Ablauf eines Zeitmietvertrags

Guten Tag,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Zeitmietvertrag.
Folgender Sachverhalt liegt vor:

  • Zeitmietvertrag, qualifiziert. Befristet bis 1.2.2014. Dauer 10 Jahre.
  • Als Grund für die Befristung wird angegeben, dass der Vermieter selbst oder einer von 2 Angehörigen das Objekt als Wohnung selbst nutzen wollen.
  • Bei Abschluss des Vertrages hat der Vermieter uns aber gesagt, dass er diesen Verwendungszweck immer in seine Mietverträge schreibt… pro forma.

Nun meine Fragen:

  • Muss der Vermieter mich informieren, dass er die Wohnung, wie vertraglich festgelegt, selber nutzen will. Gibt es dafür eine Frist?
  • Wenn der Vermieter mich nicht informiert, verlängert sich dann der Vertrag automatisch (wird zu einem unbefristeten Vertrag)?
  • Muss ich grundsätzlich den Vertrag kündigen oder muss ich einfach zum vereinbarten Termin ausziehen?
  • Wenn ich die Wohnung über die Vertragsfrist hinaus weiter nutzen will und dies beim Vermieter anfrage, wie lange vor Ablauf des Vertrags muss er mich informieren, ob er die Wohnung nutzen will oder nicht?
  • Wir gehen aufgrund des Alters und der Situation des Vermieters und seiner Angehörigen davon aus, dass sie die Wohnung gar nicht selber beziehen wollen. Der Vertragsgrund ist lediglich zur Erfüllung der Formvorschriften eingetragen.
  • Wenn ich ausziehe und stelle danach fest, dass der Vermieter die Wohnung trotzdem weitervermeitet, habe ich dann Ansprüche auf Schadenersatz?
  • Der Mietvertrag legt fest, dass der Vermieter die Wohnung selber für sich nutzen will. Was bedeutet das genau? Muss er einziehen? Kann er die Wohnung weitervermieten oder verkaufen?

Viele Fragen, aber vielleicht kann mir jemand etwas helfen.

Vielen Dank schon mal

Guten Tag,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Zeitmietvertrag.
Folgender Sachverhalt liegt vor:

  • Zeitmietvertrag, qualifiziert. Befristet bis 1.2.2014. Dauer
    10 Jahre.
  • Als Grund für die Befristung wird angegeben, dass der
    Vermieter selbst oder einer von 2 Angehörigen das Objekt als
    Wohnung selbst nutzen wollen.
  • Bei Abschluss des Vertrages hat der Vermieter uns aber
    gesagt, dass er diesen Verwendungszweck immer in seine
    Mietverträge schreibt… pro forma.

Nun meine Fragen:

  • Muss der Vermieter mich informieren, dass er die Wohnung,
    wie vertraglich festgelegt, selber nutzen will. Gibt es dafür
    eine Frist?

Nein, das hat er doch schon mit Vertragsabschluss gemacht.

  • Wenn der Vermieter mich nicht informiert, verlängert sich
    dann der Vertrag automatisch (wird zu einem unbefristeten
    Vertrag)?

nein.

  • Muss ich grundsätzlich den Vertrag kündigen oder muss ich
    einfach zum vereinbarten Termin ausziehen?

Der Vertrag endet automatisch und du musst zu dem Termin ausziehen.

  • Wenn ich die Wohnung über die Vertragsfrist hinaus weiter
    nutzen will und dies beim Vermieter anfrage, wie lange vor
    Ablauf des Vertrags muss er mich informieren, ob er die
    Wohnung nutzen will oder nicht?

das weiss ich nicht.

  • Wir gehen aufgrund des Alters und der Situation des
    Vermieters und seiner Angehörigen davon aus, dass sie die
    Wohnung gar nicht selber beziehen wollen. Der Vertragsgrund
    ist lediglich zur Erfüllung der Formvorschriften eingetragen.
  • Wenn ich ausziehe und stelle danach fest, dass der Vermieter
    die Wohnung trotzdem weitervermeitet, habe ich dann Ansprüche
    auf Schadenersatz?

das weiss ich auch nicht.

  • Der Mietvertrag legt fest, dass der Vermieter die Wohnung
    selber für sich nutzen will. Was bedeutet das genau? Muss er
    einziehen? Kann er die Wohnung weitervermieten oder verkaufen?

das fällt unter Eigennutzung. Da kann ein Verwandter, ein Freund des Vermieter oder so sein, der da dann wohnt. Zur Not steht das Ding einfach leer und er ntuzt es selber (muss aber nicht drin wohnen).

Viele Fragen, aber vielleicht kann mir jemand etwas helfen.

