Gewerbe und Finanzamt

Hallo liebe Gemeinde,

ich möchte mich heute mit ein paar Fragen an Euch wenden.

Zur Vorgeschichte:
Ende Februar habe ich ein Gewerbe angemeldet, um bei EBAY nebenbei Waren zu verkaufen. Aus Freundeskreisen hatte ich erfahren, daß das Ordnungsamt dem Finanzamt eine Meldung über die Anmeldung des Gewerbes sendet. Das Finanzamt wiederum, melde sich dann bei mir, um den geschätzten Umsatz zu erfragen. So die Aussage meiner Kollegen. Ich bin davon ausgegangen, daß mein Umsatz die Grenze zur Kleingewerbebesteuerung nicht übersteigen wird.
(ca.16400 € im Jahr) Nun ist es aber so, daß mein Umsatz von Monat zu Monat steigt und ich vermutlich weit über diese 16400 € - Grenze kommen werde. Vom Finanzamt, welches sich angeblich nach 4-6 Wochen beim Gewerbetreibenden meldet, habe ich bislang noch nichts gehört.

Wie soll ich mich jetzt verhalten ?

Normalerweise müßte ich doch Umsatzsteuer an das FA abführen. Bislang habe ich auf meinen Rechnungen keine Mwst. ausgewiesen.

Ist es ratsam diese Mwst. nun auszuweisen, da man vermutlich nicht mehr unter die Kleinunternehmerbesteuerung fällt und diese sowieso an das FA abführen muß ?

Soll ich auf das FA zugehen oder warten bis ein Feedback von Ihnen kommt ?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von Euch diesbezüglich ein paar Antworten geben könnte.

Mit freundlichen Grüßen und dem besten Dank bereits im Voraus.

Gruß M.

Hallo Marc,

Ich bin davon ausgegangen, daß mein Umsatz die Grenze zur
Kleingewerbebesteuerung nicht übersteigen wird.
(ca.16400 € im Jahr) Nun ist es aber so, daß mein Umsatz von
Monat zu Monat steigt und ich vermutlich weit über diese 16400
€ - Grenze kommen werde.

Es ist in diesem Fall sinnvoll, die Grenzen für die Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19(1) UStG etwas genauer zu betrachten. Sie heißen (1) Umsatz weniger als 17.500 € im Vorjahr und (2) Umsatz voraussichtlich weniger als 50.000 € im laufenden Jahr. Für Rumpfwirtschaftsjahre entsprechend anteilig nach ganzen Monaten. Im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit wirds also erst problematisch, wenn Du jetzt schon voraussehen kannst, dass Dein Umsatz über 50.000 € liegen wird. Ist das so? Eine nicht vorhersehbare Überschreitung der Grenze ist unschädlich, aber Du solltest in diesem Fall Deine eigene Prognose möglichst präzise dokumentieren.

Vom Finanzamt, welches sich angeblich
nach 4-6 Wochen beim Gewerbetreibenden meldet, habe ich
bislang noch nichts gehört.

Wie soll ich mich jetzt verhalten ?

Du kannst die Chose beschleunigen, wenn Du Dir beim zuständigen FA den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung besorgst und ausgefüllt reingibst. Dann hast Du z.B. schneller eine Steuernummer für Deine Rechnungen. Wenn der Vorgang dann auf die Mitteilung der Gemeinde hin nochmal neu angeleiert wird, weist Du nur darauf hin, dass und wann Du den Fragebogen reingegeben hast.

Schöne Grüße

MM

(ca.16400 € im Jahr) Nun ist es aber so, daß mein Umsatz von
Monat zu Monat steigt und ich vermutlich weit über diese 16400
€ - Grenze kommen werde. Vom Finanzamt, welches sich angeblich
nach 4-6 Wochen beim Gewerbetreibenden meldet, habe ich
bislang noch nichts gehört.

Wie soll ich mich jetzt verhalten ?

Du darfst auch von dir aus auf das Finanzamt zugehen um deiner Steuerpflicht genüge zu tun.

Umsätze haben auch die Eigenheit nicht ständig steigend bzw. fallend zu sein. Errechne den Durchschnitt und rechne ihn mit den von dir gewünschten Umsatz- und Ertragszielen aufs Jahr hoch.

Umstellung der Buchführung ist komplizierter als gleich mit „ordentlicher“ Buchführung anzufangen.

Ist es ratsam diese Mwst. nun auszuweisen, da man vermutlich
nicht mehr unter die Kleinunternehmerbesteuerung fällt und
diese sowieso an das FA abführen muß ?

du kannst ja mit der begründung „Kleinunternehmen“ zunächst das weiter so handhaben wie bisher. Am Jahresende wirst du dann feststellen wohin der Zug geht und kannst dannn „sauber“ ab 1.1. mit der entsprechenden regelung wieter verfahren.

die Grenzen lauten ja: ein zu erwartender Umsatz in Höhe von 17500 und der Vorjahres umsatz nicht über 50000 (oder ähnlich) Also einmal darafste drüber sein. Um dann im nächsten Jahr umzusteigen.

Soll ich auf das FA zugehen oder warten bis ein Feedback von
Ihnen kommt ?

siehe oben. Das FA hat ein beratungszentrum. Hingehen und nach 30 Minuten Klarheit.

gruss

Hallo local,

die Grenzen lauten ja: ein zu erwartender Umsatz in Höhe von
17500 und der Vorjahres umsatz nicht über 50000 (oder
ähnlich) Also einmal darafste drüber sein. Um dann im nächsten
Jahr umzusteigen.

noch ein Krümelchen: in § 19(1) UStG, der hier maßgeblich ist, stehts grade umgekehrt: Umsatz im Vorjahr nicht über 17.500 € und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 €. Wobei im Fall der naturgemäß nur nachträglich feststellbaren Überschreitung der 50.000 € im laufenden Jahr ziemlich rigoros geprüft wird, woher sie kommt und warum sie nicht vorhersehbar war - ist also nicht beliebig, sondern lediglich ein gewisser Puffer, der genau im vorgelegten Fall dem gewesenen Kleinunternehmer hilft, nicht hinterher seinen ganzen Kram berichtigen zu müssen und USt abführen zu müssen, die er nicht eingenommen hat und in vielen Fällen auch nicht nachfordern kann.

Zur Frage „Übergang zur Vollbuchführung & Bilanzierung“ - die nicht direkt mit der Umsatzbesteuerung zu tun hat - stimme ich zu. Regelumsatzbesteuerung bei Überschussrechnung ist eine ziemliche Bastelei, und die Ermittlung des (in der Regel) Gewinnes aus Übergang von Überschussrechnung zur Bilanzierung ebenfalls.

Für den Beginn mit Überschussrechnung (und dabei sinnvollerweise Istversteuerung der Umsätze) und spätere Vollbuchführung spricht allerdings, dass der zunächst Ungeübte, der seine FiBu nicht nach draußen gibt, im Fall der Überschussrechnung solche Routineabläufe wie Belegnumerierung, Erfassung, strukturierte Ablage in einem ziemlich frei definierten Rahmen einüben kann, um dann später von der Vollbuchführung (die die USt-Berechnung zu einer harmlosen Sache macht) nicht erschlagen zu werden.

Schöne Grüße

MM