Fahrverbot aus gesundheitlichen Gründen

Hallo Wissende
Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage im richtigen Brett bin.Aber ich versuch’s mal :
Gibt es eigentlich irgendwelche gesetzlichen Vorgaben darüber, ob und wie lange ein Fahrverbot für eine Person gilt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht Autofahren darf?Z.B. nach größeren OP’s,bei Epilepsie o.ä.?
Ich durfte nach einer OP am Kopf drei Monate nicht Autofahren.Zumindest hat es mir mein Neurochirug verboten, bzw. davon abgeraten, wegen Doppelbildern und vermindertem Reaktionsvermögen.
In einem anderen Fall, bei ähnlichen Ausfallserscheinungen, wurde von einem anderen Arzt kein Fahrverbot ausgesprochen.
Jetzt frag ich mich, ob das nach „Gutdünken“ von Arzt zu Arzt entschieden wird, oder ob es tatsächlich irgendwelche Vorgaben gibt?Oder anders gefragt: darf ein Arzt ein Fahrverbot aussprechen?
Gruss
Michaela

Hallo,

ein „einfacher“ Arzt kann kein Fahrverbot im rechtlichen Sinn aussprechen, sondern nur darauf hinweisen, dass man fahruntüchtig ist, und sich deshalb eine Menge Ärger einhandeln würde, wenn man sich so ans Steuer setzt und dann auffällig wird. Dass er dies ggf. um der Sache Nachdruck zu verleihen, in eine Verbotformulierung packt, ist rein psychologischer, nicht aber rechtlicher Natur.

Ein Fahrverbot im rechtlichen Sinne können nur die zuständigen Behörden, ggf. unter Einschaltung eines Amtsarztes oder beauftragten Arztes anordnen. D.h. wenn die Ehefrau vor Angst nicht mehr in den Schlaf kommt, weil der Ehemann trotz eindeutiger Fahruntüchtigkeit und ärztlichem Hinweis noch fährt, dann kann sie hiervon die Behörden in Kenntnis setzen, und die würden dann der Sache noch mal Nachdruck verleihen.

Gruß vom Wiz

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ein „einfacher“ Arzt kann kein Fahrverbot im rechtlichen Sinn
aussprechen, sondern nur darauf hinweisen, dass man
fahruntüchtig ist, und sich deshalb eine Menge Ärger
einhandeln würde, wenn man sich so ans Steuer setzt und dann
auffällig wird. Dass er dies ggf. um der Sache Nachdruck zu
verleihen, in eine Verbotformulierung packt, ist rein
psychologischer, nicht aber rechtlicher Natur.

Ein Fahrverbot im rechtlichen Sinne können nur die zuständigen
Behörden, ggf. unter Einschaltung eines Amtsarztes oder
beauftragten Arztes anordnen. D.h. wenn die Ehefrau vor Angst
nicht mehr in den Schlaf kommt, weil der Ehemann trotz
eindeutiger Fahruntüchtigkeit und ärztlichem Hinweis noch
fährt, dann kann sie hiervon die Behörden in Kenntnis setzen,
und die würden dann der Sache noch mal Nachdruck verleihen.

Hallo,

stimmt leider nicht. Du hast natuerlich recht, ein Arzt kann einem nicht die Fahrerlaubnis entziehen so wie es ein Richter kann.

Der Arzt kann seinem Patienten eine Fahruntauglichkeit diagnostizieren und daraus folgernd ihm das Fuehren von Kraftfahrzeugen verbieten. Faehrt der Patient dennoch, obwohl er um seine Fahruntauglichkeit weiss, so macht er sich strafbar:

§ 315c StGB:
(1) Wer im Straßenverkehr

  1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) **infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen**
, oder

  1. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

…[diverse Verkehrsverstoesse]…

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Richter kann gar kein Fahrverbot aussprechen, auch nicht mit einem Amtsarzt, solange der Verkehrsteilnehmer nicht gegen ein Gesetz verstoesst.

