispiele von menschen, die sich aus dem kriminellen milieu rausgearbeitet haben und nie wieder rückfällig wurden. liest man nur wenig drüber, weil es nicht so gut ins bild passt. (wobei auch nochmal zu hinterfragen wäre, was eine gesellschaft als kriminell definiert und warum…)

meiner meinung nach muss es für leute möglich sein, ihre vergangenheit über bord zu werfen und eine neue chance zu bekommen.

grüße
burkhard

hi mike,

Oder möchtest Du, dass z.B. Diebe oder Gewalttäter nach
abgesessene Strafe Polizist werden können?
Oder ehemalige Bankräuber Bankkaufmann oder Wachmann?

warum nicht? wenn sie keine bankräuber, diebe etc. mehr sind?
nur, das festzustellen ist schwierig, risikobehaftet und setzt
natürlich vertrauen voraus.

Polizisten die klauen werden entlassen, auch wenn sie Beamte auf Lebenszeit sind, weil sie das Vertrauen des Dienstherren verloren haben - das ist auch richtig so.
Für den der geklaut hat, stellt man dann einen ein, der seine Strafe als Dieb schon abgessen hat…???

Nein, davon halte ich nichts unser Land ist schon liberal genug. Warum alles schwierig machen?
Wer einmal eine bestimmt kriminelle Energie aufgebracht hat, hat nun mal bei gewissen Berufen keine Chance mehr und fertig. Jeder ist doch für seine Handlungen selbst verantwortlich und Jugendsünden zählen bis zu einem bestimmten Grad sowieso nicht.

M.

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hallo mike,

komme erst jetzt zum antworten (man muss ja leider auch noch arbeiten…) und ich denke, wir werden uns wohl auch inhaltlich kaum treffen. dennoch will ich dein posting nicht unkommentiert lassen.

Polizisten die klauen werden entlassen, auch wenn sie Beamte
auf Lebenszeit sind, weil sie das Vertrauen des Dienstherren
verloren haben - das ist auch richtig so.
Für den der geklaut hat, stellt man dann einen ein, der seine
Strafe als Dieb schon abgessen hat…???

polizisten, die klauen werden entlassen. das ist ein teil ihrer strafe für diese tat, ok! soll auch so sein!
(wir sehen jetzt mal von all den polizisten ab, die sich vergehen schuldig machen, aber nicht verfolgt werden, weil es straftaten sind, bei denen vielleicht ihr dienstherr eigene interessen verfolgt, wie z.b. im falle von gewalttätigkeiten gegen linke demonstranten oder nicht tätigwerden bei rechtsradikalen wie den münchner bombenbastlern)

ist aber diese strafe verbüßt, dann sehe ich nach wie vor keinen grund, warum die person darüber hinaus noch weiter bestraft werden sollte. verjährung bedeutet schließlich, dass sich der fall erledigt hat, die strafe verbüßt ist oder soviel zeit darüber vergangen ist, dass der staat kein interesse mehr an einer strafverfolgung hat. dass dies auch die auffassung des gesetzgebers ist, zeigt sich darin, dass begangene straftaten aus dem führungszeugnis nach einiger zeit verschwinden. nur eben nicht aus dem behördlichen führungszeugnis.

unser Land ist schon liberal
genug.

ob man das findet, ist unter anderem eine frage der einstellung zu solchen fragen…

Warum alles schwierig machen?

weil es im leben eben gerade nicht so einfach ist, wie es law and order-vertreter gerne hätten. und weil es schließlich um menschen geht.

Wer einmal eine bestimmt kriminelle Energie aufgebracht hat,
hat nun mal bei gewissen Berufen keine Chance mehr und fertig.

das ist überhaupt nicht zwingend notwendig, wie ich gerade klar zu machen versuche. dahinter steckt eben jenes statische weltbild, das entwicklungen in menschlichen biographien nicht für möglich hält und das ich kritisiere.

Jeder ist doch für seine Handlungen selbst verantwortlich

klar, dafür büßen die leute auch ihre strafen ab.

Jugendsünden zählen bis zu einem bestimmten Grad sowieso
nicht.

wieso das denn nicht? ich finde, dass muss man individuell bewerten. und ich stehe damit nicht allein, denn in jedem gerichtsverfahren werden die verschiedenen aspekte der täterbiographie mit berücksichtigt wie z.b. die umstände der tat, das soziale umfeld des angeklagten, die prognose und eine abschätzung der wirkung, die eine bestimmte strafe hat. außerdem gibt es nicht umsonst ein jugendstrafrecht.

in diesem sinne grüßt dich
burkhard

polizisten, die klauen werden entlassen. das ist ein teil
ihrer strafe für diese tat,

Nein ist es nicht, es ist Folge aus einem Bruch des Vertrauens im Verhältnis zum Dienstherren.

