Verbleib Krankenakte bei Praxisschließung

Hallo zusammen,

ich habe mal keine Frage direkt zur Gesundheit sondern zum „Arztdrumherum“.

Mein alter Hausarzt hat vor ca. einem Jahr seine Praxis geschlossen. In der Zeit davor habe ich schonmal gedacht „eigentlich müsstest du Dir mal eine Kopie der Akte besorgen.“ Da aber außer den Standard-Erkältungen etc. keine schwerwiegenden Erkrankungen vorlagen ist dies in Vergessenheit geraten. Die einzige Medikamentenunerträglichkeit trage ich im Portemonnaie immer bei mir.

Aber gäbe es trotzdem jetzt - ein Jahr später noch die Möglichkeit, an die eigene Akte zu kommen? (wenn es aus welchem Grund auch immer interessant wäre) und wenn ja, wie?
Einen Nachfolger gibt es in der Praxis nicht (ländlich gelegen…)

Das ist eine Frage die mir irgendwie schon ein paar Tage im kopf rumschwirrt.

Freue mich auf Eure Infos

LadyN

Hallo,

der Arzt hat auch wenn er die Praxis aufgibt, die Pflicht die Karteikarten 10 Jahre lang, ab dem letzten Besuch des Patienten, aufzubewahren. Also beim alten Behandler.

Gruß

Hi,
falls der Praxisinhaber verstirbt sollten die Akten aus Datenschutzgründen an die zuständige Landesärztekammer gehen.
Erben tragen die Verantwortung für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und evtl. Weitergabe der Akten.

Viele Grüße
Susanne

Hallo Susanne,

da Du Dich wohl auskennst:

Mein Frauenarzt ist verstorben, also ging ich zu seiner Nachfolgerin. Die hatte meine (und sicher nicht nur meine) Akte aber mit übernommen…

Mich hat dann doch gestört, dass sie ohne meine Zustimmung darin rumgewühlt hat.

Ich dachte immer, die ärztliche Schweigepflicht wirkt auch nach dem Tod weiter. Wie kann es dann sein, dass die Nachfolgerin die Akten bekommen hat?

Da ich bereits beim ersten Besuch mit ihr menschlich nicht klarkam, habe ich jetzt eine andere Frauenärztin, aber das mit der alten Akte geht mir nicht aus dem Sinn. Leider habe ich versäumt, das direkt anzusprechen.

Kann man die Herausgabe verlangen?

Danke.

Gruß

ziegen1

Hi,
das „mitübernehmen“ der Akten bei einer Praxisübergabe ist der Regelfall.
Das korrekte Vorgehen wäre hier, dass der übergebende Arzt alle Patienten informiert und sich von ihnen schriftlich bestätigen lässt, dass der Nachfolger Zugang zu den Patientenunterlagen haben darf.
Wenn das nicht passiert ist muss aus Datenschutzgründen nach der „zwei Schränke“ Methode verfahren werden. Das heisst, dass der Arzt der die Praxis übernimmt erst mal keinen Zugriff auf die Akten hat.
Wenn die Patienten dann auch zu ihm in die Sprechstunde kommen wird die Akte weitergeführt. Nagel mich nicht fest aber ich meine, dass man dann vom stillschweigenden Einverständniss des Patienten ausgeht.

Die Weitergabe der Orginalunterlagen an deine neue Ärztin ist problematisch weil der neue Arzt in der Praxis der 10jährigen Aufbewahrungsfrist für Akten nachkommen muss. Das wird sicher auch so im Übernahmevertrag stehen.
Kopien kannst du dir aber jederzeit machen lassen.

viele Grüße
Susanne

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Hi,

ganz herzlichen Dank für Deine Antwort.

Gruß

ziegen1