Praxisgebühr bei Zahnarzt + Hausarztbesuch

Hallo,

ich habe nun schon in diversen Artikeln gelesen, aber immer wird mir folgendes zur Praxisgebühr nicht beantwortet:

Ich gehe zum Hausarzt, um mich wegen einer Erkältung zu behandeln. Zahle also die 10 Euro. Was ist aber, wenn ich in diesem Quartal zum Zahnarzt muss (mit Behandlung, nicht nur Vorsorge) - muss ich die 10 Euro nun nochmal zahlen? Brauche ich eine Überweisung vom Hausarzt zum Zahnarzt, um die doppelte Zahlung zu vermeiden?

Danke,
Christian

Hallo Christian,

Zahnarzt ist extra. Da gibts keine Überweisung.

Gruß
Aia

Hallo,

war gerade bei meinem Hausarzt und die Sprechstundenhilfe meinte, es gäbe auch im neuen Jahr keine Überweisungen für Zahnärzte und Psychologen.
Was ich nun beim Zahnarzt bezahlen muss, kann ich ja im Januar mal schreiben … hab’ am 8. einen Termin :smile:

Ciao
Kaj

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Hallo,

ich glaub’ ich hab’ mich vertan. Es muss wahrscheinlich Psychotherapeut heißen. Ich muss zugeben, dass ich da nicht wirklich durchblicke, obwohl ich mich krankheitsbedingt eigentlich regelmäßig auf dem Laufenden halte.
Vielleicht liegt es auch daran, dass sich das Ministerium selbst noch nicht so ganz sicher ist, wie die ganze Praxisgebühr/Zuzahlung/… letztendlich aussehen soll.

Ciao
Kaj

Hallo Kaj,

war gerade bei meinem Hausarzt und die Sprechstundenhilfe
meinte, es gäbe auch im neuen Jahr keine Überweisungen für
Zahnärzte und Psychologen.

meine Zahnarzthelferin sprach auch von erforderlicher 10 Euro-Zahnarztpraxisgebühr, die durch keinerlei Überweisung des Hausarztes umgangen werden könnte, da es sich um eine spezifische Behandlung handeln würde und nicht um die jährliche Kontrolluntersuchung.
http://www.netdoktor.de/feature/gesundheitsreform_ar…

Was ich nun beim Zahnarzt bezahlen muss, kann ich ja im Januar
mal schreiben … hab’ am 8. einen Termin :smile:

Habe auch am 8.Januar einen Termin :wink:

Ich finde die neue Regelung total daneben - Bürokratenkäse eben :frowning:

Gruß
karin

Nebenbemerkung Arbeitgeberanteil
Hi,

Ich finde die neue Regelung total daneben - Bürokratenkäse
eben :frowning:

nur eine kleine Nebenbemerkung auf die mich ein Praxisteam aufmerksam machte. In Deutschland werden die Kosten für die Krankenversicherung normalerweise 50:50 mit dem Arbeitgeber geteilt. Die EUR 10.- zahlt hingegen nur der Arbeitnehmer. Immerhin EUR 5.- „umverteilt“…

J~

Hallo J,

Ich finde die neue Regelung total daneben - Bürokratenkäse
eben :frowning:

nur eine kleine Nebenbemerkung auf die mich ein Praxisteam
aufmerksam machte. In Deutschland werden die Kosten für die
Krankenversicherung normalerweise 50:50 mit dem Arbeitgeber
geteilt. Die EUR 10.- zahlt hingegen nur der Arbeitnehmer.
Immerhin EUR 5.- „umverteilt“…

ich verstehe nicht so ganz, was Du meinst.
Die 10 Euro für eine Zahnarztbehandlung zahlt doch der AN und der AG hat damit nix zu tun.

Gruß
karin

Hi Karin,

ich verstehe nicht so ganz, was Du meinst.
Die 10 Euro für eine Zahnarztbehandlung zahlt doch der AN und
der AG hat damit nix zu tun.

eben, genau darum geht’s.
Bisher war es nämlich so, dass die Kosten zwischen AN und AG hälftig geteilt wurden. Von dem KK-Beitrag zahlte jeder die Hälfte und von diesem Beitrag wurde der Zahnarzt bezahlt. Die Praxisgebühr sind jetzt aber „die ersten EUR 10.- der Arztvergütung“ und die zahlt der AN nun ganz alleine. Der AG „spart“ also, EUR 5.-. Praktisch für den, nicht? :wink:

J~

Auch bei Vorsorge wird die Gebühr fällig …
… wenn die Behandlung über die „nackte“ Vorsorgeuntersuchung hinaus geht - und das tut sie gewöhnlich immer!

Denn bereits das Beratungsgespräch oder aus Ausstellen eines Rezepts ist nicht mehr im Katalog der befreiten Leistungen enthalten.

Das haben wir (meine Frau und ich) heute Morgen bei der Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchung gelernt. Ich bin mir sicher das auch der Zahnarzt solch einen Katalog vorweisen wird.