Gutscheine und Umsatzsteuer korrekt abrechnen

Da ich bisher noch keine korrekte Beantwortung dieses wichtigen Themas gefunden habe, und auch noch keinen Onlineshop gesehen habe, der Gutscheine korrekt abrechnet, möchte ich hier die m.E. korrekte Lösung vorstellen:

  1. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb mit USt-ID, bzw. Drittlandexport sind Gutscheine natürlich netto (so, wie die Rechnung).

  2. Bei umsatzsteuerpflichtiger Rechnungsstellung ins Inland muß die Rechnung zunächst inklusiv der vollen Umsatzsteuer erstellt werden.

2.1. Jetzt kommt der entscheidende „Denkschritt“: Der Unternehmer muß bei der Gutscheinausgabe zwischen vorausbezahlten „Wertgutscheinen“ und (kaufpreisreduzierenden, prozentualen oder absoluten) „Rabattgutscheinen“ unterscheiden.

2.1.1. Wertgutscheine: Gutscheine werden zunächst mehrwertsteuerfrei verkauft (0% MwSt.), da noch keine Leistung erfolgt ist. Die MwSt. wird beim Einlösen bei der Rechnungsstellung _in voller Höhe_ ausgewiesen. Der Gutschein wird dann am Ende vom Brutto-Endbetrag abgezogen als „bereits vorausbezahlter“ Anteil.

2.1.2. Rabattgutscheine: Der Nettorechnungswert (evtl. inkl. Versand- und Zahlungskosten) UND die Mehrwertsteuer (also jeder einzelne Mehrwertsteuersatz anteilig) werden um den Gutscheinrabatt reduziert.