Hallo Dan,
Da muß ich wohl nochmal neu kalkulieren.
Grundsätzlich ist der Rabatt natürlich frei verhandelbar, allerdings sind das die üblichen Sätze. Und das solltest Du eher weiter nach unten planen, da ein Großabnehmer durchaus einen höheren Rabatt verlangen könnte. In dem Zusammenhang ist natürlich auch wichtig, was Du mit dem Autor vereinbart hast.
Aber die bezahlt er erstmal, oder? Wann gibt er sie denn
zurück, nach drei Monaten oder nach 1 Jahr? Ist das geregelt?
Ja, die bezahlt er erst einmal. Wann die Rückgabe ist, ist auch verhandelbar. Hier habe ich zwischen 6 und 18 Monaten schon alles mögliche gehört. Eventuell kannst Du den Händler auch überreden, auf die Remission zu verzichten, wenn Du ihm für kleine Abnahmemengen einen größeren Rabatt gewährst.
Und wie ist das mit Kommission. Ich gebe dem Händler 100
Bücher in Kommission - frage ich dann alle drei Monate nach ob
er welche verkauft hat? Dann müsste ich ja möglicherweise sehr
sehr lange auf Geldeingänge warten.
Tut mir leid, mit dem Komissionsgeschäft im Buchhandel kenne ich mich nicht aus, da wir normalerweise nur mit Mängelexemplaren, Restauflagen und Remittenden handeln.
Entschuldige die laienhaften Fragen. Ich plane was
rauszubringen, was nur für die Region hier interessant ist,
und möchte natürlich so gut wie möglich die finanzielle Seite
vorplanen.
In dem Fall solltest Du Dich vielleicht an einen Vertreter für Kleinverlage aus Deiner Region wenden (über den Börsenverein zu finden). Der kann Dich u.U. auch bei der Wahl des richtigen Preises und einer sinnvollen Auflagenhöhe beraten. Zumindest wird er dankend abwinken, wenn er das Buch als unverkäuflich einschätzt oder Preis unangemessen ist.
viele Grüße,
Ralf