Ausserdem kann einem der Versicherungsschutz versagt werden und und und…

Zum Thema an sich noch etwas:

Es gibt gewisse Richtlinien was das Fahrverbot angeht. Bei einem erstmaligen Epi-Anfall z.B. sind es drei Monate. Beim zweiten dann zwei Jahre. Das sind aber wie gesagt Richtlinien. Der Arzt entscheidet das auch nicht ins Blaue hinein, sondern er muss oder sollte dabei den Zustand des Patienten beruecksichtigen. Wenn Dein Neurologe also sagt er traut es Dir nicht zu ein Fahrzeug zu fuehren, dann wird er daran auch berechtigte Zweifel haben, z.B. weil er einen Anfall nicht ausschliessen kann.

Danach, auch ohne Fahrverbot, sollte man immer beruecksichtigen das man selbst abschaetzen muss ob man ein Fahrzeug fuehren kann. Das sollte man auch als Gesunder tun, leider sind die meisten aber schlicht und einfach so saubloed und egoistisch das ihnen das rotzegal ist ob sie im Sekundenschlaf durch einen Kindergarten rasen. Ein Epilepsiekranker muss wissen, dass er nach nur 2 Stunden Schlaf und mit 40 Fieber nicht autofahren darf, weil er hoechst gefaehrdet ist.

Gruss

Patrick

Hallo
Ich dank euch erstmal für die Antworten.Wenn ich das alles richtig verstanden habe, muß also erst etwas passieren, bis man einschreiten kann?
Es geht hier nicht um mich.Ich fahre seit der OP überhaupt kein Auto mehr.
Aber mein Bekannter…kaum aus der Reha, schon hinterm Steuer.Und das in „meiner“ Stadt :frowning:
Gruss
Michaela

Hallo

Hi

Ich dank euch erstmal für die Antworten.Wenn ich das alles
richtig verstanden habe, muß also erst etwas passieren, bis
man einschreiten kann?

Nein. Da hast Du mich missverstanden. Ich meinte das kein Richter oder Polizist etwas tun kann, solange niemand den Verdacht hegt das Dein Bekannter sich strafbar macht. Evtl. solltest Du diese Frage einmal im Rechtsboard stellen. Hier kann ich Dir nur sagen was ich von der medizinischen Seite her weiss. Wie man nun eine solche Fahruntauglichkeit unterbindet da bin ich ueberfragt.

Es geht hier nicht um mich.Ich fahre seit der OP überhaupt
kein Auto mehr.

Das ist gut so. Wenn der Arzt aber der Meinung ist Du kannst es wieder spricht doch nichts dagegen.

Aber mein Bekannter…kaum aus der Reha, schon hinterm
Steuer.Und das in „meiner“ Stadt :frowning:

Hm, was hat Dein Bekannter denn?

solltest Du diese Frage einmal im Rechtsboard stellen. Hier

Oh Gott was schreib ich da eigentlich?

Stell am besten mal diese Frage: Wie kann man verhindern, das jemand der aus medizinischer Sicht fahruntauglich ist ein Kraftfahrzeug fuehrt?

Ich wuerds gerne fuer Dich machen, aber ich kenn bei den Juristlern mindestens zwei Dutzend die Kammerflattern kriegen wenn sie meinen Namen lesen :wink:

Hallo,

stimmt leider nicht.

Doch, darfst Du einem Juristen ruhig glauben :wink:

Du hast natuerlich recht, ein Arzt kann
einem nicht die Fahrerlaubnis entziehen so wie es ein Richter
kann.

Der Arzt kann seinem Patienten eine Fahruntauglichkeit
diagnostizieren und daraus folgernd ihm das Fuehren von
Kraftfahrzeugen verbieten.

Diagnostiziert wird eine Erkrankung und keine Fahruntauglichkeit. Diese kann nur aufgrund einer bestimmten Diagnose festgestellt werden (Diagnose: Patient sieht nichts mehr -> Patient untauglich zum Führen von Kfz). Diese Feststellung muss dem Patienten natürlich mitgeteilt werden, weil es für den als Laien oft nicht so einfach zu erkennen ist, dass er fahruntüchtig ist. Ein Fahrverbot im rechtlichen Sinne ist dies aber nicht! Der Begriff des „Verbots“ im rechtlichen Sinne ist eindeutig definiert. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt/eine Allgemeinverfügung, und die kann nur eine Behörde erlassen. Wenn der Arzt sagt, dass man nicht fahren darf, hat dies rein rechtlich keine größere Relevanz, als wenn dies die eigene Ehefrau oder der liebe Nachbar tut. Dieses Verbot hat rein rechtlich für den Betroffenen keinerlei Bedeutung.

