Rückwirkende 'Krankschreibung'

Hallo Leute,

meine Kollegin und ich haben gerade über folgendes gerätselt:

Bei unserem Arbeitgeber muß man neuerdings ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen, nicht mehr wie früher ab dem dritten. Hat nichts mit „zu viel Blaumachen“ zu tun, sondern hängt irgendwie mit der Krankenkasse zusammen.

Aber jetzt mal angenommen, jemand hat beispielsweise einen heftigen Migräneanfall, einen Hexenschuß oder was auch immer, und kann halt an dem Tag nicht zum Arzt, weil er nicht aus dem Bett kommt (wegen Schmerzen, nicht aus anderen Gründen *gg*).

Kann ein Arzt, den man dann nachträglich vielleicht am nächsten Tag aufsucht, einen dann rückwirkend „krankschreiben“?

(ich weiß schon, das heißt in Wirklichkeit „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ - ich finde den Ausdruck nur so doof, denn wenn jeder Unfähige eine Bescheinigung bräuchte, wo kämen wir denn da hin… *gg*)

Wie gesagt, es geht jetzt um keinen konkreten Fall, wir haben uns nur eben die Köpfe zerbrochen, was in einem solchen Fall wäre…

Viele Grüße und danke im voraus
Murmeltier

Mahlzeit,

Kann ein Arzt, den man dann nachträglich vielleicht am
nächsten Tag aufsucht, einen dann rückwirkend
„krankschreiben“?

das geht auf jeden Fall, ist bei mir zumindest schon mal vorgekommen. In der AU-Bescheinigung steht ja auch:
Arbeitsunfähig seit: xx.xx.xxxx, festgestellt am: xx.xx.xxxx.
Ich nehme an, genau dafür ist dieses Feld vorgesehen (umgekehrt macht es keinen Sinn, nämlich heute festzustellen, daß du nächste Woche arbeitsunfähig sein wirst - es sei denn, der Arzt ist zur gleichen Party eingeladen :smile:)

Gruß

Sancho

Danke!

Mahlzeit,

Gleichfalls ;o)

das geht auf jeden Fall, ist bei mir zumindest schon mal
vorgekommen. In der AU-Bescheinigung steht ja auch:
Arbeitsunfähig seit: xx.xx.xxxx, festgestellt am: xx.xx.xxxx.
Ich nehme an, genau dafür ist dieses Feld vorgesehen

Ja, das hatten wir auch vermutet, aber theoretisch könnte man dann ja, wenn man einen Tag „blau“ gemacht hat, am nächsten Tag zum Arzt gehen, dem erzählen, daß man gestern fuuuuuuurchtbare Kopfschmerzen hatte, und um ein rückwirkendes Attest bitten (es sei denn, der Arzt wäre auf der selben Party gewesen, bei der man sich den Kater die Kopfschmerzen eingefangen hat).

Gruß
Murmeltier

Hallo Murmeltier,

ja, so einen Fall hatten wir hier letzens im Team auch. Es kam eine Krankschreibung, bei der das Datum der Feststellung eine Woche später als das Datum der Krankschreibung war. Der Arzt kann das also machen, ob es die Firma so akzeptiert steht auf einem anderen Blatt

Gruß EmKa

Hi,
ich bin kein Fachmann, teile aber Sanchos Meinung nicht wirklich. Um diese rückwirkende KS um einen Tag habe ich zwar auch schon zwei, drei mal gebeten, aber jedes Mal ein Grummeln von Seiten des Arztes geerntet. Ist ja auch klar, der Arzt ist ja kein Hellseher. Wie soll der denn bestätigen was gestern war, wenn es nicht selbst gesehen hat? IMHO ist das auch „nicht so richtig“ erlaubt.

Hat nichts mit „zu viel Blaumachen“ zu
tun, sondern hängt irgendwie mit der Krankenkasse zusammen.

Das würde mich schon interessieren, womit das nun genau zu tun hat. Kannst du das rausfinden? Vielleicht weiß euer Betriebsrat was darüber…? Ich verstehe auch noch nicht, was die KK bei Kurzkrankschreibungen für eine Rolle spielen soll. Habt ihr keine Lohnfortzahlung?

