Auslandsrechnungen bei Kleinunternehmern

Hallo,

wie ist das, wenn jemand Kleinunternehmer ist, also auf seinen Rechnungen überhaupt keine Umsatzsteuer aufführt, und dann Waren ins Ausland verschickt? Der Kleinunternehmer hat auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, weil er ja keine zahlt. Wie ist das in den folgenden Fällen:

  1. Der Kleinunternehmer verschickt Waren, z.B. Software auf CD-ROM, in EU-Mitgliedsländer.
    a) Muss er da überhaupt eine Rechnung beifügen?
    b) Falls ja: Wie muss diese Rechnung förmlich aussehen? Kann er z.B. wenn er etwas nach Frankreich verschickt, einfach eine normale Rechnung in deutscher Sprache beilegen, wie er das bei Kunden aus Deutschland machen würde? Oder muss die Rechnung eine andere Form haben?

  2. Der Kleinunternehmer verschickt Waren in nicht EU-Länder, z.B. Schweiz oder USA.
    a) Muss er da eine Rechnung beifügen?
    b) Und wenn ja, wie muss diese aussehen?
    c) Kann er die Ware einfach so verschicken oder muss er spezielle Zollangaben machen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

MfG

Marco

Hallo Marco.

  1. Wenn ein Kleinunternehmer Ware in EU Länder verschickt muss er eigendlich keine Rechnung beifügen. Es sei den er gibt Garantie auf diesen Artikel. Da ist eine Rechnung am besten in Englisch ( einfache Deutsche Form ) beizufügen, damit es dann evtl. bei Gerichtssteitigkeiten keine unstimmigkeiten gibt.
    Da der Kleinunternehmer die Produkte Netto verkauft, kann auch der Empfänger ( Unternehmer ) es nicht als Vorsteuer gelten lassen, da der Kleinunternehmer ja keine gezahlt hat.

  2. Anders ist es bei Lieferungen in Drittländer ( außerhalb EU ).
    Da muss man in jedem Fall eine Rechnung beifügen. Und zwar am besten gut sichtbar am Packet in einer transparenten Tasche und mit einem Vermerk wie z.B. " commercial proforma invoice ". Diese Rechnung muss in Englisch geschrieben sein, damit das Zoll den jeweiligen Zollwert ermitteln kann. In diesem Fall muss kein Unternehmer die MwSt. ausweisen, da die MwSt. vom jeweiligen Zoll dem Kunden in Rechnung gestellt wird, diese kann er dann evtl. vorsteuern ( wenn es ein Unternehmen ist).
    In der Rechnung für die Auslandssendungen der Unternehmer das Produkt so gut wie möglich beschreiben ( z.B. Computer Software - OS XP Home ).

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Andreas

Hallo Andreas,

danke, das klärt schon mal einiges. Eine Frage hätte ich trotzdem noch: Wie ist das, wenn der Geschäftskunde im EU-Ausland auch Unternehmer ist und die von mir gekaufte Ware als Betriebsausgaben geltend machen will? Dann wird er ja darauf bestehen, von mir eine Rechnung zu erhalten.

Könnte ich dann in diesem Fall einfach eine Rechnung auf englisch aufsetzen und ihm schicken?

Gruß

Marco

Hallo Marco,

erkläre ihm, dass du ein Kleinunternehmer bist und keine MwSt. auf deine Produkte raufrechnest. Wenn du dem Staat keine MwSt. zahlst, dann kann er ja auch keine zurück bekommen. Und es spielt ja keine Rolle, ob er bei dir zum Endpreis von 100 Euro kauft, oder bei einem anderem Lieferanten für 116 Euro inkl. MwSt., er bekommt dann seine 16 Euro zurück, und letztlich ist es selber Preis.

Hoffe konnte dir helfen.

Gruß

Andreas