6 Mon nach Mietbeg. def. Herdanschl. entdeckt

Liebe Experten,

endlich eine tolle Wohnung gefunden, monatelang auf eine neue Küche gespart, sogar 6 Mon. beim Nachbarn gekocht (ist näml. mein Papa) und jetzt das!!!
Der Starkstromanschluß funktioniert nicht.
Habe die Hausverwaltung darüber informiert und sie haben noch am selben Tag einen Elektriker geschickt. Der erklärte mir: „Die ganze Stromleitung ist nicht für Starkstrom zugelassen und der Anschluss muss vorher woanders gewesen sein. Hier war jemand offensichtlich deletantisch und lebensmüde am Werk.“
Doch auch nach mehrmaligem Nachfragen fühlt sich die Verwaltung plötzlich nicht mehr zuständig, ich solle mich an die Eigentümer wenden. Im Mietvertrag als Vermieter eingetragen sind: „Tina und Rolf XXX“ vertreten durch XXX Hausverwaltung. Unterschrieben wurde der Mietvertrag und das Ü-Protokoll (wo übrigens steht: unrenoviert und ohne erkennbare Mängel) wie folgt:

Volker Lichius
XXX Hausverwaltung GmbH

  • Vermieter-

Nun meine Fragen:

* Ist das ein versteckter Mangel?
* Wer ist mein Ansprechpartner? Die Hausverw. (nennt sich schließlich selbst „Vermieter“) oder die Eigentümer? Außer dem Namen habe ich keinerlei Kontaktdaten der Eigentümer.
* Muss ich eine Verjährungsfrist beachten?
* Darf ich (nach angem. Frist zur Mängelbeseitigung) die Miete mindern?

Vielen vielen Dank & Gruß aus dem verschneiten Duisburg
Nina Tölle

… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/service/u2umail/N697…

Hallo.

Es stellt sich die Frage, was bei Mietvertragsabschluss vereinbart war. War die Wohnung mit einer Küche ausgestattet, war bereits ein Herd vorhanden? Wie sieht es im übrigen Haus aus? Ist es tatsächlich so, dass die Wohnungen nicht mit Starkstromanschlüssen ausgestattet sind? Die Frage nach der Möglichkeit einer Mietminderung und einer Ausstattung der Wohnung mit dem Starkstromanschluss richtet sich nach der Parteivereinbarung. Ohne Kenntnis, was bei Mietvertragsabschluss Thema war, kann hierüber keine seriöse Auskunft erteilt werden.

Sie sollten sich ansonsten mit der Hausverwaltung und gleichzeitig mit dem Eigentümer der Wohnung in Verbindung setzen und darum bitten, dass ein funktionierenden Starkstromanschluss installiert wird, weil Ihnen ansonsten ein ordentlicher Küchenbetrieb verunmöglicht wird. Nachdem ihrer Aussage nach ein dilettantischer Versuch vorliegt, könnte für Sie auch eine Gefahr bestehen, die der Vermieter dringend beheben muss. Sie sollten ihn darauf hinweisen und auch darauf, dass dieser Mangel bei Einzug nicht sichtbar war.

Der Vermieter und/oder der Eigentümer haben den Mangel zu beseitigen. Ihr Ansprechpartner ist ausschließlich die Wohnungsverwaltung. Offensichtlich ist die Wohnungsverwaltung jedoch hier überfordert und kann sich nicht mit dem Eigentümer einigen. Und das wollen die nun auf ihre Kosten lösen.

Zeigen sie den Mangel schriftlich mit Nachweis an. Setzen sie dem Vermieter, also der Verwaltung, eine Frist zur Beseitigung des mangels von 14 Tagen und eine Nachfrist von weiteren 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Fristen nehmen sie eine Ersatzvornahme vor, die sie in dem oben genannten Schreiben dem Vermieter ankündigen.