Aber jetzt mal angenommen, jemand hat beispielsweise einen
heftigen Migräneanfall, einen Hexenschuß oder was auch immer,
und kann halt an dem Tag nicht zum Arzt, weil er nicht aus dem
Bett kommt

Genau. Bedanke dich schon mal bei deinem Arbeitgeber für sein weitsichtiges Handeln :smile:)
Wenn man sich eh schon beschissen fühlt und dann auch noch zum Arzt muss wird das die Gesundheit auch nicht grade verbessern. U.U. muss man dann sogar noch länger zuhause bleiben, als diesen einen Tag den man selbst plante. Und da Ärzte ihren Patienten bzw. deren Gesundheit verpflichtet sind, nicht aber deren Arbeitgeber ist es doch immer besser ihn für etwas länger krank zu schreiben. Oft will der Patient nämlich viel früher wieder arbeitet, als es aus Sicht des Arztes gut für ihn wäre :wink:

Viele Grüße,
J~

Mahlzeit,

Ist ja auch klar, der Arzt ist
ja kein Hellseher. Wie soll der denn bestätigen was gestern
war, wenn es nicht selbst gesehen hat?

nun ja, wenn er eine Diagnose stellt, kennt er doch hoffentlich den Verlauf und die durchschnittliche Entwicklung der Erkrankung: wenn du heute mit einem vereiterten Abszeß kommst und behauptest, ihn schon gestern gehabt zu haben, dann wird das zumindest plausibel sein. Bei mir war es ein Herzklappenproblem, das unmöglich gerade erst entstanden sein konnte…

IMHO ist das auch „nicht so richtig“ erlaubt.

Da könntest du recht haben - vielleicht meldet sich ein Arzt oder Krankenkassenmensch…

Wenn man sich eh schon beschissen fühlt und dann auch noch zum
Arzt muss wird das die Gesundheit auch nicht grade verbessern.

Eben. Und umgekehrt: wenn man bescheissen will, braucht man den Arzt morgen nicht anzulügen, wenn man es auch heute tun kann…

Gruß

Sancho

Hi -

Hat nichts mit „zu viel Blaumachen“ zu
tun, sondern hängt irgendwie mit der Krankenkasse zusammen.

also DAS glaub ich kaum… denn jeder wählt ja seine KK frei… ich hab noch nie von meiner KK gehört, dass DIE das wollen…

Bei uns steht es im Arbeitsvertrag und wohl auch im Tarifvertrag, dass auch für einen Tag eine Krankschreibung kommen muss. Hat mich grad letzte Woche einen Urlaubstag gekostet, weil ich das verpeilt hatte (hatte noch nie so einen Arbeitgeber, der das verlangt hat). Naja und ich bin der Meinung, dass der Hausarzt (oder Facharzt) max. 2 Tage rückwirkend krankschreiben darf. Außer es liegt ein Wochenende dazwischen, dann dürfte er auch am Montag noch für Freitag rückwirkend krank schreiben. Ich hab’s jedenfalls gar nicht erst versucht, als mich gestern die Personalabteilung nach einer Woche auf die Krankschreibung ansprach…

Genau. Bedanke dich schon mal bei deinem Arbeitgeber für sein
weitsichtiges Handeln

ich halte das für ziemlich schwachsinnig. Denn 1. hat man das zeitliche Problem. Entweder sitz ich dann am nächsten Morgen - obwohl ich längst im Büro sein könnte - beim Arzt rum, um die Krankschreibun einzusacken. Und 2. würde meine Ärztin mich in dem Fall wie letzter Woche gar nicht arbeiten gehn lassen, die hätte mich mindestens für den Rest der Woche aus dem Verkehr gezogen.

Für den AG nciht wirklich sinnvoll, finde ich… aber wie er es möchte… ich werde mich dran gewöhnen…

Grüße
Demenzia

Hallo,

also DAS glaub ich kaum… denn jeder wählt ja seine KK
frei… ich hab noch nie von meiner KK gehört, dass DIE das
wollen…

Dochdoch, ich weiß jetzt nur nicht genau, wie. Muß den Schrieb mal heraussuchen, den wir diesbezüglich bekommen haben. Der Arbeitgeber meinte jedenfalls, daß die Krankenkasse wegen der Kostenübernahme für die Entgeltfortzahlung jetzt ein Attest ab dem ersten Tag verlangt. Wie gesagt, ich kann jetzt nicht genau sagen, was da drinstand, muß erstmal nachlesen.

ich halte das für ziemlich schwachsinnig. Denn 1. hat man das
zeitliche Problem. Entweder sitz ich dann am nächsten Morgen -
obwohl ich längst im Büro sein könnte - beim Arzt rum, um die
Krankschreibun einzusacken.

…und holst dir vielleicht bei der Gelegenheit von einem anderen Patienten, der im Wartezimmer neben dir sitzt, noch eine schöne Grippe…

Ich find’s auch blöd, auch wenn ich irgendwie verstehen kann, daß man damit dem Blaumachen einen Riegel vorschieben will. Aber wenn man nun mal heftigste Kopfschmerzen hat oder etwas Vergleichbares, kann man halt vielleicht nicht am selben Tag zum Arzt rennen…

Ich finde z.B. die Regelung nicht schlecht, von der mir eine kanadische Freundin erzählt hat. Die haben zwar vergleichsweise wenig Urlaub, dafür aber eine gewisse Anzahl „sick days“, an denen sie mal ein, zwei Tage ohne Attest daheimbleiben dürfen. Wenn die am Jahresende nicht aufgebraucht sind, gibt’s die quasi als Urlaub für’s nächste Jahr mit.

