Hallo!
Wenn ich in 2004 mit meinen Zuzahlungen für Medikamente über 2% der bruttoeinnahmen liege, kann ich mich wieder von der Zuzahlung befreien lassen ( wie ist das eigentlich bei volljährigen Schülern ohne Einkommen, die mitversichert sind? Können die sich auch befreien lassen oder zählt das Einkommen des versicherten?)
Die Zuzahlungsbefreiung gilt nur für Medikamente, oder auch für die Praxisgebühr?
Gruß
Beate