Faehrt der Patient dennoch, obwohl
er um seine Fahruntauglichkeit weiss, so macht er sich
strafbar:

Ja, aber genau damit sprichst Du ja den feinen juristischen Unterschied an. Es geht eben nicht darum, dass das Verbot des Arztes die Strafbarkeit auslöst, sondern die mangelnde Fahrtüchtigkeit. D.h. der Arzt muss gar nicht sagen, dass er das Autofahren verbietet. Es reicht bereits aus, dass er mitteilt, dass der Patient nichts mehr sieht. Es liegt in der Eigenverantwortung des Patienten daraus den Schluss zu ziehen, dass er daher nicht mehr fahren darf. D.h. die richtige Formulierung wäre: „Sie können nichts mehr sehen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass sie deshalb nicht mehr Autofahren dürfen.“ Und dies macht auch Sinn. Denn es soll ja gerade nicht darum gehen, dass einem gegenüber ein ausdrückliches Fahrverbot ausgesprochen werden muss, sondern dass bereits die bloße Feststellung von Merkmalen, die eine Fahrtüchtigkeit ausschließen, bereits zur Strafbarkeit führt.

§ 315c StGB:
(1) Wer im Straßenverkehr

  1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

b) **infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen**
, oder

Und wo steht da: „Entgegen einem ärztlichen Verbot …“?

Der Richter kann gar kein Fahrverbot aussprechen, auch nicht
mit einem Amtsarzt, solange der Verkehrsteilnehmer nicht gegen
ein Gesetz verstoesst.

Der normale Gang der Dinge ist der, dass die zuständige Behörde (Straßenverkehrsamt) irgendwie den Hinweis bekommt, dass jemand nicht mehr fahrtüchtig ist, es aber trotzdem nicht sein lassen kann (habe ich auch schon einige Male als Anwalt und auch als Privatperson gemacht). Dann bekommt der Betroffene einen Anhörungsbogen, wird zum Termin geladen, ggf. amtsärztlich untersucht, … eben alles was es so braucht, um sich ein Bild zu machen. Stellt sich raus, dass jemand wirklich nicht mehr fahren darf, wird durch Verwaltungsakt (s.o.) die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen. Will der Betroffene sich dies nicht gefallen lassen, legt er Widerspruch ein, es folgt ein Widerspruchsbescheid und ggf. Klage. Dann bestätigt ein Richter das Verbot oder auch nicht.

Ausserdem kann einem der Versicherungsschutz versagt werden
und und und…

Wird einem im Falle des Falles ganz sicher.

Zum Thema an sich noch etwas:

Danach, auch ohne Fahrverbot, sollte man immer
beruecksichtigen das man selbst abschaetzen muss ob man ein
Fahrzeug fuehren kann.

Genau um diese Eigenverantwortung geht es im Gesetz

Gruß vom Wiz

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Hallo,

Aber mein Bekannter…kaum aus der Reha, schon hinterm
Steuer.Und das in „meiner“ Stadt :frowning:

Also ein Bekannter ist ja anonym genug :wink: Wenn von dem Mann wirklich Gefahren ausgehen, dann schreib mal ein nettes Briefchen an das zuständige Straßenverkehrsamt und schildere die Umstände ganz sachlich. Das weitere procedere habe ich ja in der anderen Antwort schon beschrieben. Das hat auch nichts mit Denunziantentum o.ä. zu tun. Es gibt einfach genug Leute die besser nicht mehr fahren sollten, und vor denen man andere und sich selbst schützen sollte.