Viele Grüße
Murmeltier

Hallo Demenzia,

doch das hängt mit der AOK zusammen. Mittlerweile muss bei Firmen bis 30 (glaube ich) AN der AG eine Art „Versicherungsbetrag“ an die AOK abführen - auch für Angestellte, nicht nur für Arbeiter. Und dafür kann er dann ab dem ersten Tag der Krankheit eine Gegenleistung geltend machen. Daher fordern viele AG mittlerweile die AU ab dem 1. Tag.

Gilt meines Wissens seit 1.1.2006. Und betrifft freundlicherweise sogar Privatversicherte.

Viele Grüße

Gabi

haut hier aber schon mal nicht hin…
´Hi Gabi,

doch das hängt mit der AOK zusammen. Mittlerweile muss bei
Firmen bis 30 (glaube ich) AN

wir sind weit mehr!

naja, letztlich isses mir auch wurscht… ich find’s halt bescheuert und der AG gewinnt meiner Meinung nach dadurch nichts.

Grüße
Demenzia

Hallo,
grundsätzlich kann und darf der Arzt auch rückwirkend eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. In der Regel
geht das bis zu drei Tagen. Wir als Krankenkasse
akzeptieren das in nahezu allen Fällen.
Fälschlicherweise herrscht immer noch die Meinung, dass
Krankmeldungen ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit mit den
Bestimmungen des AAG - so heisst das Gesetz zur Entgeltausfallversicherung zusammenhängt. Das ist nicht so.
Wir als Krankenkasse können grundsätzlich bis zu drei Tagen
den Erstattungsanspruch des Arbeitgebers erfüllen auch wenn
keine Krankmeldung vorliegt - es geht sogar auch länger, aber das ist dann wirklich die absolute Ausnahme.
Viele Arbeitgeber haben dieses Gesetz zum Anlass genommen von
Ihren Arbeitnehmern Krankmeldungen ab dem 1. Tag zu verlangen.
Grundsätzlich dürfen sie das das, aber es nicht nicht richtig, sich da
auf das Gesetz zu berufen.
Gruss
Czauderna

Ich finde z.B. die Regelung nicht schlecht, von der mir eine
kanadische Freundin erzählt hat. Die haben zwar
vergleichsweise wenig Urlaub, dafür aber eine gewisse Anzahl
„sick days“, an denen sie mal ein, zwei Tage ohne Attest
daheimbleiben dürfen. Wenn die am Jahresende nicht
aufgebraucht sind, gibt’s die quasi als Urlaub für’s nächste
Jahr mit.

Kenne ich auch aus den USA. In der Regel gibt es dort zehn Krankheitstage im Jahr, die bezahlt werden. Ein ärztliches Attest ist nicht nötig. Ist man länger krank, bekommt man keine Lohnfortzahlung. Wer glaubt, sich das nicht leisten zu können, kann eine Krankengeldversicherung abschließen (wie auch in Deutschland). Die zahlt dann nach einer definierten Zahl von Krankheitstagen einen festgelegten Betrag. Zusammen mit den knapp drei Wochen Urlaub (den man in den meisten Branchen hat), kommt man so letztlich auf fast denselben Anspruch auf bezahlte Freizeit wie in Deutschland.

Benni

Hallo Ihr Guten,

von einem, der täglich damit zu tun hat:
grundsätzlich sind rückwirkende Krankmeldungen nicht möglich, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 3 Tagen (danke Guenter für Deine fundierte Klarstellung!).
Wenn jedoch der/die Kranke z.B. einen Arztbrief beibringt, dass er/sie vor 1 Woche in Mallorca den Fuß verdreht hat, dann kann ich auch ab diesem Zeitpunkt rückwirkend eine Krankmeldung ausstellen. Am Montag jedoch, wenn jemand erzählt, er habe am Freitag gekotzt, werde ich mich hüten, eine au auszustellen. Er hätte mich zumindest anrufen können, dann geht das (ausnahmsweise). Man kennt ja seine Pappenheimer…
Gesunde Grüße synapse

Hi,

grundsätzlich kann und darf der Arzt auch rückwirkend eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. In der Regel
geht das bis zu drei Tagen.

aber sicher sein, dass eine AU tatsächlich vorlag mus er schon, oder? Muss er also mit seinem (Ge)Wissen abklären?

