Polizeiliches Führungszeugnis beantragen

Hallo zusammen,

wer kann mir sagen wie und wo ich ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen kann, mein Wohnort liegt in Schleswig-Holstein falls das wichtig ist.

Gruß Ulf

Tach Ulf,

da gehst Du ganz einfach zum Einwohnermeldeamt oder wie das bei Euch da oben heißt.

Gruß - Rolf

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hallo Ulf,

das Führungszeugnisse musst du bei euerm zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen und bekommst es dann per Post (in der Regel nach ca. 14 Tagen) zugestellt.
Du musst folgendes mitbringen:

–Personalausweis oder Reisepass
–bei uns (Osnabrück) kostet es 13 EURO.
–Willst du es einer Behörde vorlegen, benötigst du von ihr den genauen Verwendungszweck und die genaue Anschrift gegebenenfalls mit Abteilungsangabe dieser Behörde. Das Führungszeugnis wird dann direkt an diese Behörde gesandt.
–dann möchte das Einwohnermeldeamt noch wissen, wofür du es brauchst:
es gibt drei Belegarten

N- wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (zum Beispiel Einstellung bei privatem Arbeitgeber, Einschreiben bei der Universität/Hochschule, für private Zwecke, Anerkennung Kriegsdienstverweigerer).

O- wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Es enthält mehr Angaben als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.

P- wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, der Antragsteller jedoch zuvor bei einem Amtsgericht seiner Wahl das Führungszeugnis einsehen und über die weitere Verwendung entscheiden will.

Gruß
nenkaj

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Hallo zusammen,

wer kann mir sagen wie und wo ich ein polizeiliches
Führungszeugnis beantragen kann, mein Wohnort liegt in
Schleswig-Holstein falls das wichtig ist.

Verwechsle aber ein polizeiliches Führungszeugnis nicht mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Letztere ist wesentlich umfangreicher.

Gruß Edison

Aber hallo…

Deine Frage wurde richtig beantwortet.

Wenn Du etwas mehr lesen wisst folge folgenden Link´s:

http://www.datenschutz-bremen.de/recht/fuehrungszeug…

http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/fuehrungsze…

http://www.juelich.de/einwohnermeldeamt/bescheinigun…

habt fun
4fun

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Noch eine Frage zu diesem Thema
Hallo zusammen,

zu diesem Thema habe ich jetzt auch noch eine Frage:

Jemand aus meinem Bekanntenkreis hat eine große Firma, die teilweise hochwertige Ware an Kunden ausliefert. Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter ist es wichtig, eine genaue Auswahl zu treffen, damit es nicht zu Sendungsverlusten kommt.

Ein junger Mann bewarb sich und legte wie verlangt ein Polizeiliches Führungszeugnis vor, welches vom Ausstellungsdatum her aktuell war. Darin vermerkt: Keine Einträge.

Kurze Zeit später unterschlug er Geld, welches er zuvor beim Kunden kassiert hatte, etwas über 700,- €.

Als der Firmenchef Anzeige erstattete, stellte sich heraus, dass er schon polizeibekannt war.

Meine Frage: Was steht in einem solchen Führungszeugnis? Kann es sein, dass er schon aufgefallen aber nicht verurteilt war? Oder woran lag es sonst?

Viele Grüße,

Annette.

Hallo Annette,
in den Links von 4fun kannst Du den Inhalt des polizeilichen Führungszeugnisses nachlesen. Um Informationslücken etwas zu schließen, kannst Du vom Bewerber fordern, dass er eine polizeiliche Selbstauskunft vorlegt. Das bedeutet, der Bewerber geht zur Polizeidienststelle und fordert dort eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten an.
Aber denke dran - Polizei ist Ländersache. Eine „wasserdichte“ Auskunft gibt es also nicht. Wenn der Delinquent in einem anderen Bundesland mit einem Bagatelldelikt auffällig geworden ist, erfährt das die örtliche Polizei in der Regel nicht.
Dachsgruß

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