Da ich bisher noch keine korrekte Beantwortung dieses wichtigen Themas gefunden habe, und auch noch keinen Onlineshop gesehen habe, der Gutscheine korrekt abrechnet, möchte ich hier die m.E. korrekte Lösung vorstellen:
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Beim innergemeinschaftlichen Erwerb mit USt-ID, bzw. Drittlandexport sind Gutscheine natürlich netto (so, wie die Rechnung).
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Bei umsatzsteuerpflichtiger Rechnungsstellung ins Inland muß die Rechnung zunächst inklusiv der vollen Umsatzsteuer erstellt werden.
2.1. Jetzt kommt der entscheidende „Denkschritt“: Der Unternehmer muß bei der Gutscheinausgabe zwischen vorausbezahlten „Wertgutscheinen“ und (kaufpreisreduzierenden, prozentualen oder absoluten) „Rabattgutscheinen“ unterscheiden.
2.1.1. Wertgutscheine: Gutscheine werden zunächst mehrwertsteuerfrei verkauft (0% MwSt.), da noch keine Leistung erfolgt ist. Die MwSt. wird beim Einlösen bei der Rechnungsstellung _in voller Höhe_ ausgewiesen. Der Gutschein wird dann am Ende vom Brutto-Endbetrag abgezogen als „bereits vorausbezahlter“ Anteil.
2.1.2. Rabattgutscheine: Der Nettorechnungswert (evtl. inkl. Versand- und Zahlungskosten) UND die Mehrwertsteuer (also jeder einzelne Mehrwertsteuersatz anteilig) werden um den Gutscheinrabatt reduziert.