Praxisgebühr bei Zuzahlungsbefreiung

Hallo!

Wenn ich in 2004 mit meinen Zuzahlungen für Medikamente über 2% der bruttoeinnahmen liege, kann ich mich wieder von der Zuzahlung befreien lassen ( wie ist das eigentlich bei volljährigen Schülern ohne Einkommen, die mitversichert sind? Können die sich auch befreien lassen oder zählt das Einkommen des versicherten?)

Die Zuzahlungsbefreiung gilt nur für Medikamente, oder auch für die Praxisgebühr?

Gruß

Beate

Hallo,

die Befreiung von den Zuzahlungen gilt auch für die Praxisgebühr und andere Zuzahlungen, wie z.B. Krankengymnastik.

Was volljährige Schüler ohne Einkommen betrifft bin ich mir nicht sicher, aber soweit ich weiß gilt hier das Einkommen der gesamten Familie als Bruttoeinkommen, allerdings werden davon zur Entlastung der Familien pro Kind ein Freibetrag abgezogen.

Viele Grüße
Patrick