Schwerbehinderten Angelegenheiten!

Folgendes Problem,
ein Bekannter hat beim Versorgungsamt eine GdB Feststellung beantragt. Nach einem Unfall im Jahr 2012 kann er sein rechtes Knie, nur noch mit max. 10 KG ohne Hilfe belasten.
Sein linkes Knie hat durch einseitige Belastung mittlerweile auch ein Schaden. Desweiteren bestehen Psychische Probleme. In dem Antrag wurde das rechte Knie, das linke Knie und Psychische Probleme als Beschwerden aufgelistet.
Es wurde ein Gesamt GdB von 30 festgelegt. Allerdings steht in dem Bescheid vom Versorgungsamt nichts über den Schaden im linken Knie. Ich finde das ein bisschen merkwürdig.
Ich habe darauf ein Widerspruch eingereicht mit der Begründung das der Schaden im linken Knie mit in den Bescheid kommt.Allerdings ohne Erfolg.
Habe ich nicht das Recht das der Schaden im linken Knie mit in den Bescheid kommt?
Wie soll ich jetzt weiter vor gehen?

hallo,Behinderungen werden leider nicht einfach zusammengezählt,es wird eine allgemeine zustandsbeschreibung abgegeben und danach der GdB festgelegt.
eine neue prüfung wird wohl nur mit ausgiebigem und begründetem Attest vom Arzt möglich sein.

Hallo,
wichtig ist der Grad der Behinderung, und der dürfte durch das andere Knie kaum beeinflusst werden.

Das 1. Jahr wird vom VA meistens als „Heilungsbewährung“ gesehen. Daher auch die geringe Prozentzahl an GdB. Warten Sie diesen Jahr ab und stellen dann einen Erhöhungsantrag - gegebenenfalls auch mit Widerspruchverfahren. Im ersten Jahr haben Sie nach meiner Erfahrung wenig Chancen.
Viel Glück… siebengebirgler

Hallo, du schreibst du oder er hat eine Schwerbehindertenausweis beantragt.
Meine Frage ist habt ihr auch sämtliche Arztberichte die die Diagnose bestätigen beigelegt?
Was natürlich erforderlich ist.
Es kann sein das die Behörde eine eingeschränkte Geh-Behinderung festgestellt hat und nur diese anerkannt hat.
Ich würde in einem Jahr eine erneute Prüfung des GdB beantragen…mit der Begründung das eine weitere Verschlechterung eingetreten ist.
Und ganz wichtig alles aber auch alles über ärztliche Gutachten, Arztbriefe usw. nachweisen.
Des weiteren würde ich auch ein Merkzeichen G oder a.G beantragen.
Denn da du ja schon im Widerspruch warst, wäre der nächste Schritt die Klage, wenn du klagst müßt ihr mit mindestens einem Jahr rechnen bis die Klage stattfindet.
In dieser Zeit alle Arztberichte sammeln und vorlegen. Gleichzeitig würde ich mir überlegen ob ich nicht Mitglied beim VDK werde, damit bei einem negativen Bescheid ich mir dort Unterstützung holen kann.
Und bei dem erneuten Antrag wirklich nichts vergessen auch keine Volkskrankheiten wie Bluthochdruck usw.
Ich hoffe ich konnte damit ein wenig helfen, aber teilweise sind die Entscheidungen der Versorgungsämter nicht nachvollziehbar und auch von Stadt zu Stadt verschieden.

mit freundlichen grüßen
Helmut Frisch

Hallo Stepahnos.Ja,mit den Behörden ist das alles nicht so einfach!Mit einer Diagnose des Hausarztes,einer Überweisung zum Röntgen (Bild)ist möglicherweise ein neuer Antrag zu stellen!?Eventuell,wenn alles nicht hilft,scheut euch nicht einen Anwalt hinzuzuziehen!Alles Liebe und trotzdem gute Besserung Eure Mamawolf