Wir als Krankenkasse können grundsätzlich bis zu drei Tagen
den Erstattungsanspruch des Arbeitgebers erfüllen auch wenn
keine Krankmeldung vorliegt

Was für einen Erstattungsanspruch hat AG denn gegenüber der KK bei einer AU von wenigen Tagen (sagen wir mal zwei)? Erstattet ihm die KK den Lohn?

Viele Arbeitgeber haben dieses Gesetz zum Anlass genommen von
Ihren Arbeitnehmern Krankmeldungen ab dem 1. Tag zu verlangen.
Grundsätzlich dürfen sie das das, aber es nicht nicht richtig,
sich da auf das Gesetz zu berufen.

Sorry, ich habe immer noch nicht verstanden, was für einen Vorteil das dem AG bringt (in Bezug auf’s Geld).

Viele Grüße,
J~

Hi,

grundsätzlich kann und darf der Arzt auch rückwirkend eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. In der Regel
geht das bis zu drei Tagen.

aber sicher sein, dass eine AU tatsächlich vorlag mus er
schon, oder? Muss er also mit seinem (Ge)Wissen abklären?

Das muss er sowieso in jedem Falle - wenn ich heute zu meinem
Hausarzt gehe und ihm schildere welch grausame Kopfschmerzen
ich habe, dann springen da mindestens zwei Tage raus.

Wir als Krankenkasse können grundsätzlich bis zu drei Tagen
den Erstattungsanspruch des Arbeitgebers erfüllen auch wenn
keine Krankmeldung vorliegt

Was für einen Erstattungsanspruch hat AG denn gegenüber der KK
bei einer AU von wenigen Tagen (sagen wir mal zwei)? Erstattet
ihm die KK den Lohn?

Das gilt für alle Firmen bis 30 MA. bekommen, je nach Wahl
bis zu 80% bei Mutterschaft sogar 100% des Gehaltes plus 20% Arbeitgeberanteil zur SV zurück für die Dauer der Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall oder während des Beschäftigungsverbotes bei
Schwangerschaft.

Viele Arbeitgeber haben dieses Gesetz zum Anlass genommen von
Ihren Arbeitnehmern Krankmeldungen ab dem 1. Tag zu verlangen.
Grundsätzlich dürfen sie das das, aber es nicht nicht richtig,
sich da auf das Gesetz zu berufen.

Sorry, ich habe immer noch nicht verstanden, was für einen
Vorteil das dem AG bringt (in Bezug auf’s Geld).

Geld spielt da weniger eine Rolle, als die Tatsache der Abschreckung.
„Blau machen“ ist da nicht mehr so einfach wie vorher.

Viele Grüße,
J~

Ebenfalls
Gruss
Czauderna

Hallo Synapse,

grundsätzlich sind rückwirkende Krankmeldungen nicht möglich,
in begründeten Ausnahmefällen bis zu 3 Tagen (danke Guenter
für Deine fundierte Klarstellung!).

da bin ich aber Baff. die entsprechende Kollegin war krank. Nach Ablauf der Krankschreibung kam sie nicht auf Arbeit. Nach Anmahnung brachte sie am 17.x. eine Krankschreibung mit Feststellung am 16.x. rückwirkend auf den 8.x. … Da frag ich mich doch, wie sie das gemacht hat, wenn Ärzte das gar nicht dürfen …

Liebe Grüße
EmKa

Hallo Günther,

vielen Dank für diese fundierte Antwort. Genau das war’s, was ich in bezug auf dieses Schreiben vom Arbeitgeber (der bei uns tatsächlich unter 30 MA beschäftigt) im Hinterkopf hatte.

Auch wenn ich verstehe, daß mit dieser Regelung dem Blaumachen ein Riegel vorgeschoben werden soll, finde ich es immer noch blöd. Bei einem akuten Migräneanfall z.B. geht man halt nicht sofort zum Arzt, sondern legt sich erstmal ins Bett in einem schönen dunklen Zimmer… Aber wenn es, wie Du sagst, tatsächlich in einem solchen Fall möglich ist, rückwirkend ein Attest zu kriegen, dann ist ja alles nur halb so schlimm.

Viele Grüße und *
Murmeltier

off topic
Hallo Günter,

habe gerade festgestellt, daß ich Dir ein „h“ untergejubelt habe, wo gar keins hingehört. Bitte vielmals um Verzeihung! Das liegt wohl daran, daß ich einen Kollegen namens „Günt h er“ habe, dessen Namen ich ziemlich oft tippen muß… ;o)

Gruß
Murmeltier

Hallo,
nicht so schlimm - trotzdem Danke für die Nachricht.
Gruss
Günter