Ersatzvornahme bedeutet, dass sie selbst eine Elektriker Firma mit der Beseitigung des mangels beauftragen. Die Kosten dafür müssen sie zunächst selbst übernehmen. Diese setzen sie dann nach und nach von der Miete ab.

Bevor sie das alles machen sollten sie allerdings klären, ob sie überhaupt einen Anspruch auf einen stark Stromanschluss in der Wohnung haben. Dies ist nämlich normalerweise nicht üblich! Außerdem kann ein Elektroherd auch ohne stark Stromanschluss betrieben werden. Sie sollten dazu eine Elektriker Firma befragen, die feststellen kann, ob zu der Wohnung prinzipiell ein stark Stromanschluss gehört. Die sehen das am Sicherungskasten unten im Keller. Und auch daran, ob ein entsprechender Drehstromzähler vorhanden ist oder nicht.

Erstmal: Wenn kein Anschluß vorhanden war, ist der Vermieter auch nicht in der Pflicht einen einzubauen.

Wenn der Anschluß vorhanden ist und nicht funktioniert -sogar dilletantisch montiert ist- besteht sogar ggfs. Brandgefahr. Der Vermieter ist definitiv für die Wartung der vorhandenen Leitungen verantwortlich. Wenn davon auszugehen war, das bei Abschluß des Mietvertrags ein Starkstromanschluß vorhanden war, ist es vermutlich wirklich ein versteckter Mangel.

Vorsorglich: Üblicherweise werden in Mietverträgen sog. Kleinreparaturklauseln (Bagatellschäden) eingefügt, die den Mieter verpflichten gewissen Kosten zu übernehmen.

Siehe: http://www.immo-magazin.de/reparaturen-mieter-als-he…

Triff in Deinem Fall wohl nicht zu, die Kosten dürften üebr 75 Euro liegen.

viel Erfolg!

Kein versteckter Mangel, bestenfalls ein verstecktzer Kraftstromanschluß über dessen Position Ihnen der Wohnugnseigentümer sich auskunft geben kann, wenn der Verwalter das nicht weiß! Bis dahin halten Sie sich gut mit dm Herrn Papa oder kochen Sie einstweilen auf zwei Phassen.

Den Mangel schriftlich anzeigen und Frist zur Beseitigung setzen. Wenn dann nicht reagiert wird, Miete mindern oder aber, den Mangel selbst beheben lassen und die Kosten, z.B. mit der Miete verrechnen (Kaltmiete).
Natürlich ist die Verwaltung solange verantwortlich, bis dir schriftlich mitgeteilt wird, dass die Verwaltung nicht mehr für den Eigentümer verwaltet.
Die meisten Verwaltungen geben eine solche Antwort, wenn der Eigentümer schwierig ist und nie irgendwas zahlen will. Deshalb besteht eben auch die Möglichkeit, die Arbeiten selbst zu beauftragen und mit der Miete zu verrechnen. Dies bitte mit in Mangelanzeige vermerken. Mal ehrlich, was nützt dir die Mietminderung, wenn du weitere 6 Monate oder länger bei deinem Vater kochen musst? :smile:
Hoffe ich konnte helfen

Hallo,

also das ist ganz einfach geregelt.

  1. Die Hausverwaltung ist der Ansprechpartner. Denn sie handelt im Auftrag des Eigentümers. Eine entsprechende Ertklärung ist normalerweise bei einem Vertragsabschluss beigefügt. Die müssen also handeln.

  2. Ja, es ist ein verdeckter Mangel. Da keine Küche drin war, gab es für den Mieter keine Möglichkeit dies vorher zu bemerken.

  3. Ab Kenntniss des Mangels sofort handeln und es nicht auf die lange Bank schieben. Im Mietvertrag dürfte drin stehen, das Mängel umgehend bzw. unverzüglich zu melden sind. In der Regel 7-14 Tage.

  4. Minderung wegen Verzuges zur Beseitigung eines Mangels ist möglich, leider kann ich aber im Moment nicht sagen wie hoch.