Hallo Stepahnos,
also an deiner Stelle würde ich dem Bekannten raten einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Aus deiner Beschreibung geht hervor, dass als Folge der Grunderkrankung weitere Gesundheitsprobleme hinzugekommen sind. Im Net findet man auch eine GdB- Tabelle, an Hand der man ablesen kann, welche Erkrankungen einen GdB rechtfertigen, unter anderem auch Depressionen usw… Außerdem sollte sich die betroffene Person auch unbedingt mit seinem Vertrauensarzt beraten. In hartnäckigen Fällen empfehle ich eine Mitgliedschaft beim VdK, dieser Verein hat sich auf solche Probleme spezialisiert und die haben auch den juristischen Hintergrund und der Jahresbeitrag ist nicht sehr hoch. Findest du alles im Internet.
LG ultrahexchen

Hallo Stephanos
Das Amt entscheidet aufgrund Ärztlicher-,u. Gutachterberichte allein zur Sache und nicht zur Person. Wenn also irgend jemand geschrieben hat " Die Entwicklung bleibt abzuwarten " hat das Amt richtig entschieden. Es muß also erst richtig schlimm werden, mit OP, dann könnte mann eine Neufeststellung Beantragen . Gruß Frank

Hallo Stepahnos,

genau das Gleiche habe ich auch erlebt.Nach der ersten Knie-Prothese gabe es 30 %.Das andere Knie wurde auch nicht bewertet und zwar aus folgendem Grund:
Die Beeinträchtigungen werden erst beurteilt und anerkannt,wenn sie 6 Monate und länger bestehen.So stand es bei mir als Begründung in der Widerspruchsablehnung.
Vom VdK bekam ich den Rat nach den 6 Monaten einen neuen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Bekam dann 50 % + Merkzeichen „G“.

Wünsch Dir alles Gute und viel Durchhaltevermögen

Hallo Stephanos.
Frage: Warum wurde der Schaden im r. Knie nicht anerkannt? Wurde er denn nicht veon einem Arzt fetsgestellt?
Wenn du schon einen Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes eingelegt hast und der auch schon verworfen wurde…na dann hast du nur noch eine einzige Möglichkeit : Die Klage beim Sozialgericht.
Du solltest dir aber vorher erst einmal einen Rat bei einem Anwalt einholen. Die Erstberatung kostest dich höchsten 20,- Euro.
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen? Solltest du weitere Fragen haben wende dich bitte an mich.
MfG, Fred.

Guten Tag,

die behördliche Arroganz ist mittlerweile so groß, dass es kaum ratsam erscheint, ohne fachkompetente Hilfe dagegen anzugehen. Ich rate deshalb, beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen und mit diesem einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Dieser wird nach ausführlicher Beratung ggf. juristische Maßnahmen empfehlen. Im Falle eines erforderlichen Rechtsstreites wird der Anwalt in Ihrem Namen Prozesskostenhilfe beantragen und die die Rechtsangelegenheit einleiten.

MfG. H.König

Hallo Stepahnos,
es ist seit einigen Jahren so, dass die Schäden nicht mehr addiert werden, sondern der höchste Grad der Schädi-gung zählt. Somit kommt wahrschein-lich der Schaden im li. Knie nicht mehr zur Bewertung. So ist es nun mal nach der neuen Regelung.
Kann leider keine bessere, schönere Antwort geben. Aber vielleicht probiert er es in einem halben Jahr noch ein-mal mit einem Antrag auf Verschlimmerung.
Gruß, dein wer weiss was Helfer

Hallo Stepahnos, im bereich Behinderung und Unfälle kann ich Dir leider nicht helfen.
Meine Vermutung, Du solltest hier einen ärztlichen Gutachter einschlaten, der die Belastung des Knies auf den Schaden des anderes Knies bestätigen kann.
MfG Wolfgang Rancher

Dem Antrag wurde doch sicher eine ärztliche Stellungnahme vom Hausarzt beigefügt, oder? Sind da die Beschwerden im linken Knie aufgeführt? Wenn ja, dann müsste natürlich im Bescheid auch darauf eingegangen worden sein. Der Widerspruch war richtig. Jetzt müsste natürlich irgandwann auch eine Antwort kommen, nämlich der „Widerspruchs-Bescheid“ mit einer Begründung. Sind Sie mit der Antwort/Entscheidung des Versorgungsamtes nicht zufrieden, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben. Dieser Hinweis muss auch im „Widerspruchs-Bescheid“ stehen.