U3 beim Baby

… Habe folgendes Problem. Habeeben mit dem Kinderazt telefoniert zwecks der U3. Dieser kann den vorgegebenen Termin nicht einhalten, hat mir einen Termin 6 Tage später wie auf dem UHeft angegeben vorgeschlgen. Habe erstmals zugesagt, bin mir abernicht sicher ob das denn wirklich so ok ist. Hat jemand die selben erfahrungen gemacht? Macht das viel aus wenn ich die U3 so spät machen lasse? Iat mein erstes Kind, bin grad bissschen ratlos…

Danke schön im Vorraus

Hi,
mach dir keine Sorgen - ein paar Tage hin oder her macht bei den U - Untersuchungen nichts aus.

viele Grüße

Susanne

Hallo erstmal,

es ist das Problem des Arztes die Untersuchung dann noch bezahlt zu bekommen. Und Du bekommst wahrscheinlich den Rabenelternzettel vom Jugendamt, dass Du dich weigerst dein Kind untersuchen zu lassen. Den übergibst Du einfach dem Arzt, und denkst Dir ansonsten dein Teil.

Gruß vom Wiz

Ja tatsächlich?

Ist das in jeder Stadt so?
Und wie kommt das Jugendamt an diese Information? Zählt das nicht zum Datenschutz, Schweigepflicht…wie auch immer?

Bei uns kommt das Jugendamt in JEDEN Haushalt und guckt halt, aber seit wann kontrollieren die ob ich zu den Us gehe?

Wir haben auch einen Termin nach den vorgegebenen Zeiten bekommen. Der Kinderarzt hat Aufnahmestop und ich geh doch zu keinem anderen, weil der unserige das Kind schon lange kennt…

Ist das echt überall so? Und was mach ich dann mit dem Zettel? Bin ich dann direkt gestempelt beim Jugendamt?

Gruß

Hallo Jenny,

manche erkennen den Wi(t)z auch dann nicht, wenn sie in voller Fahrt dagegendonnern…

LG Barbara

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Ja ne ich hab das neulich schon mal gehört.
Da wurden die Eltern eben vom Jugendamt angeschrieben…aber ich weiß nicht mehr in welcher Stadt.

Darum frag ich nach. Und wie gesagt, bei uns werden bei jeder Geburt Hausbesuche gemacht…das Jugendamt ist das sehr motiviert…

Gruß

Hallo,

mein Mann famuliert gerade bei einem Hausarzt in Gelsenkirchen. Er hatte mir auch erzählt, dass eine Mutter dort vollkommen shockiert war, weil sie im Urlaub war und deswegen die U7 darüber hinaus vergessen hatte. Kaum zu Hause, schon lag da ein Brief vom Amt, in diesem wurde sie wohl aufgefordert, diese schleunigst nachzuholen.

Also in Gelsenkirchen kontrolliert das Jugendamt das wohl…bestimmt nicht ganz unberechtigt…

Viele Grüße

Tina

Denkt bitte mal nach!
Leute,

woher soll das Jugendamt erfahren, dass irgendwelche Vorsorgetermine nicht eingehalten wurden? Vom Arzt? Der untersteht der Schweigepflicht! Von der Kankenkasse? Ich glaube auch nicht, dass die unterlassene oder verspätete Vorsorgeuntersuchungen weiterreicht/weiterreichen darf.

Sofern man nicht an irgendwelchen meldepflichtigen Erkrankungen leidet, die besondere Massnahmen erfordern, besteht keine Pflicht, sich ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Das gilt auch für Säuglinge, wo die Eltern die Verantwortung für diese Dinge übernehmen.

Man korrigiere mich mit harten Fakten, nicht mit Gehörtgesagtem!

LG Barbara

Also im UHeft
steht folgendes drin:

Wichtig: Ab der U3 ist es weiterhin unbedingt erforderlich, dass der Arzt die jeweiligen Durchschriften bei der Kassenärztlichen Vereinigung einreicht!

so. und bei geburtsvorbereitungskurs wurde uns auch gesagt, dass das jugendamt da wohl hinterher ist. na ja, ich ruf da gleich ma an…

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also…
hab jetzt mal mit dem Jugendamt telefoniert, die frau am telefon sagte mir das es gut war das ich mich gemeldet habe, denn anders hätte ich post bekommen, und 6 tage nach der vorgegebenen frist wären noch akzeptabel, wenn man sich denn auch meldet. na ja, ich bin erstmal beruhigt…

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Kein Witz!
Hallo zusammen,

nein, das ist kein Witz, sondern Folge des von vielen Bundesländern inzwischen eingeführten verbindlichen Einlade- und Meldewesens, siehe auch entsprechende Passage in http://de.wikipedia.org/wiki/Kindervorsorgeuntersuchung also nichts mit Hörensagen contra harte Fakten! Das sind die harten Fakten.

