Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Notarzteinatz

Tags: „Krankenversicherung“;„Krankenhausaufenthalt“;„Notarzt-Kosten“

Ein Mensch ist zurzeit im Krankenhaus. Er verläßt auf eigene Verantwortung das Krankenhaus. 
Dabei wird er ohnmächtig. Passanten rufen den Notarzt. Nach der Notarztversorgung möchten die Rettungskräfte die Person nach Hause bringen. Selbige Person lässt sich ins Krankenhaus zurück  bringen. Daraufhin offeriert die Notarztbesatzung, dass die Person den Einsatz jetzt selbst zahlen muss.

Ist das gesetzlich so geregelt? Wenn ja, wo?

Wer kennt sich aus? Wer weiß, ob überhaupt oder welchen Teil die
Krankenkasse trägt.

Welche Summe ist üblich?

Hallo,

die Pauschalen für Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug variieren von Stadt zu Stadt.

Bei uns liegt der RTW-Transport bei etwa 600€ plus ca. 300€ für das Notarzteinsatzfahrzeug.
In der Nachbarschaft sind für den Einsatz beider Fahrzeuge bereits ca. 1100€ fällig.

Hallo,

ich kann an dieser Stelle leider keinen Paragraphen zitieren.
Aus den normalen Vordrucken der Entlassung gegen ärztlichen Rat geht i.d.R. nur hervor, dass der Patient nicht rechtlich gegen das Krankenhaus bzw. die behandelnden Ärzte vorgeht wegen Komplikationen, die aus seiner verfrühten Entlassugn resultieren könnten.

Welche Summen üblich sind, hängt von Region, Tageszeit, eingesetzten Rettungsmitteln und Wochentag ab (ein Einsatz in der Sonntagnacht ist teurer als Dienstagmittag). Außerdem dürfte noch eine Dispositionsgebühr von Seiten der Rettungsleitstelle fällig werden.
Hier ein Beispiel: http://www.muelheim-ruhr.de/cms/rettungsdienstsatzun…

Höchstwahrscheinlich würde man also nicht zur Kostenerstattung herangezogen werden.
Moralisch sehe ich persönlich hier jedoch eine Mitverantwortung: Hier werden Hunderte von Euro fällig, die die Gemeinschaft zu tragen hat, die woanders sinnvoller einzusetzen wären und Rettungsmittel werden gebunden wegen einer völlig vermeidbaren Geschichte.

Grüße
Liete

Hallo!

darüber gibts regelmäßig Ärger und Unverständnis. Man muss aber immer die Rechnung bei Kasse einreichen und um Bezahlung bitten.
Kostenlos wäre Notfalleinsatz am Unfallort und anschließender Transport ins  Krankenhaus.
Reicht eine Vor-Ort-Behandlung dann können bereits Kosten auf den Patienten zukommen !
Hängt von der Schwere des Notfalls ab.

Grundlage ist dieser Passus im Sozialgesetzbuch http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/60.html

im geschilderten Fall ist es für mich unverständlich, wenn ein Transport nach Hause angeboten wird (offenbar sollte der gratis sein) und der zum aktuellen „Wohnort“ Krankenhaus sollte kostenpflichtig sein.
Das ist erklärungsbedürftig.
Klar wäre der Transport ins Krankenhaus medizinisch nicht notwendig gewesen, mind. aus Sicht des Notarztes/Sanitäters. Vielleicht aber, wenn man gesagt hätte, man sei Patient der Neurologie auf „Urlaub“ bzw. Tagesausgang.

MfG
duck313

Hallo,

Patienten nach Hause zu bringen, ist eine extrem selten vorkommende Nettigkeit von Seiten des Rettungsdienstpersonals (würde ich mich nicht drauf verlassen), falls der Wohnort um die Ecke ist. Die würden das Ganze als Transportverweigerung (ins Krankenhaus) vom Patienten dokumentieren und dann als Fehleinsatz verbuchen.
Ein Transport ins Krankenhaus ist die originäre Aufgabe des Rettungsdienstes und somit stets mit Kosten (für wen auch immer) verbunden.

Behandlungen vor Ort unternimmt i.d.R. nur der Notarzt; diese sind dann abrechenbar. Der mitalarmierte Rettungswagen hätte auch hier wieder einen Fehleinsatz zu verbuchen.

Grüße

Moin,

juristische Hausarbeit?!

Ein Mensch ist zurzeit im Krankenhaus. Er verläßt auf eigene
Verantwortung das Krankenhaus.

ist also noch in einer (fortzusetzenden) Behandlung?

Dabei wird er ohnmächtig. Passanten rufen den Notarzt

Den Rettungsdienst.

. Nach
der Notarztversorgung möchten die Rettungskräfte die Person
nach Hause bringen.

Aha, Taxi Blaulicht oder was?
Ja, das würde nicht billig.

Selbige Person lässt sich ins Krankenhaus
zurück bringen. Daraufhin offeriert die Notarztbesatzung,
dass die Person den Einsatz jetzt selbst zahlen muss.

Wer ist ‚Notarztbesatzung‘

Ist das gesetzlich so geregelt? Wenn ja, wo?

Wer weiß, ob überhaupt oder welchen Teil
die
Krankenkasse trägt.

Ein Transport mit dem RTW ist indiziert, wenn ein Arzt es für nötig erachtet. Üblicherweise der Notarzt, oder der Arzt in der Notaufnahme des Krankenhauses.
Wenn das gegeben ist, zahlt die Krankenkasse.

Welche Summe ist üblich?

so um die 1000 sind üblich.

Gandalf