Einer meiner Kandidaten fuhr bei bestem Wetter mit 40 zig Kilometer auf einer Bundesstraße und im selben Tempo auch über rote Ampeln hinweg. Er provozierte auf der Strecke diverse Beinaheunfälle. Als ich ihn dann gefahrlos überholen konnte, sah ich, dass da einer der sieben Zwerge (sicher schon einige hundert Jahre alt) mit dem Gesicht und der Glasbausteinbrille an die Frontscheibe gepresst am Steuer saß. Der Lappen war dann ganz schnell weg.

Gruß vom Wiz

Nochmal Hallo

Hi

Hm, was hat Dein Bekannter denn?

Ihm wurde ein Tumor im Kleinhirnbrückenwinkel entfernt.An ähnlicher Stelle haben sie mir vor drei Jahren auch so ein Ding entfernen müssen.Er hat Doppelbilder,die zwar durch eine Prismenbrille ausgeglichen werden.Aber bei Müdigkeit hat er sie trotz Brille.Vor seiner op hatte er wohl auch leichte epileptische Anfälle.Nach der Op nicht mehr.Er ist ständig müde und kann sich auch nicht lange konzentrieren.Aber er hat einen enormen Ehrgeiz, am besten nächste Woche wieder arbeiten gehen zu wollen.Die Op ist grade mal 6 Wochen her.Ich war fast ein Jahr arbeitsunfähig.Ich mach mir halt etwas Sorgen um ihn.Und um mich und meine Tochter, da wir in der gleichen Stadt wohnen :wink:
Ich werde die Frage nochmal im Rechtbrett stellen.Bei mir werden sie kein Kammerflimmern bekommen :wink:
Danke nochmals
Gruss
Michaela

Hallo,

stimmt leider nicht.

Doch, darfst Du einem Juristen ruhig glauben :wink:

Das haette ich wissen muessen… :o)

Vorab: Ich hab schon gemerkt das man in der Juristerei mehr Wert auf die Formulierung als auf den Inhalt legt. Fuer mich ist halt wichtig was derjenige im Endeffekt davon hat und ned wie es formuliert ist. Du in Deinem Fall hast in Deinem Posting zwar zu 100% die Wahrheit geschrieben, jedoch ergab es fuer den Fragesteller 0% wertvolle Information. Soll ned boes gemeint sein :wink:

Wenn der Arzt sagt, dass man
nicht fahren darf, hat dies rein rechtlich keine größere
Relevanz, als wenn dies die eigene Ehefrau oder der liebe
Nachbar tut. Dieses Verbot hat rein rechtlich für den
Betroffenen keinerlei Bedeutung.

Ok ok, also wie gesagt den Unterschied zwischen Verwaltungsakt und was weiss ich mache ich nicht, wichtig ist was hinten rauskommt. Und genau hier irrst Du, es tut mir ja leid aber ich kanns halt ned anders sagen:

Wenn mein Nachbar sagt ich darf kein Auto fahren dann habe ich keinerlei Grund seiner Aussage Glauben zu schenken. Wenn mein Arzt das sagt, so muss ich doch davon ausgehen, das er aufgrund seiner Ausbildung diese Fahruntauglichkeit so richtig festgestellt hat und ich demnach ganz offensichtlich fahruntauglich bin und kein Kraftfahrzeug fuehren darf.

dass er daher nicht mehr fahren darf. D.h. die richtige
Formulierung wäre: „Sie können nichts mehr sehen. Ich mache
Sie darauf aufmerksam, dass sie deshalb nicht mehr Autofahren
dürfen.“ Und dies macht auch Sinn. Denn es soll ja gerade
nicht darum gehen, dass einem gegenüber ein ausdrückliches
Fahrverbot ausgesprochen werden muss, sondern dass bereits die
bloße Feststellung von Merkmalen, die eine Fahrtüchtigkeit
ausschließen, bereits zur Strafbarkeit führt.

Ehm, ich glaube das hatte ich gesagt oder? :smile:

Und wo steht da: „Entgegen einem ärztlichen Verbot …“?

