Gesetzte die einem Kunden helfen

Hallo zusammen,

ich habe ein Anliegen-Wer kann mir helfen.

Ich schildere die Situation.

Mein Vater ist alt und vergesslich.
Oft geht er Einkaufen und vergisst, die in den Einkaufswagen gelegten Artikel zu kaufen , dass heisst aber nicht das er die Artikel unbezahlt aus dem Laden mitnimmt sondern er schiebt den Einkaufswagen zur
Kasse und unmittelbar vor der Kasse lässt er den Einkaufswagen da stehen und will Geldabheben gehen, weil er sich mit dem Ec-Kartensystem nicht auskennt.
Vor lauter innerlichen Stress vergisst er erneut zum Laden zu gehen und vergisst die Artikel zu kaufen bzw. vergisst dass er Diverse Artiklel kaufen wollte. #
Der Vorgang hatte sich mehreremale wiederholt. Gestern haben Ihn dedektive misshandelt und Ihn Angezeigt suf mutwillige beschädigung der Ware.
Hinzu haben sie die Polizei gerufen -Dabei möchte ich erwähnen , dass seine Gesundheit sehr darunter gelitten hat er ist diabetiker und leidet an 500 bereich Zuckerwerten, hinzu kommt das er eingeschränkt Athmen kann Asthma - ohne Rücksicht auf die Aussagen meines Vaters zu nehmen haben Sie Ihn wie ein Dieb behandelt. Mir ist bekannt das Kunden nicht Kaufverpflichtet sind dazu: alles was doch im Laden passiert muss der Kunde nicht bezahlen( nichts vorsätzliches zumindes). Er wurde ungerecht behandelt und zugleich Angezeigt. Wer weiss was und kann mir bitte schnell tipps geben wie ich vorgehen soll bzw welche gesetzte Sprechen für Kunden wo kann ich nachlesen :smile:
Vielen Dank.

Nur ein diskreter Hinweis:

Einem Aussenstehenden kann das Verhalten deines Vaters schon merkwürdig vorkommen. Die Polizei muss nun mal ermitteln, ob da eine Straftat vorliegt oder nicht. Trotz der bösen Folgen ist nämlich die Krankheit deines Vaters kein Allgemeingut.

Was er nun angestellt haben soll, erschließt sich mir nicht: Sachbeschädigung, Diebstahl. Waren hin und her fahren ist doch nicht strafbar.

Wird dein Vater wegen seiner Krankheit behandelt, gepflegt. Dann wird es doch wohl möglich sein, eine ärztliche Bescheinigung der Krankheit beizubringen. Das reicht man deann ein zur polizeiliche Ermittlungsakte. Dann dürfte das gelaufen sein.

Aber Vorsicht:

Geschäfte, Behörden könnten aber auch reagieren: Hausverbot erteilen, Vormundschaft anordnen. Will man das?