Am besten zu einem Anwalt oder Mieterverein gehen und sich vertreten lassen.

Gruß

Hallo verehrte Userin,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme:*
Da haben Sie sich ja fein über den Tisch ziehen lassen… Wichtige Versorgungs-Anschlüsse etc. überprüft man vor dem Einzug genau. Und natürlich ist dies ein Mietmangel, welcher zu einer Mietminderung berechtigt. Des weiteren sind die *Eigentümer* Ihre offiziellen Ansprechpartner und die Hausverwaltung ist *gesetzlich verpflichtet*, Ihnen die vollständigen Adressdaten der Eigentümer mitzuteilen ! –
Sie sollten sich mit diesem Problem ggf. an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Hallo,

ich kann Ihnen hier natürlich keine kostenlose Rechtsberatung angedeihen lassen, aber ich denke schon, dass das ein Minderungsgrund ist. Und wenn Sie die Adresse Ihrer Vermieter nicht haben, dann ist dessen Vertreter, also die Hausverwaltung ganz sicher der richtige Ansprechpartner.

Am besten stimmen Sie das weitere Vorgehen mit einem Rechtsanwalt ab, damit das Vorgehen insgesamt koordiniert ist.

Schöne Grüße
Philipp Spoth

Hallo aus Bernburg,

Ansprechpartner ist immer Vermieter! Sofort (heute noch) diesen schriftlich mit gerichtsanerkanntem Einschreiben-Rückschein auffordern den vertragsgemäßen Zustand innerhalb von 5-7 Kalendertagen herzustellen. Eine Mietminderung ist zwingend an die angemessene Fristsetzung gebunden! Mietminderung immer nur von der Grundmiete. Diese wird nie beantragt sondern von jedem Mieter selbstständig durchgeführt, da jeder den Mangel anders empfindet.

z.B. Köche oder Hobbyköche mehr als Single die Tüten suppen futtern; oder Familien wo täglich sieben bis zwölf Köpfe Hunger haben.

Einen langen Atem und Ruhe bewahren wünscht der BernburgerKerl

Hallo Nina
selbstverständlich ist das ein Mangel der von Seitens des Eigentümwer, auf dessen Kosten, zügig beseitigt werden mu0ß.
Da du keine Kontaktdaten von dem Eigetümer hast, wende dich per Einschreiben/Rückschein an die Verwaltung mit der Bitte, den Mangel innerhalb 14 Tage zu beheben.
Und wenn die Verwaltung nicht zuständig ist ,das Schreiben an die Eigentümer weiter geben, da du keine Kontaktdaten hast.
Mit dem Hinweis, dass du die Miete nur unter Vorbehalt weiterhin zahlst.
Sollte 14 Tage nichts geschehen,einen weiteren Brief per Einschreiben/Rückschein mit einer 2. Frist von 14Tagen, aber mit dem Hinweis das du die Kaltmiete nach Ablauf der Frist kürzt.
Viel Erfolg.
Liebe Grüße
Heike

Hallo Nina,
als Erstes teile ich ihnen mit, dass Ihr Vermieter-in Ihrem Fall die Verwaltung, VERPFLICHTET ist-diesen Herdanschluß mittels spezieller Steckdose zu gewähren.
Das gehört inzwischen zum Standard einer jeden Wohnung, da jeder E-Herd diesen Anschluss fordert.
Der Eigentümer hat die Verwaltung beauftragt, sein Haus zu verwalten und dafür bezahlt er der Verwaltung „Verwaltungsgebühren“. Somit haben Sie generell kein Recht, sich an die Eigentümer zu wenden.
Sollte diese Verwaltung sich generell sträuben, den Anschluß zu ermöglichen, gehen Sie bitte zum Grundbuchamt. Dort erfahren Sie, wer der Eigentümer ist und dann schreiben Sie den bitte-wie man so schön sagt-knallhart an- in Bezug auf diese miese Verwaltung. Weisen Sie in beiden Fällen darauf hin, dass hier Leben in Gefahr war und ist, Sie eventuell Anzeige bei der Polizei wegen arglistiger Täuschung und Lebensgefahr machne. Ich garantiere Ihnen, dass das dann hilft.
MfG Waldi 64

