Markenrechtverletzung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Abmahnung erhalten wegen angeblicher Markenrechtverletzung.
In meinem Spreadshirt Shop biete ich Freizeit T-Shirts an für meine Freunde.
Dort habe ich T-Shirts entworfen mit einem Wappen vorne auf der Brust und auf dem Rücken die Namen meiner Freunde. Unter den Namen steht noch geschrieben aus welcher Region sie kommen z.B Hermann Rheinhessen. Einer meiner Freunde heißt Mohamed den wir alle aber Mo nennen. Auch für ihn habe ich ein Shirt entworfen auf dem dann „Mo Rheinhessen“ steht. Jetzt hat mich eine Kanzlei abgemahnt weil der Name „Mo“ als Marke eingetragen sei.
Ist das rechtens? Für mich ist das eine reine Abmahnabzocke.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus.

Freundliche Grüße

Hallo und

vielen Dank für die Anfrage.

Auch wenn die Abmahnung auf den ersten Blick als Abzocke erscheint, ist sie Ernst zu nehmen und berechtigt. Woher soll der Markeninhaber wissen, dass Sie eine Namensabkürzung gewählt haben und nicht die Marke gemeint hatten?

In jedem Fall sollten Sie sich mit einem Markenanwalt in Verbindung setzen der gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte bespricht. Nicht zu reagieren würde nur weitere Schritte gegen Sie nach sich ziehen.

MfG

Stefan Geisler
(MarkenCoach)

Erst mal danke für die rasche Antwort.

Das der Markeninhaber das nicht wissen kann ist mir klar aber das ich den Namen Mo nicht als Marke verwendet habe ist doch auch klar.
Ich bin auch bereit den Namen nicht mehr zu verwenden. Warum soll ich aber eine Unterlassungserklärung unterschreiben und horrende Anwaltskosten bezahlen?
Hier mal zur Anschauung der Link des Shops:
http://fta-shirts.spreadshirt.de/
Daraus kann man mir doch kein Strick ziehen?

Hier mein Tip - keine Rechtsberatung:

Die Unterlassungserklärung müssen Sie in jedem Fall abgeben, darauf wird der MarkenInhaber bestehen - soweit meine Erfahrung.

Nehmen Sie bitte anwaltliche Hilfe in Anspruch, da nix tun oder „selbstregeln“ nur Nachteile bringt. Diese Erfahrung durfte ich vor 8 Jahren bei meinem Start in die Selbständigkeit m e h r f a c h am eigenen Leib erfahren!!!

MfG

Stefan Geisler
(MarkenCoach

Hallo,
Ihre Frage zielt auf eine konkrete Rechtslage deren Beantwortung einer Rechtsberatung gleich käme. Dies ist also nicht machbar (s. Richtlinie).
Im Allgemeinen:
Die Abmahnung ist ein legitimes letztes Mittel zur außergerichtlichen Einigung und sollte zur Meidung einer Klage mit erheblich höherem Kostenrisiko sehr professionell bearbeitet werden. Zu prüfen ist der Umfang, der Bestand des geltend gemachten Markenrechts, die ordnungsgemäße Bevollmächtigung des abmahnenden Anwalts UND die geltend gemachten Ansprüche (Unterlassung, Schadenersatz, Vernichtung, Herausgabe, usw.) UND mögliche Berechtigungsgründe (Erschöpfung, Verwirkung, usw.).
Da regelmäßig und zu Recht eine kurze Frist zur Antwort gesetzt wird, empfehle ich dringend die Konsultation eines Fachanwalts oder Patentanwalts. Eine Markenverletzung und die Voraussetzungen ergeben sich aus §14 Markengesetz (kurz MarkenG) bei eingetragener deutscher Marke, §125b MarkenG bei einer Gemeinschaftsmarke bzw. §119 MarkenG bei international registrierter Marke mit Schutzerstreckung auf Deutschland.
Insbesondere die markenrechtliche Prüfung der Verwechslungsgefahr zwischen Ihrer Gestaltung und dem geltend gemachten Markenrecht ist von einem Laien nicht zu bewältigen.
Noch ein Hinweis:
Ergibt die Prüfung durch den geschulten Rechtsbeistand, dass die Abmahnung offensichtlich falsch oder rechtsmissbräuchlich erfolgt ist, so sind die Kosten für die Abwehr der falschen Abmahnung – einschließlich der Beratungskosten des eingeschalteten Rechtsbeistands – vom Abmahnenden zu zahlen.
Gruß
patmade

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