Abflussrohr in der Wand ist undicht

Hallo,

angenommen ein Abflussrohr in der Wand ist undicht.
Wer zahlt die Kosten?

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Danke Ralf

Hallo,

angenommen ein Abflussrohr in der Wand ist undicht.
Wer zahlt die Kosten?

Diese Kosten trägt der Vermieter. Hat er eine Versicherung für solche Fälle, ist die Versicherung zuständig. Hier handelt es sich um fest mit dem Gebäude verbundene Leitungen. Ausserdem ist es eine Reparatur.

Gruss Günter

Hallo,

und was ist, wenn im Mietvertrag eine Beteiligung an Reparaturkosten vereinbart ist? Diese kann nach meinem Wissen bis 75€ betragen.

mfg

JK

Hallo,

und was ist, wenn im Mietvertrag eine Beteiligung an
Reparaturkosten vereinbart ist? Diese kann nach meinem Wissen
bis 75€ betragen.

Selbstverständlich kann die Kleinreparaturklausel keine Anwendung finden. Eine Wasserleitung ist unter Putz oder in älteren Gebäude ist sie teilweise noch auf Putz. Auf die Leitung wird nicht zugriffen. Ein direkter Zugriff für die Anwendung der Klausel ist jedoch zwingend. Wobei hier natürlich schon deshalb die Klausel auch nicht anzuwenden ist, weil die Gesamtkosten der Reparatur incl. Wand aufschlagen, Mängel beseitigen und neu Gipsen und Tapezieren/Malern
weit über dem vereinbarten Betrag liegen. Der Mieter hat nichts, auch nicht diesen Anteil an den Geamtkosten zu tragen.

Gruss Günter