Tags: „Krankenversicherung“;„Krankenhausaufenthalt“;„Notarzt-Kosten“
Ein Mensch ist zurzeit im Krankenhaus. Er verläßt auf eigene Verantwortung das Krankenhaus.
Dabei wird er ohnmächtig. Passanten rufen den Notarzt. Nach der Notarztversorgung möchten die Rettungskräfte die Person nach Hause bringen. Selbige Person lässt sich ins Krankenhaus zurück bringen. Daraufhin offeriert die Notarztbesatzung, dass die Person den Einsatz jetzt selbst zahlen muss.
Ist das gesetzlich so geregelt? Wenn ja, wo?
Wer kennt sich aus? Wer weiß, ob überhaupt oder welchen Teil die
Krankenkasse trägt.
Welche Summe ist üblich?