(wir sehen jetzt mal von all den polizisten ab, die sich
vergehen schuldig machen, aber nicht verfolgt werden, weil es
straftaten sind, bei denen vielleicht ihr dienstherr eigene
interessen verfolgt, wie z.b. im falle von gewalttätigkeiten
gegen linke demonstranten oder nicht tätigwerden bei
rechtsradikalen wie den münchner bombenbastlern)

Ganz ehrlich, wenn ich sowas lese vergeht mir die Lust zu einer weiteren Diskussion. Ich hasse dieses Bla., Bla…

unser Land ist schon liberal
genug.

ob man das findet, ist unter anderem eine frage der
einstellung zu solchen fragen…

Deiner Vita zufolge müßtest Du Dich ja in der Welt auskennen? Welches Land ist liberaler als Deutschland.

Warum alles schwierig machen?

weil es im leben eben gerade nicht so einfach ist, wie es law
and order-vertreter gerne hätten. und weil es schließlich um
menschen geht.

Jedes Spiel ist so einfach wie seine Regeln. Sind sie einfacher zu verstehen, ist es einfacher sich daran zu halten - für jeden Menschen.

Wer einmal eine bestimmt kriminelle Energie aufgebracht hat,
hat nun mal bei gewissen Berufen keine Chance mehr und fertig.

das ist überhaupt nicht zwingend notwendig, wie ich gerade
klar zu machen versuche. dahinter steckt eben jenes statische
weltbild, das entwicklungen in menschlichen biographien nicht
für möglich hält und das ich kritisiere.

Wer soll das Verantworten? Du vielleicht?

Jeder ist doch für seine Handlungen selbst verantwortlich

klar, dafür büßen die leute auch ihre strafen ab.

Natürlich. Aber würdest Du, ich meine Du ganz persönlich, Deine Frau, Deine Kinder oder Dein Geld lieber ehemaligen 1. Räubern und Mördern anvertrauen, weil sie ja ihre Strafe verbüßt haben oder lieber 2. Menschen die nachweislich keine kriminelle Karriere hinter sich haben?

Du darfst nur mit 1. oder 2. antworten…

Jugendsünden zählen bis zu einem bestimmten Grad sowieso
nicht.

wieso das denn nicht? ich finde, dass muss man individuell
bewerten. und ich stehe damit nicht allein, denn in jedem
gerichtsverfahren werden die verschiedenen aspekte der
täterbiographie mit berücksichtigt wie z.b. die umstände der
tat, das soziale umfeld des angeklagten, die prognose und eine
abschätzung der wirkung, die eine bestimmte strafe hat.
außerdem gibt es nicht umsonst ein jugendstrafrecht.

Ja und wo ist der Widerspruch? Es ist doch richtig und Gerecht, dass Jugendsünden bis zu einem gewissen Grad nicht zählen. Ebenso, wie nicht jeder vorbestraft ist.

M.

(wir sehen jetzt mal von all den polizisten ab, die sich
vergehen schuldig machen, aber nicht verfolgt werden, weil es
straftaten sind, bei denen vielleicht ihr dienstherr eigene
interessen verfolgt, wie z.b. im falle von gewalttätigkeiten
gegen linke demonstranten oder nicht tätigwerden bei
rechtsradikalen wie den münchner bombenbastlern)

Ganz ehrlich, wenn ich sowas lese vergeht mir die Lust zu
einer weiteren Diskussion. Ich hasse dieses Bla., Bla…

dann sollten wir es dabei belassen! ich hatte ja bereits eingangs gesagt, dass ich nicht denke, dass wir uns da nähern werden. dass du aber meine einwände als „bla bla“ abwertest, finde ich ein ziemlich starkes stück! ich habe wirklich genug an polizeigewalt mitbekommen und „toleranz“ gegenüber neonazis gesehen, um das so schreiben zu können. (das steht allerdings nicht in meiner vita…)
gerade das beispiel der münchner bombenbastler und die vielen krokodilstränen und äußerungen des erstaunens von prominenter seite und presse über die „plötzlich auftretende“ neonazistische gewalt kotzt mich total an! der gleiche typ hat vor noch nicht allzu langer zeit mit seinen kumpels einen griechen halb totgeschlagen ohne dafür einzufahren. soviel zu „bla bla“!

burkhard

Hallo,

meiner meinung nach muss es für leute möglich sein, ihre
vergangenheit über bord zu werfen und eine neue chance zu bekommen.

die Chance bekommen an sich die meisten, da bei leichteren Ersttaten selten mit einer Vorstrafe zu rechnen ist. Das heißt die „zweite Chance“ gibt die Justiz. Erst wenn man derart auffällig geworden ist (sei es durch Häufung von Straftaten oder deren Schwere) kommt es zu einer Vorstrafe. Und wenn ich Mike richtig verstanden habe, ist das das Kickout Kriterium - nicht der Diebstahl eines Eises im Supermarkt oder die Beleidigung die in Tagessätzen mündete.

