Stilles Stadtverbot mit allen Mitteln

hallo,
welche Regeln muß die Polizei einhalten wenn sie für eine Person  ein Stadtverbot bzw. Stadtteilverbot erteilen möchte?

darf diese Polizei mit Hilfe einer Bürgerwehr die in den Schulen der Stadt auf Linie getrimmt - auf den Fall fixiert wurden möchte fast sagen -so wie Hunde scharf gemacht wurden?
vom Bahnhof, Kaufhäusern und Straßen …fernhalten.
-welche Möglichkeiten haben die betroffenen Personen von diesem Geheimbund etwas zu erfahren?
cu
Friedrich Rose

Das nächstgelegene Bezirkskrankenhaus erteilt gerne nähere Auskunft…

Hi,

welche Regeln muß die Polizei einhalten wenn sie für eine Person ein Stadtverbot bzw. Stadtteilverbot erteilen möchte?

In Niedersachsen ist das §17 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung:

„(4) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem bestimmten örtlichen Bereich eine Straftat begehen wird, so kann ihr für eine bestimmte Zeit verboten werden, diesen Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten, es sei denn, sie hat dort ihre Wohnung. 2Örtlicher Bereich im Sinne des Satzes 1 ist ein Ort oder ein Gebiet innerhalb einer Gemeinde oder auch ein gesamtes Gemeindegebiet. 3Die Platzverweisung nach Satz 1 ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken. 4Die Vorschriften des Versammlungsrechts bleiben unberührt.“ http://www.schure.de/2101110/ndssog2.htm#p17

Gruss
K

Hallo Fritz,

frag doch einfach hier: http://www.verschwoerung-von-illuminaten-bis-wtc.de/

mal nach.

Dachsgruß

Hallo Friedrich,

mir ist so, als hätte ich ähnliche Anfragen in letzter Zeit öfter gelesen.
Warum wendet sich die vermeintlich ungerechtfertigt bewertete Persona non grata, bzw, „gefährdende“ Person nicht an einen Rechtsbeistand oder zieht weg?

Manchmal bietet dieser Spruch wirklich die einfachere Lösung:
" Kann man ein Problem nicht lösen, löse man sich von dem Problem"

Will man kämpfen, braucht man Verbündete.

Viele Grüße
Mau

weil sich das „Problem“ in seinem Kopf befindet.

Siehe dazu hier:

http://homepharma.de/krankheiten/verfolgungswahn

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Mach halblang

Das nächstgelegene Bezirkskrankenhaus erteilt gerne nähere
Auskunft…

Das ist EINE Möglichkeit. Du hast in irgend einer Art aber wohl das Gras wachsen hören und ein/Dein Urteil in den Dein Posting beherrschenden Satz eingebaut, das erst bewiesen werden muß.

Der Fragesteller hat NUR gefragt, ob FACHLEUTEN ein Kommentar (die Einlassung zu den Fragen - oder DER Frage) entlockt werden kann, der hinreichend DAFÜR ist, zu den Wesens-Eigenarten (das ist also das, was das Problem ausmacht, in dem Falle also - vielleicht - die Ehrenrettung der Polizei) einer Problematik (die, die er anführt - einleitend) was klärendes beizutragen. Und ‚klären‘ verwandelt sich hier weiderum im Spezialfall in ‚erklären‘. Daß er eine Handlungsweise anprangern will, ist ganz klar.

Meint also, völlig egal, ob Du (von der Tätigkeit her) etwas beruflich mit der Polizei zu tun hast oder nicht… wenn MEHR Antworten von der Art Deiner Antwort kommen, ist das Bild, das auf die Polizei geworfen wird, schlecht.

Mit fr. Grüßen

urheberreste

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Nun ist der Punkt halt der, daß der Fragesteller schon des öfteren mit Aussagen zu lesen war, die massiv auf derlei Probleme hindeuten…

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Deutet so ein Satz:

darf diese Polizei mit Hilfe einer Bürgerwehr die in den Schulen der Stadt auf Linie
getrimmt - auf den Fall fixiert wurden möchte fast sagen -so wie Hunde scharf gemacht
wurden?
vom Bahnhof, Kaufhäusern und Straßen …fernhalten. …

auf eine klare Wahrnehmung der Realität hin ???

Wohl kaum…

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Deutet so ein Satz:

darf diese Polizei mit Hilfe einer Bürgerwehr die in den Schulen der Stadt auf Linie
getrimmt - auf den Fall fixiert wurden möchte fast sagen -so wie Hunde scharf gemacht
wurden?
vom Bahnhof, Kaufhäusern und Straßen …fernhalten. …

auf eine klare Wahrnehmung der Realität hin ???

Auf DIE nicht. Aber auf ein Registrieren der Faktenlage - um Sachen, die auch Kripobeamte beanstanden würden, herum (zur Zeit, AKTUELL) angesiedelt - der Lage, die man mit einer gestellten Frage thematisieren kann also. Es ist dabei der entscheidende Punkt das Thematisieren - und nicht so sehr der Umstand, daß er an der falschen Stelle fragt… ein bißchen richtiger wäre es nämlich, fragte er Polizisten, die zu oben aufgezählter Gruppe nicht gehören. Die Frage provoziert UND provoziert Antworten, die Stellen im Konstrukt Polizei, die auf das Wesen des seiner Meinung nach da seienden Problems „gerade noch“ neutral/nüchtern zu einem Stellungsbezug auffordernd. Das was das in seinem die Substanz ausmachenden Inneren Anzutreffende, also das Abwiegeln oder auch die Bejahung seines Verdachts, etwas in der Frage nicht angedeutetes also, ist, erscheint (würde man sich seitens der Experten der Frage widmen) als Punkt, der gleichsam ein Bezug zu erstens dem Vorwurf des Beitragsverfassers und zweitens den (wie schon gesagt nicht vorhandenen) Antworten ist.

Das kann man anders auch folgendermaßen formulieren: Er hat den starken Verdacht, daß es einigen (wie er meint) Opfern der Polizei so geht/ging. Und er fragt, ob man in Kreisen der Polizei auf die Art denkt, daß man wenigstens WILLENS ist, so etwas zu vermeiden. Es ist klar, daß Experten/Leute, die bei der Polzei direkt/indirekt arbeiten, auch widersprechen dürfen. Ist ihr Recht. Vor allem, wenn begründet. Er redet auch von einem bestimmten Ort: Bahnhof (als Beispiel). Ich sehe mich zu dem Schluß veranlaßt, daß er ein VÖLLIGES Außer-Acht-Lassen der Wirklichkeit NICHT vorhat.

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Man kann es auch kurz und bündig sagen,er hat einen an der Klatsche
(siehe dazu die weiteren Postings).

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