Hallo Leute,
meine Kollegin und ich haben gerade über folgendes gerätselt:
Bei unserem Arbeitgeber muß man neuerdings ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen, nicht mehr wie früher ab dem dritten. Hat nichts mit „zu viel Blaumachen“ zu tun, sondern hängt irgendwie mit der Krankenkasse zusammen.
Aber jetzt mal angenommen, jemand hat beispielsweise einen heftigen Migräneanfall, einen Hexenschuß oder was auch immer, und kann halt an dem Tag nicht zum Arzt, weil er nicht aus dem Bett kommt (wegen Schmerzen, nicht aus anderen Gründen *gg*).
Kann ein Arzt, den man dann nachträglich vielleicht am nächsten Tag aufsucht, einen dann rückwirkend „krankschreiben“?
(ich weiß schon, das heißt in Wirklichkeit „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ - ich finde den Ausdruck nur so doof, denn wenn jeder Unfähige eine Bescheinigung bräuchte, wo kämen wir denn da hin… *gg*)
Wie gesagt, es geht jetzt um keinen konkreten Fall, wir haben uns nur eben die Köpfe zerbrochen, was in einem solchen Fall wäre…
Viele Grüße und danke im voraus
Murmeltier