Vielen Dank schon mal

Summarum alles Fragen an einen Fachanwalt - Stichwort „Rechtsberatung“…
MfG USKO

Hallo,

ich schreibe nun mal so ganz ehrlich, ich kenne mich mit Zeitmietverträgen leider nicht wirklich aus :frowning:

Einiges wird aus dem Mietvertrag normalerweise beantwortet werden, z.B. die Fristen.
Wieso gehen Sie nicht einfach zum Vermieter und klären, ob Sie dort bleiben wohnen können und schließen einen normalen Mietvertrag ab…, aber alles schriftlich!!
früher musste der Vermieter nachweisen, dass Eigenbedarf besteht, wie kann man das 10 Jahre vorher schon wirklich 100% wissen!?
Der Vertrag endet normal am 31.01.14 ohne Kündigung, daher ist es ja ein ZEITmietvertrag…
aber leider weiß ich das alles nicht 100 % und hoffe es kann Ihnen jemand anderes helfen.

Ich wünsche alles Gute, lG

Vornehmlich kommt es darauf an, was im MV verabredet ist!

Hallo,
die Begründung des Vermieters ist erst einmal ausreichend; der Mietvertrag endet automatisch ohne weitere notwendige Kündigung. Der Vermieter hat auch weiter keine Erklärungen abzugeben.
Eine bestimmte Frist für eine Anfrage zu einer ggf. gewünschten Weiternutzung gibt es nicht, vielleicht sinnvoll, das ca. 1 Jahr vor Auslauf des Vertrages zu machen.
Sollte der Vermieter den angegebenen Grund nicht erfüllen und Sie können es beweisen können Sie Schadenersatz fordern und ggf. einklagen.
Eine „Selbstnutzung“ des Vermieters kann vieles bedeuten, was auch durch Rechtsprechung bestätigt wurde; z.B. können direkte Angehörige aber auch Neffen und Nichten sein.
Bei einem Verkauf greifen andere mietrechtliche Regelungen, die besondere Rechte des Mieters beinhalten, dazu reicht dieses Forum nicht aus, um diese zu erklären bzw. es würde in eine Rechtsberatung sich ausweiten. Also dann Rechtsrat bei Mieterverein oder RA einholen.
Ich hoffe, das meiste erfasst zu haben.
Gruß suver

Lieber Ratsuchender,
grundsätzlich endet ein Zeitmietvertrag am letzten Tag der vereinbarten Vertragsdauer, ohne daß es einer Kündigung (des Mieters) bedarf. Der Vermieter muß seine geplante Eigennutzung vorher ankündigen. Wenn keine Frist im Mietvertrag steht, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, bei 10 Jahren Mietdauer ist die Frist für den Vermieter 1 Jahr (glaube ich).
Eigene Nutzung heißt selbst bewohnen oder enge Angehörige dort wohnen lassen. Verkaufen oder an andere vermieten sind damit nicht gemeint.
Sagen Sie ihm doch einfach, daß Sie weiter dort wohnen wollen.
Viel Glück!

zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes, haben dieses pfleglich zu behandeln und pünktlich die Mietschuld zu zahlen!
und im geschilderten Fall,
kann Mieter vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Hallo,

zu den Fragen:

  • Muss der Vermieter mich informieren, dass er die Wohnung, wie vertraglich festgelegt, selber nutzen will. Gibt es dafür eine Frist?

Der Vermieter muss nicht informieren. Der Vertrag läuft ab und somit endet das Mietverhältnis. Der Vermieter müßte sich melden, wenn er andere Pläne hätte und an einer Weiterführung des Mietverhältnis Interesse hegte.

  • Wenn der Vermieter mich nicht informiert, verlängert sich dann der Vertrag automatisch (wird zu einem unbefristeten Vertrag)?

Nein, das Ende des Vertrages bedeutet nicht, das man einfach weiter in der Wohnung verbleiben kann. Bleibt man denoch und der Vermieter reagiert nicht innerhalb von 14 Tagen mit der Aufforderung die Wohnung unverzüglich zu räumen (mitunter kann er eine Räumung von heute auf Morgen fordern, da der Mieter sich unrechtmäßig in der Wohnung aufhält) und duldet dies durch Untätigkeit, dann wandelt sich dies in ein unbefristetes Mietverhältnis.
Verbleibt man jedoch dort, obwohl der Vermieter ausdrücklich aufgefordert hat, die Wohnung zu verlassen, kann er die Räumung einklagen. Das geht dann auch wesentlich schneller, da ja die Vertrag eindeutig ist.