Gruss
Enno

Ist nun mal nur intolerantes Bla, Bla

(wir sehen jetzt mal von all den polizisten ab, die sich
vergehen schuldig machen, aber nicht verfolgt werden, weil es
straftaten sind, bei denen vielleicht ihr dienstherr eigene
interessen verfolgt, wie z.b. im falle von gewalttätigkeiten
gegen linke demonstranten oder nicht tätigwerden bei
rechtsradikalen wie den münchner bombenbastlern)

Ganz ehrlich, wenn ich sowas lese vergeht mir die Lust zu
einer weiteren Diskussion. Ich hasse dieses Bla., Bla…

dann sollten wir es dabei belassen! ich hatte ja bereits
eingangs gesagt, dass ich nicht denke, dass wir uns da nähern
werden. dass du aber meine einwände als „bla bla“ abwertest,
finde ich ein ziemlich starkes stück!

Pauschaleinwände dieser Art sind nunmal nichts anderes, als hohles Bla, Bla, ich kanns echt nicht mehr hören.

ich habe wirklich genug
an polizeigewalt mitbekommen und „toleranz“ gegenüber neonazis
gesehen, um das so schreiben zu können. (das steht allerdings
nicht in meiner vita…)

Das tut mir ja leid für Dich, ist mit Sicherheit aber eine Frage der Definition.
Die Linken machen Aufzüge und halten sich nicht ans VersG und an Auflagen, es kommt zu Ausschreitungen, Gewalt führt zu Gegengewalt.
Die Rechten machen Aufzüge und halten sich dabei an die Spielregeln. Die Polizei ist nach dem Gesetz verpflichtet diese Aufzüge zu schützen, obs uns nun Spaß macht oder nicht.
Menschen die nun versuchen diesen Aufzug zu stoppen, werden der staatlichen Gewalt begegnen, so ist das nun mal und nur richtig.
Was würden diese Störer sagen, wenn rechte ihren Aufzug stören? Aber solch ein Fal ist mir nicht mal bekannt.
Und ob es rechte oder linke Idioten sind die sich danebenbenehmen ist der Polizei vollkommen egal - genau genommen haben wir insgeheim immer gehofft gegen die Rechten vorgehen zu können, aber so dumm sie auch sein mögen, solche Fehler leisten sie sich nicht.

gerade das beispiel der münchner bombenbastler und die vielen
krokodilstränen und äußerungen des erstaunens von prominenter
seite und presse über die „plötzlich auftretende“
neonazistische gewalt kotzt mich total an! der gleiche typ hat
vor noch nicht allzu langer zeit mit seinen kumpels einen
griechen halb totgeschlagen ohne dafür einzufahren. soviel zu
„bla bla“!

Und - was kann DIE POLIZEI für diesen Einzelfall? Ist wohl eher eine Frage der Gesellschaft und der Justiz. Wer „Einfährt“ entscheidet der Richter, wir haben hier eine Gewaltenteilung. Abgesehen davon, gibts in Berlin X Fälle in denen Ausländische Jugendgangs Leute zusammenschlagen und nicht „Einfahren“ - nicht dass das schlimmer wäre als Dein Bsp., nur darüber redete bis vor kurzen noch nichtmal jemand.
Gerade rechte Gewalt wird nach meinen Erfahrungen extensiv verfolgt, was auch richtig ist.

Aber Du hast da offensichtlich, Deine eigene intolerante Sichtweise, die sich auf das beschränkt was Du sehen willst.

M.

Hut ab, Mike!
,dass du dich auf solche Diskussionen immer wieder einlässt!

Mich juckt es ja auch öfter in den Fingern, aber hier ist wieder ein perfektes Beispiel dafür, dass ich gar keine Lust habe, mir hier die Finger immer wieder mit dem selben Kram wund zu schreiben.

Bemerkenswert ist aber hier auch wieder, wieviel Pseudo-Insiderwissen und Pseudo-Fachkenntisse die Leute alle so haben…

Mach weiter so, du bist einer von denen, die noch Lust drauf haben!!

Gruß
Jeanny