Hallo,
ich habe zur Zeit ein Problem mit einem „Reklamationsfall“:
Ein Kunde A bestellt zum wiederholten Male im Online Shop (Tierfutter). Diesmal bestellt er allerdings nicht wie üblich Artikel 1, sondern Artikel 2, der sich durch Geruch und Fettgehalt von Artikel 1 unterscheidet. Warenwert liegt bei 20 Euro.
Nach Ankunft des Pakets bei Kunde A reklamiert dieser per mail die Waren bei mir, da sie „ranzig“ riechen. Kunde A möchte eine Ersatzlieferung haben.
Ausnahmsweise (laut meinen AGBs ist Tierfutter von Rücknahme ausgeschlossen) nehme ich die Waren zur Kontrolle zurück, weise gleichzeitig in der Antwortmail darauf hin, dass das Paket nicht unfrei gesendet werden soll wegen zu hoher Postgebühren.
(Dieser Hinweis steht auch zusätzlich nochmal in den AGBs und in den Lieferbedingungen, die bei der Bestellung vom Kunden A akzeptiert wurden. Ein Hinweis auf das Fernabsatzgesetz bzgl. der Übernahme der Rücksendekosten ab 40 Euro ist ebenfalls vorhanden.)
Ich sichere Kunde A eine Ersatzlieferung nach der Überprüfung zu.
Heute kommt Paket unfrei (!) zurück - ich zahle widerwillig die 12 Euro Gebühren. Nach Kontrolle der Ware stellt sich heraus: Ware ist einwandfrei!
Nun meine Fragen:
Wer muss nun die Versandkosten zahlen, wenn ich das Paket mit den einwandfreien Waren an Kunde A zurückschicke?!
Ich würde Kunde A auch statt Artikel 2 den Artikel 1 schicken, wenn er sich aus Versehen bei der Bestellung vertan hat und lieber Artikel 1 haben möchte (haben beide den gleichen Preis) - wer zahlt dann das Porto?
Normalerweise hätte ich natürlich das Paket auf meine Kosten zurückgeschickt - aber da mich die unnötigen 12 Euro Gebühren so sehr ärgern, möchte ich nun wissen, wie es rechtlich ist.
Danke,
Ira.