China-Import: Formalien?

Tach’chen.

Soweit ich rausgefunden habe, muss beim China-Import folgendes beachtet werden:
Waren verzollen (Zollpflichtig, Warenkennziffer bekannt), Einfuhrumsatzsteuer entrichten, Kennzeichnungspflicht beachten, Einfuhranmeldung (Einfuhrgenehmigung entfällt).

Was ich jetzt leider nicht rausfinden konnte ist die Reihenfolge und der genaue Ablauf dieser Dinge: Wann muss ich die Einfuhranmeldung machen? Wohin schicken? Wann die Einfuhr-USt entrichten? An wen?

Außerdem habe ich gehört, dass der ganze Klimbim entfällt, wenn man nicht eine Spedition, sondern einen Kurier (DHL) beauftragt. Ist das korrekt? Was wäre bei Beauftragung von DHL zu tun?

Dankbar für sachdienliche Hinweise oder Internet-Links
TTR

Hi,

Soweit ich rausgefunden habe, muss beim China-Import folgendes
beachtet werden:
Waren verzollen (Zollpflichtig, Warenkennziffer bekannt),
Einfuhrumsatzsteuer entrichten, Kennzeichnungspflicht
beachten, Einfuhranmeldung (Einfuhrgenehmigung entfällt).

JEDES Paket, das aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union eingeführt wird, muß beim Zoll angemeldet werden und es müssen Einfuhrabgaben bezahlt werden.

Sinn der Zolls ist der Schutz des europäischen Marktes, man möchte erreichen dass die Bürger innerhalb der EU kaufen und das Geld nicht in andere Länder transferieren. Außerdem wird der hiesige Markt vor Markenpiraterie und Plagiaten geschützt, Verstösse gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen (exotische Tiere und Prokute daraus), gegen das Arzneimittelgesetz, und andere Dinge werden verhindert.

Rechtlich bist du, weil du die Waren bestellt hast, in der Pflicht dich um eine korrekte Zollanmeldung zu bemühen, denn du bist Zollbeteiligter und Zollverpflichteter. Den Chinesen, der irgeneinen Mist schickt, kann der deutsche Zoll sich nicht greifen - dich als Einführer der Ware aber schon, deswegen haftest du wenn etwas mit der Ware nicht stimmt oder gegen Gesetz verstossen wird.

Wie dein Posting offenbart hast du keine Ahnung vom Zoll - und die wirst du so schnell auch nicht erlangen weil Zoll ist nix anderes als die Steuer bei Inlandsgeschäften, naja, so in der Art. Jedenfalls kaum weniger komplex und völlig übertrieben kompliziert.

Wenn Du mehr als 3x im Jahr gewerblich importierst brauchst Du eine „Kundennummer“ beim Zoll. Sie nennt sich ATLAS-Zollnummer und kann einfach unter http://www.zoll.de/a0_aktuelles/sonst_zollnummer/ind… beantragt werden.

Da du selber kaum dazu in der Lage sein wirst - weder vom Wissen noch der logistischen Möglichkeit her - die Zollanmeldung selber zu machen läuft es entweder über den Paketdienst, der dir die Ware liefert, oder eine Spedition, die du mit der Abwicklung beauftragst - gegen entsprechende Kosten, versteht sich.

Die Post wickelt das, im Gegensatz zu den anderen Paketdiensten, normalerweise automatisch ab und stellt die Sendung dem Empfänger zu, der dann an der Haustür wie bei einer Nachnahme die Einfuhrabgaben zahlen muß, die die Post zuvor beim Zoll vorgestreckt hat.

Die anderen Paketdienste machen es nicht automatisch sondern brauchen von dir zuvor eine Vollmacht, damit sie in deinem Namen eine Zollanmeldung machen können. Ansonsten ist der Ablauf gleich.

Was ich jetzt leider nicht rausfinden konnte ist die
Reihenfolge und der genaue Ablauf dieser Dinge: Wann muss ich
die Einfuhranmeldung machen? Wohin schicken? Wann die
Einfuhr-USt entrichten? An wen?

Der Zoll gibt die Ware nur frei wenn sie korrekt angemeldet wurde, alle Import-Bestimmungen eingehalten werden und die Einfuhrabgaben bezahlt wurden. Normalerweise läuft es so wie oben beschrieben: der Paketdienst zahlt erstmal damit das Paket nach Anmeldung an der Grenze weitertransportiert werden kann, Du zahlst die ausgelegten Gebühren dann bar an den Paketfahrer.

Wer sehr oft importiert hat gewöhnlich einen Vertrag mit dem Paketdienst und bekommt eine monatliche Rechnung über die angefallenen Einfuhrabgaben. Vorteil dabei, für beide Seiten, ist auch dass du in deinen Kundenstammdaten vermerken lassen kannst dass jede Sendung deines Lieferanten direkt verzollt werden soll. Ansonsten wird dich der Paketdienst immer wieder aufs Neue avisieren und eine (schriftliche) Bestätigung, dass er in deinem Auftrag verzollen darf, anfordern.

Außerdem habe ich gehört, dass der ganze Klimbim entfällt,
wenn man nicht eine Spedition, sondern einen Kurier (DHL)
beauftragt. Ist das korrekt? Was wäre bei Beauftragung von DHL
zu tun?

Der Unterschied ist nur dass die Post/DHL einen Sonderstatus hat und Pakete ohne vorherige Rückfrage beim Empfänger beim Zoll anmelden darf. Kann keine korrekte Zollanmeldung gemacht werden weil z. B. die Daten, die zu der Sendung zur Verfügung stehen, nicht ausreichen um eine korrekte Verzollung zu ermöglichen oder gibt es andere Schwierigkeiten landet das Paket auf einem Binnenzollamt in deiner Nähe, du mußt hingehen und dich selber um die Abwicklung der Sache kümmern.

Bei den Paketdiensten gibt es im Gegensatz dazu keine automatische Abfertigung und Weitertransport zum Binnenzollamt, sondern die werden dich zumindest bei höheren Einfuhrgebühren immer erst kontaktieren und brauchen von dir eine Vollmacht dass sie die Ware in deinem Namen anmelden dürfen.
Ohne diese Vollmacht bleibt die Ware erstmal liegen weil der Paketdienst im Gegensatz zur Post nicht automatisch anmelden darf. Wenn dein Verzollungsauftrag und eine Kostenübernahme für die Einfuhrabgaben vorliegt wird es angemeldet.

Wenn Du nicht erreichbar bist - was du eigentlich sein mußt als Zollbeteiligter - geht die Ware nach einer gewissen Zeit kostenpflichtig zurück an den Absender.

Vorraussetzung für die korrekte Einfuhranmeldung ist natürlich dass alle Unterlagen korrekt vorliegen, also eine ausführliche und aussagekräftige Handelsrechnung (Invoice) am Paket ist und alle Gesetze über die Wareneinfuhr beachtet werden.

Gruß,

MecFleih

Das ist richtig, man kann einfach solche Klimbim einen Kurier oder auch manche Spedition erledigen lassen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]