Heiraten Ausland

Liebe/-r Experte/-in,
ich kann mir vorstellen, meinen engl. Freund in England zu heiraten. Jetzt würde ich gerne wissen, nach welchem Recht (dt., engl.) wir geschieden würden? Wie ist das mit Unterhaltszahlungen im Scheidungsfall allgemein? Auch andere grundsätzliche Rechtsunterschiede würden mich interessieren.
Danke
M

Hallo Martina,
Ich habe eher für Osteuropa meine Erfahrung.

Wenn Du ca 2 Tage warten kannst, dann habe ich für England was, bei einem Freund, der weiß dort mehr bescheid.

Viele Grüsse, Gerd

Hallo Gerd, echt nett von dir. Ich kann warten. Danke schön. Du kannst auch an meine Email schicken.
Lg M

Hallo Gerd, echt nett von dir. Ich kann warten. Danke schön.
Du kannst auch an meine Email schicken.
Lg M

Hallo Martina, ich habe die Frage Neutral bei yahoo Clever eingestellt.

Leider kam vom Experten keine ausreichende Antwort.

Nur so viel: Es läuft unter EU Recht.
Wenn Du dort heiratest, wirst Du auch dort geschieden.
In Deutschland müsstest Du dann auf dem Standesamt / Familiengericht, die Scheidungsurkunde vorlegen, damit das ins Register kommt, für Später.

Unterhalt muss es geben.

Sonst ist es wie bei uns, mit den Rechten, die Du hast.

Du denkst aber Frühzeitig schon an das Ende.
Hoffe dann aber für Dich, dass Du es nicht brauchen wirst.

Viele Grüsse aus Berlin, und Dir alles Gute, Gerd.

Leider bin ich einige Zeit nicht erreichbar gewesen. Aber auch so kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
MfG
Alf