hallo,
nach welchem Gesetz kann man Personen die einem wirklich Steine auf die Fahrbahn -Straße -(Wolfsburg ) in den Weg legen?( wenn sie sich selber stellen oder erwischt werden?)
cu
Friedrich
PS:bzw als ich mir das angesehen hatte war auch eine geknackte Nuss dabei.
Hallo!
Strafgesetzbuch „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“
Nur den Sinn Deines weiteren Textes verstehe ich gar nicht.
Der Tatbestand hat nichts mit „selber stellen oder erwischt werden“ zu tun. Und mit dem Ort auch nichts. Und ob außer Steinen auch ein geknackte Nuss dabei lag wäre unbeachtlich.
mfG
duck313
danke für deine Antwort duck313.
Nur den Sinn Deines weiteren Textes verstehe ich gar nicht.
dann solltest du mal nach Wolfsburg kommen da würdest du vor Staunen den Mund nicht mehr zukriegen was so gutgekleidete Leute sich so organisieren, ausdenken und unternehmen.
cu
Friedrich
Guten Abend!
Nur den Sinn Deines weiteren Textes verstehe ich gar nicht.
dann solltest du mal nach Wolfsburg kommen da würdest du vor
Staunen den Mund nicht mehr zukriegen was so gutgekleidete
Leute sich so organisieren, ausdenken und unternehmen.
Du schreibst immer noch in Rätseln. Schreib` doch einfach klipp und klar, was du zum Ausdruck bringen willst. Sonst kann dich niemand verstehen.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
zu der geknackten Nuß:
Das wird eine Krähe gewesen sein, die die Strasse als Nussknacker benutzt hat. Wenn die Nusschale leer war, hat sie sie vielleicht an Ort und Stelle verputzt und wenn nicht, ist sie womöglich dabei gestört worden.
Hat also nichts mit Dir zu tun.
http://www.youtube.com/watch?v=K-TGv8cy9mw
Grüße
Mau
Nachfragen sind sinnlos
Moin,
Friedrich zeichnet sich seit Jahren durch äußerst kryptische Fragen aus, und auf Bitten um Präzisierung geht er nie ein, oder zumindest so gut wie nie.
Sonnige Wochenend-Grüße
Pit
Hi,
wenn jemand einen anderen bei der Durchführung einer Straftat beobachtet sollte man die Polizei anrufen.
Ggf. kann man den §127 StPO zur Anwendung bringen.
MFG