Verschiedene Symptome - ein Diagnoseschlüssel !?!

Hallo wer-weiss-was-Gemeinde,

meine Frau ist zum dritten Mal :smile: schwanger. Leide läuft diese Schwangerschaft nicht ganz unproblematisch ab. Ab dem dritten Monat hatte Sie starke Probleme mit Übelkeit und Erbrechen. Sie lag deswegen auch drei Wochen im KH. Mittlerweile kommt Sie damit aber zurecht. Ein weiteres Problem stellen Ihre Unterleibsschmerzen dar, die nach Ihrer Aussage nicht normal sind. Mittlerweile scheint die Ärztin das wohl auch so zu sehen. Daher hat sie meine Frau auf weiteres krankgeschrieben.
Mein Problem liegt darin, dass nach 6 Wochen gleicher Krankheit die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ausbleibt und die Krankenkasse einspringt und ein Krankengeld in Höhe von 78% des Nettogehaltes auszahlt. Dies würde für uns ein wirkliches Problem darstellen.
Da die Symptome doch zwei Unterschiedliche sind, müsste hier doch auch die Art der Krankheit und darum auch der Diagnoseschlüssel auf der ärztlichen Bescheinigung unterschiedlich sein. Laut der Ärtztin ist aber die Schwangerschaft Grund der Krankheit und daher auch nur ein Diagnoseschlüssel. Dieser lautet übrigens 020.OG.

Könntet Ihr mir sagen was dieser Schlüssel genau bedeutet bzw. wo ich eine rechtliche Grundlage für diese Entscheidung finden kann?

Vielen Dank!

Achim

Hallo,
alles über Diagnosen, Diagnoseschlüssel, etc. hier:
http://www.dimdi.de/dynamic/de/index.html
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/index…
Diagnosen werden allerdings ICD verschlüsselt.
Die Verschlüsselung 020.OG wird wohl das Kürzel für den Grund der Krankschreibung aber nicht für die eigentliche Diagnose sein. Der ursächliche Grund für die Krankschreibung bleibt allerdings der gleiche: Komplikationen während der Schwangerschaft. Wie die aussehen (die Komplikationen) dürfte eher zweitrangig sein.

Wie wärs denn ansonsten, nach den sechs Wochen die Arbeit für einen Tag anzutreten, und dann eine neue Bescheinigung vorzulegen?

Viele Grüße,
Oliver