Wer prüft Organspende?

Hallo zusammen,
mich beschäftigt die Frage, wie die Organentnahme bei einem Toten vor der Beerdigung geprüft und belegt wird.
Es gibt ja den Umstand, daß  bei Hirntod zwei unterschiedliche Ärzte den Menschen untersuchen müssen und den Tod bestätigen müssen, bevor die Geräte abgestellt werden können.
Wenn man aber nun einer Organspende zustimmt ( dies kann sich ja auf einzelne Organe beschränken ), wer prüft hinterher, daß der Tote bei einer Zustimmung eben nur benannte Organe entnommen bekommt und nicht gleich ausgeweidet wird?
Eine Bekannte wurde telefonisch gefragt, ob man dem verstorbenen Sohn die Netzhäute entnehmen dürfte. Dem wurde zugestimmt.  Der Sohn erhielt eine Urnenbestattung.
Theoretisch könnten ihm doch mehr Organe ohne Zustimmung entnommen worden sein, ohne daß die Angehörigen davon Kenntnis bekommen?!
Bei einer Urnenbestattung ist es später ja nicht mehr zu prüfen…
Grüße euch!

Hallo!

Meiner Kenntnis nach überprüft das niemand direkt.
Aber rein praktisch kann da kaum etwas abweichend laufen.

Die Klinik müsste doch damit rechnen, der Leichnam wird vom Bestatter abgeholt und könnte untersucht oder in bloßen Augenschein genommen werden.
Übrigens, wenn Feuerbestattung findet ja immer vorher eine Leichenschau durch einen Arzt statt. Gut, der wüsste natürlich nicht unbedingt etwas über Entnahme von Organen.

Die Klinik selbst veranlasst doch gar nicht die Bestattung (bei Körperspende für Lehrzwecke gäbe es das, aber da ist ja der ganze Körper freigegeben). Das machen die Angehörigen.

Und die haben es also auch in der Hand zu prüfen, wenn sie solche Befürchtungen haben.

Unbegründete Befürchtungen, wie ich meine.
Ich wundere mich sowieso über das Ansinnen.

Oft ist es doch eher unterbewusst die Furcht, der Tote sei noch gar nicht tot, bevor ihm Organe entnommen wurden.
Oder noch schlimmer, man ließe ihn zu schnell sterben( i.S. von Geräte abschalten),weil er ein benötigtes und brauchbares Organ trägt auf das ein anderer dringend wartet.

Die Sorge, ein Teilspender würde weitergehend „ausgeschlachtet“ ist m.A. völlig abwegig.

Ethisch völlig inakzeptabel und deswegen auch ausgeschlossen. Irrtum in der Auslegung oder Lesart des Spenderausweises oder der mündlichen Zustimmung von Angehörigen mal dahingestellt. Da ist natürlich auch ein Fehler möglich.

MfG
duck313

Kurz noch ein Wort zur „Netzhaut“.

Das wird die Hornhaut gewesen sein.
Es gibt zwar Versuche, Netzhautzellen zu übertragen, aber die ganze Netzhaut kann nicht transplantiert werden. Noch nicht ,leider.

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zu Ergänzung Rechtslage in Österreich und bei Auslandsreisen
Hallo,

in Österreich kommen prinzipiell alle jene Verstorbenen infrage, bei denen der irreversible Hirntod festgestellt wurde und bei denen kein Widerspruch im Widerspruchsregister zu einer Organentnahme vorliegt. Altersbeschränkungen existieren keine.

Anders als in Deutschland muss man einer Organspende also aktiv widersprechen , andernfalls alle in Frage kommenden Organe entnommen werden dürfen. Daher stellt sich in Österreich die Eingangsfrage nicht.

VORSICHT: Beim Ableben im Ausland gilt immer das Recht des jeweiligen Landes! Und ein Widerspruch von Angehörigen ist rechtlich nicht bindend. Das heißt: will man kein Organspender sein, muss der Widerspruch (im Idealfall in D., E. F. und Sp abgefasst) mitgeführt werden. Die Widerspruchsregelung gilt z. B. unter anderem auch in Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Polen und Ungarn.

Aber in allen Fällen, sowohl in D als auch in Ö sind die Toten nach der Entnahme der Organe nicht entstellt. Sie sehen wie alle Leichen aus, die OP-Narben aufweisen. Wird ein ganzes Auge entnommen, wird für das Abschiednehmen ein künstliches Auge eingesetzt, über dem dann die Lider geschlossen werden.

Grüße, Maresa
(Dialyse ist lebbar)

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