Der Vermieter kann aber auch einen neuen Mietvertrag fordern, in welchem die Bedingungen (auch die Miete wesentlich der bisherigen abweichen. Bei Neuvertrag kann er die Miete nach Gusto fest setzen und ist nicht an den Mietspiegel gebunden.
Ein Recht das die derzeitige Miete, nach Ablauf des Vertrages auch in Zukunft so bleibt, hat der Mieter nicht. Ebensogut kann der VM jetzt das Doppelte verlangen.

  • Muss ich grundsätzlich den Vertrag kündigen oder muss ich einfach zum vereinbarten Termin ausziehen?

Das Vertragsende steht fest. Du ziehst somit zum vereinbarten Termin aus oder sprichst rechtzeitig mit dem Vermieter ob das Mietverhältnis fortgesetzt werden kann.
Es besteht die Pflicht die Wohnung zum vereinbarten Termin zu räumen.

  • Wenn ich die Wohnung über die Vertragsfrist hinaus weiter nutzen will und dies beim Vermieter anfrage, wie lange vor Ablauf des Vertrags muss er mich informieren, ob er die Wohnung nutzen will oder nicht?

Gar nicht! Der Vermieter muss sich nicht äußern, da der Vertrag zum Tag X endet. Jedenfalls wenn er an an einer Weiterführung des Mietverhältnis nicht interessiert ist.
Von seiner Seite aus, steht das Auszugsdatum ja fest und wenn er sich nicht meldet, heißt das ja nicht automatisch das ein Aufschub gewährleistet ist.
Als Mieter sollte man sich dann zeitig nach einer Wohnung umsehen. Es sei denn man möchte von heute auf morgen auf der Straße stehen.

  • Wir gehen aufgrund des Alters und der Situation des Vermieters und seiner Angehörigen davon aus, dass sie die Wohnung gar nicht selber beziehen wollen. Der Vertragsgrund ist lediglich zur Erfüllung der Formvorschriften eingetragen.

Unerheblich, da seinerzeit die Vertragbedingen so akzeptiert wurden und es sich hier um einen Zeitmietvertrag handelt und somit das Mietverhältnis am Tag X endet.
Ob real jemand einzieht oder nicht, kann der Mieter aktuell nicht beweisen und der Vermieter muss dies nicht beweisen.
Anders sähe es bei einer Kündigung wegen Eigenbdarf bei einem unbefristeten Mietvertrag aus.

  • Wenn ich ausziehe und stelle danach fest, dass der Vermieter die Wohnung trotzdem weitervermeitet, habe ich dann Ansprüche auf Schadenersatz?

Ich denke nicht - rechtliche Auskünfte würde ich beim Mieterverein erfragen. Schadenersatz käme bei einem unbefristeten Mietvertrag in Betracht. Hier liegt ein Zeitmietvertrag vor, in welcher eine feste Ablauffrist
vermerkt wurde. Die Begründung darin, ist zweitrangig. Er hätte auch rein schreiben können, das er in der Wohnung Schweine züchten möchte.

  • Der Mietvertrag legt fest, dass der Vermieter die Wohnung selber für sich nutzen will. Was bedeutet das genau? Muss er einziehen? Kann er die Wohnung weitervermieten oder verkaufen?

Spielt bei einem Zeitmiewtvertrag keine Rolle, da der Vermieter dem Mieter gegenüber kein rechenschaft über die weitere Nutzung abgeben muss.
Der Mieter ist uU. auch bei Härtefall zur Räumung der Wohnung verpflichtet.
Im Grunde kann der Vermieter auch 3 Monate Möbel dort lagern und es sich dann anders überlegen und dann wieder vermieten.
Um Schadenersatz einzufordern sollte man auch beweisen können, das der Vermieter nie die Absicht hatte dort Verwandte einzuquartieren. Lohnt in der Regel nicht.
Selbstredend kann der VM auch die Wohnung verkaufen Der Vermieter kann die Wohnung auch leer stehen lassen. Auch dies fällt unter eigene Nutzung, da er mit seinem Wohnraum verfahren kann wie er möchte. Und wenn er nur einen leeren Karton darin aufbewahrt ist dies als eigene Nutzung zu werten.

Es bietet sich an mit dem Vermieter rechtzeitig bezüglich der Fortsetzung des Mietvertrages Kontakt auf zu nehmen,. Antwortet dieser nicht oder möchte er das Mietverhältnis beenden, muss man die Wohnung räumen. Verträge, welche man unterschrieben hat, sollte man auch einhalten. Schließlich hat man mit der Unterzeichnung 10 Jahre lang gewußt, worauf man sich eingelassen hat und Zeit eine neue Wohnung zu suchen oder mit dem Vermieter einen neuen Vertrag auszuhandeln gab es innerhalb der 10 Jahre reichlich.

Viele Grüße
tina

http://www.immonet.de/service/zeitmietvertrag.html