hallo mike,
komme erst jetzt zum antworten (man muss ja leider auch noch arbeiten…) und ich denke, wir werden uns wohl auch inhaltlich kaum treffen. dennoch will ich dein posting nicht unkommentiert lassen.
Polizisten die klauen werden entlassen, auch wenn sie Beamte
auf Lebenszeit sind, weil sie das Vertrauen des Dienstherren
verloren haben - das ist auch richtig so.
Für den der geklaut hat, stellt man dann einen ein, der seine
Strafe als Dieb schon abgessen hat…???
polizisten, die klauen werden entlassen. das ist ein teil ihrer strafe für diese tat, ok! soll auch so sein!
(wir sehen jetzt mal von all den polizisten ab, die sich vergehen schuldig machen, aber nicht verfolgt werden, weil es straftaten sind, bei denen vielleicht ihr dienstherr eigene interessen verfolgt, wie z.b. im falle von gewalttätigkeiten gegen linke demonstranten oder nicht tätigwerden bei rechtsradikalen wie den münchner bombenbastlern)
ist aber diese strafe verbüßt, dann sehe ich nach wie vor keinen grund, warum die person darüber hinaus noch weiter bestraft werden sollte. verjährung bedeutet schließlich, dass sich der fall erledigt hat, die strafe verbüßt ist oder soviel zeit darüber vergangen ist, dass der staat kein interesse mehr an einer strafverfolgung hat. dass dies auch die auffassung des gesetzgebers ist, zeigt sich darin, dass begangene straftaten aus dem führungszeugnis nach einiger zeit verschwinden. nur eben nicht aus dem behördlichen führungszeugnis.
unser Land ist schon liberal
genug.
ob man das findet, ist unter anderem eine frage der einstellung zu solchen fragen…
Warum alles schwierig machen?
weil es im leben eben gerade nicht so einfach ist, wie es law and order-vertreter gerne hätten. und weil es schließlich um menschen geht.
Wer einmal eine bestimmt kriminelle Energie aufgebracht hat,
hat nun mal bei gewissen Berufen keine Chance mehr und fertig.
das ist überhaupt nicht zwingend notwendig, wie ich gerade klar zu machen versuche. dahinter steckt eben jenes statische weltbild, das entwicklungen in menschlichen biographien nicht für möglich hält und das ich kritisiere.
Jeder ist doch für seine Handlungen selbst verantwortlich
klar, dafür büßen die leute auch ihre strafen ab.
Jugendsünden zählen bis zu einem bestimmten Grad sowieso
nicht.
wieso das denn nicht? ich finde, dass muss man individuell bewerten. und ich stehe damit nicht allein, denn in jedem gerichtsverfahren werden die verschiedenen aspekte der täterbiographie mit berücksichtigt wie z.b. die umstände der tat, das soziale umfeld des angeklagten, die prognose und eine abschätzung der wirkung, die eine bestimmte strafe hat. außerdem gibt es nicht umsonst ein jugendstrafrecht.
in diesem sinne grüßt dich
burkhard