Und ja, das Verfahren ist aktuell in Kraft, wenn auch von Datenschützern durchaus kritisch begleitet, und leider alles andere als perfekt, weil sich offenbar niemand Gedanken darüber gemacht hat, dass Eltern gewollt oder gezwungener Maßen die Fristen ausschöpfen/überschreiten, ohne die Untersuchungen und ihre Notwendigkeit irgendwie in Zweifel ziehen zu wollen. Hier in Nds. kommen die Briefe aber schon so früh, dass man danach die Untersuchung noch fristgerecht durchführen lassen kann, sind aber tatsächlich so ungünstig formuliert, dass man den Eltern den deutlichen Vorwurf macht, sie würden ihren Pflichten als gute Eltern nicht nachkommen.

Da das Ganze aber einen durchaus ernsten und guten Hintergrund hat (echte Vernachlässigung aufzudecken), habe ich geschrieben, dass man sich dabei nichts denken sollte. Die Mutter unseres Patenkindes (selbst im Rathaus beschäftigt) machte sich allerdings einen Spaß daraus die Kollegen aus dem Jugendamt wegen so eines Briefes mal gehörig auf die Schippe zu nehmen. Und wir bösen Rabeneltern hatten auch schon mal einen Brief.

Gruß vom Wiz

Wichtig: Ab der U3 ist es weiterhin unbedingt erforderlich,
dass der Arzt die jeweiligen Durchschriften bei der
Kassenärztlichen Vereinigung einreicht!

Und was passiert, wenn der Arzt die Zettel erst am Quartalsende abschickt?

so. und bei geburtsvorbereitungskurs wurde uns auch gesagt,
dass das jugendamt da wohl hinterher ist. na ja, ich ruf da
gleich ma an…

Daß das Jugendamt hinter der Sache her ist, zeigt, daß Sie eine gute Mutter sind. Nur für solche fühlt sich das Jugendamt zuständig. Kinder, die vernachlässigt werden oder die die Eltern verhungern lassen, sind nicht Sache des Jugendamtes.

Es lebe der deutsche Untertanengeist!

Ich habe mich auch nochmal durch Netz gelesen. Wenn ich das richtig verstehe, kann dich das Jugendamt erinnern, dass demnächst eine Untersuchung fällig wird. Aber ohne konkrete Verdachtsmomente, dass was nicht in Ordnung ist in der Familie, kann man dich nicht zum Nachweis der erfolgten Untersuchung zwingen.

Aber das mag vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein.

[MOD offtopic
Hi!

Ich schließe hier mal ab, weil der Teilthread sich in eine andere Richtung entwickelt hat und hier somit offtopic ist. Da der Inhalt für einige Leser aber dennoch interessant sein dürfte, werde ich hier nicht löschen.
Bei weiteren Fragen oder Diskussionsbedarf zu dem Thema kann gerne mit Verweis auf diesen Thread ein neuer gestartet werden - dann aber bitte im richtigen Brett :wink:

Gruß,
Sharon
Moderator

Hallo,

für alles die es interessiert. Die Daten werden weder vom Arzt noch von der Krankenkasse weitergegeben. In der Regel meldet man sich in der Stadt ja an, wenn man eine Kind geboren hat. (Einwohnermeldeamt). Zudem will man Kindergeld etc… Die Neugeborenen stehen in der Zeitung, so dass es viele Quellen gibt. Diese Informationen reichen aus, den Rest macht ein Computerprogramm. Die Durchschläge der U Untersuchung muss der Kinderarzt ja weitergeben. In der Regel ist es gewährleistet, dass es zu keiner Überschneidung kommt, wenn die „Scheine“ erst Ende des Quartals vom Kinderarzt weitergegeben wird. Es ist strittig, ob man verpflichtet ist, das Kind zur U-Untersuchung rechtzeitig vorzustellen. Ich Zweifel verliert man als Eltern jedoch, weil die Rechtssprechung (ohne Gewähr) den Schutz des Kindes vor das Selbstbestimmungsrecht der Eltern stellt. Das geht teilweise sogar soweit, dass ein Arzt seine eigenen Kinder bei einem Kinderarzt vorstellen muss.

Die Kontrollen wird je nach Stadt und Bundesland unterschiedlich gesehen. Manche Briefe (z.b. Hessen, NRW…) sind sehr „drohend“ formuliert. Inhaltlich wohl noch zulässig, aber meines Erachtens ein Tick zu viel Drohung. Aber das muss jeder selbst entscheiden. Es macht Sinn die U Untersuchungen durchführen zu lassen.

Liebe Grüsse

Anja