Umsatz ausführen

Liebe Experten,

ich stieß eben im UstG auf die Formulierung „einen Umsatz ausführen“. Ist dies gleichbedeutend mit „Umsatz machen“? Dann würde ich § 14 II Nr. 2 S. 2 UstG so verstehen, dass, wenn ein Unternehmer einem Unternehmer etwas verkauft (oder eine Dienstleistung an einen Unternehmer erbringt), er zur Rechnungsstellung verpflichtet ist. Die Formulierung „Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt“ ist aber erst mal geeignet, mich leicht stutzig werden zu lassen…

Danke + Gruß,
Levay

Servus,

ja, das ist gleichbedeutend - obwohl „machen“ in diesem Zusammenhang gänzlich ungebräuchlich; eher noch „bewirken“, das letztlich auch nichts anderes heißt.

Magst Du noch näher ausführen, was Dich an dem zitierten Satz stutzig macht? Das entscheidende „für dessen Unternehmen“ wäre mit „machen“ nicht gut konstruierbar, sprachlich funktioniert es besser mit „ausführen“; ist es das?

Schöne Grüße

MM

Hi,

danke für deine Antwort und *

Stutzig machte mich, dass man einen Umsatz „an jemanden“ ausführt. Das ist gewiss für einen Fachmann ein gewöhnlicher Ausdruck, aber ich, als jemand Fachfremdes, bin darüber erst mal gestolpert.

Gruß,
Levay