Hallo Willi Lautenschläger,
Nina080778
Liebe Experten,
Teile Deinem Vermieter schriftlich Einschreiben mit Rückschein, mit, dass er innerhalb von 14 Tagen dafür sorgt, die für den Elektroherd erforderliche Elektroleitung zur für Verfügung stellt. Sollte er Widererwarten dies erneut verstreichen lassen, würdest Du Dich veranlasst sehen, die Bruttomiete um 25 % zu kürzen. Aber bitte nicht nur platttonisch, sondern in die Wirklichkeit umsetzen. Das ist die einzige Metode die Vermieter aufzuwecken.

endlich eine tolle Wohnung gefunden, monatelang auf eine neue Küche gespart, sogar 6 Mon. beim Nachbarn gekocht (ist näml. mein Papa) und jetzt das!!!
Der Starkstromanschluß funktioniert nicht.
Habe die Hausverwaltung darüber informiert und sie haben noch am selben Tag einen Elektriker geschickt. Der erklärte mir: „Die ganze Stromleitung ist nicht für Starkstrom zugelassen und der Anschluss muss vorher woanders gewesen sein. Hier war jemand offensichtlich deletantisch und lebensmüde am Werk.“
Doch auch nach mehrmaligem Nachfragen fühlt sich die Verwaltung plötzlich nicht mehr zuständig, ich solle mich an die Eigentümer wenden. Im Mietvertrag als Vermieter eingetragen sind: „Tina und Rolf XXX“ vertreten durch XXX Hausverwaltung. Unterschrieben wurde der Mietvertrag und das Ü-Protokoll (wo übrigens steht: unrenoviert und ohne erkennbare Mängel) wie folgt:

Volker Lichius
XXX Hausverwaltung GmbH

  • Vermieter-

Nun meine Fragen:

* Ist das ein versteckter Mangel?
* Wer ist mein Ansprechpartner? Die Hausverw. (nennt sich schließlich selbst „Vermieter“) oder die Eigentümer? Außer dem Namen habe ich keinerlei Kontakt

Hallo,

also ich gehe davon aus, dass es bei einzug so ausgesehen hat, als ob eine Elektroherd angeschlossen werden kann.
Dann ist das ein Mangel. Sie haben diesen Mangel erst jetzt entdeckt. Ist trotzdem ein Mangel, den der Vermieter regulieren muss. (siehe dazu ausfürlich: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/stromk…)
Sie können deshalb die Miete mindern:
1.
„Zu schwach dimensionierte Stromleitungen, die dazu führen, dass der Mieter übliche Haushaltsgeräte nicht anschließen kann, stellen einen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. -Thieler/Huber, Mietminderungsliste von A-Z, S. 47, mit Hinweis auf Emmerich, Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Auflage.“
2.
"Eine unvorschriftsmäßig verlegte elektrische Leitung, die geeignet ist, einen Kurzschluss zu verursachen und dadurch einen Brand herbeizuführen, stellt einen erheblichen MangeI des Gebäudes dar.
BGH, Urteil vom 27.03.1972, LM Nr. 20 zu § 537.

  1. und 2. von http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_s.htm

Sie haben den Mangel der Verwaltung mitgeteilt. Mit Androhung von Mietminderung und Fristsetzung?

Nun zu der Frage, wer zuständig ist. Da weiß ich nicht weiter. Es kommt darauf an, für was der Vermieter die Hausverwaltung beauftragt hat. Deshalb würde ich die Mängelanzeige inkl. Mietminderungsandrohung an die Vermieter schicken und zwar über die Hausverwaltung mit der Aufforderung den Brief weiterzureichen.

Ich weiß nicht, was dann passiert.

Gruß Elfriede