Och bitte bitte bitte lieber Joerg, das ist jetzt echt wieder Juristenkorinthenkackerei, sorry. Lass uns doch ned ueber den Unterschied diskutieren ob da jetzt im Gesetz was von einem Verwaltungsakt blah blah steht den ein Arzt hier und da abstempeln muss. Du hast doch selber oben geschrieben, der Arzt stellt dem Patienten gegenueber fest das dieser kein KFZ mehr fuehren darf und damit macht er sich auch strafbar wenn er dies trotzdem tut.

Genau um diese Eigenverantwortung geht es im Gesetz

cogito ergo sum

P. (spricht aus Erfahrung)

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Hallo

Also ein Bekannter ist ja anonym genug :wink: Wenn von dem Mann
wirklich Gefahren ausgehen, dann schreib mal ein nettes
Briefchen an das zuständige Straßenverkehrsamt und schildere
die Umstände ganz sachlich. Das weitere procedere habe ich ja
in der anderen Antwort schon beschrieben. Das hat auch nichts
mit Denunziantentum o.ä. zu tun. Es gibt einfach genug Leute
die besser nicht mehr fahren sollten, und vor denen man andere
und sich selbst schützen sollte.

Naja…das er fahruntauglich ist, ist ja nur meine (unmaßgebliche?)subjektive Meinung.Mich wundert es, dass sein Neurochirurg ihn nicht darauf hingewiesen hat, dass er besser die Finger vom Steuer lassen soll.Mir hat man das damals nahegelegt.
Ich mußte sogar während meiner Reha einen Test machen, bei dem Reaktionsvermögen und Konzentration getestet wurden.Danach wurde ich als geheilt entlassen :smile:
Mich, als Laie, wundert es jetzt schon ein wenig,dass es so unterschiedlich von den Ärzten gehandhabt wird.
Gruss
Michaela

Hallo,

Naja…das er fahruntauglich ist, ist ja nur meine
(unmaßgebliche?)subjektive Meinung.

D.h. Du hast keine konkreten Anhaltspunkte beim Betroffenen, sondern gehst eher aufgrund des Vergleiches mit Deinem eigenen Erleben davon aus, dass er eigentlich nicht fahrtüchtig sein kann? Dann ist das natürlich eine schwierige Situation. Kann man ihn einfach mal darauf ansprechen, ob er mit seinem Arzt mal über das Thema sprechen sollte?

Wie ich ja schon geschrieben habe: Das Thema ist eben gerade nicht dadurch erledigt, dass der Arzt kein formelles Verbot ausgesprochen hat (was ohnehin rechtlich ohne Bedeutung wäre), sondern hier ist seine Eigenverantwortung gefragt. D.h. er ist nicht dadurch rechtlich auf der sicheren Seite, weil sein Arzt nichts gesagt hat. Wenn Du ihm erzählt hast, dass man dir nahegelegt hat, den Wagen stehen zu lassen, dann muss dies für ihn Anlass genug sein, von sich aus tätig zu werden und sich im Zweifel positiv bestätigen lassen, dass er fahrtüchtig ist.

D.h. der mir hier gemachte Vorwurf juristischer Haarspalterei ist unberechtigt. Die formaljuristische Sicht hat ganz deutliche Konsequenzen für das reale Leben. Nur weil ein Arzt ggf. pennt und nichts sagt, darf man eben noch lange nicht guten Gewissens hinter das Steuer, wenn man erkennen könnte, dass an der Fahrtauglichkeit Zweifel bestehen. Und insoweit ist dann die Ansprache durch einen Bekannten eben genauso wertvoll, wie ein ärztliches „Verbot“.

Gruß vom Wiz

Mich wundert es, dass sein
Neurochirurg ihn nicht darauf hingewiesen hat, dass er besser
die Finger vom Steuer lassen soll.Mir hat man das damals
nahegelegt.
Ich mußte sogar während meiner Reha einen Test machen, bei dem
Reaktionsvermögen und Konzentration getestet wurden.Danach
wurde ich als geheilt entlassen :smile:
Mich, als Laie, wundert es jetzt schon ein wenig,dass es so
unterschiedlich von den Ärzten gehandhabt wird.
Gruss
Michaela

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