Hallo,
Sie verwechseln grade die Rechtssprechung bezüglich eines Domainkaufs als Betrieb, bei dem es um eine Betriebsausgabe oder Anlagegut geht, mit einem Handelsgut, was Sie beabsichtigen zu kaufen.
Kurz zur Erklärung: Ein Betrieb, zB. ein Stahlhandel kauft sich eine Domain, mit dem Hintergrund diesen für seinen Stahlhandel zu nutzen. Dabei stellt sich dann steuerlich die Frage der Art der Betriebsausgabe. Sicherlich kann es hier dann nicht als abschreibbares Anlagegut gewertet werden, da die Domain im Laufe der Zeit nicht an Wert verliert, wie zB. ein PKW.
Auch muß geschaut werden, ob es sich überhaupt als Betriebsausgabe rechtfertigt.
Dieses trifft aber nicht auf Sie zu. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann wollen Sie die Domains kaufen und kurzfristig mit Gewinn verkaufen. Daher erklären Sie eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht und finden sich steuerlich als Gewerbetreibender wieder. Somit sind alle Ausgaben, die erforderlich sind um an Ihre Ware zu kommen, als Betriebsausgaben zu betrachten. Sie betreiben als Handel.
Sollten Sie allerdings die Domains über einen längeren Zeitraum behalten wollen (mehrere Jahre) um einen höheren Gewinn zu erzielen, kann das Ganze schon anders ausfallen.
In so einem Fall, würde ich mich bei einem guten Steuerberater näher erkundigen um von Anfang an nichts falsch zu machen. Die Rechtsurteile in diesem Fall sind nicht eindeutig. Im Zweifel können Sie es immer noch als Sammlung deklarieren und fallen damit unter die Hobbyklausel und brauchen nicht mal über ein Gewerbe nachdenken.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen. Sollten Sie dennoch Fragen haben, dann schreiben Sie ruhig, aber mit mehr und detaillierteren Informationen, damit ich adäquat antworten kann.
MfG