Abmahnung von der Vermieterin

Ein Anwalt hat mir im Namen meiner Vermieterin eine Abmahnung ausgesprochen. Ich war 3 Wochen im Urlaub, bereits nach 1 Woche betrat sie das Grundstück (ist wie das EFH gemietet) und machte Fotos vom schlechten Zustand des Grundstückes - so die Nachbarn. Sie behauptet der Rasen wurde wochenlang nicht gemäht (zu dem Zeitpunkt des Anwaltsschreibens 2,5 Wochen), die Hecken sind ungeschnitten und drohen zu vertrocknen. Hecken lasse ich im September durch Firma schneiden. Vorvertrag dazu vorhanden. Wegen der dort brütenden Vögel wird das erst so spät gemacht. Forderung vom Naturschutzbund und unseres Ordnungsamtes. Sie sah angeblich Vertrocknungserscheinungen und hat nach Aussage der Nachbarn mehrere Tage die Koniferenhecke gewässert. Eine Kollegin war mit der Post und einem Blick auf die Koniferenhecken beautragt und hätte bei Bedarf gegossen. Die Vermieterin war unangemeldet und ungefragt auf dem Grundstück (sie hat noch einen Schlüssel für das Tor). Sie hat auch nicht vorher angerufen. Gefahr im Verzug bestand vielleicht für die Pflanzen nicht für Leib und Leben und das rechtfertigt nicht das Betreten des Grundstückes. Weiterhin hat sie Müll auf dem Grundstück bemängelt. Wir haben vor einiger Zeit neue Möbel bekommen und die alten lagern bis zum Sperrmüll hinterm Haus unter dem Dachüberstand. Das Haus hat keinen Keller und bietet keine andere Lagermöglichkeit. Die Haushaltskleinteile für den Sperrmüll lagern auf dem hinteren Teil des Grundstückes, auf einer Palette und mit einer Plane abgedeckt. Einen Sperrmülltermin habe ich beantragt. Habe es nicht mehr vorm Urlaub gemacht, weil es bis zu 4 Wochen dauert kann bis der Abfallverband einen festlegt. Ich wollte nicht dass dieser in meine Urlaubszeit fällt (ich war ja nicht da).
Ich habe im Vorfeld keine Mahnung bzw. Frist zur Mängelbeseitigung erhalten sondern direkt den Brief vom Anwalt mit der Abmahnung. Er will 120 € haben, die er mir in Rechnung stellt.
Ist das so passend?

So wie ich das verstehe, haben sie ein Einfamilienhaus mit umzäunten Grundstück gemietet. Dieses Grundstück, das betrifft auch den Rasen, darf nur jemand betreten, dem sie den Zutritt gestatten. Alles andere ist Hausfriedensbruch und sollte angezeigt werden.
Selbstverständlich kann die Vermieterin ihnen Abmahnungen über einen Anwalt schicken, wenn sie das selbst nicht tun möchte. Die Kosten dafür müssen sie jedoch nicht tragen. Es ist Sache des Vermieters und gehört zu den Verwaltungskosten. Das wäre anders, wenn es bereits die dritte oder vierte Abmahnung zu dem gleichen Thema wäre und dies innerhalb von drei Monaten.

Sie sollten dem Anwalt mitteilen, dass sie, wie sie hier geschrieben haben, den Inhalt der Abmahnung nicht akzeptieren. Mit entsprechender Begründung und gegebenenfalls beweisen oder Zeugenaussagen. Des weiteren sollten sie die mitteilen, dass sie grundsätzlich die Kosten für die Abmahnung nicht bezahlen werden und die Abmahnung an sich zurückweisen.

Spaßeshalber würde ich das ganze über einen eigenen Anwalt machen lassen, und die Kosten dafür der Vermieterin in Rechnung stellen. Bezahlt sie das nicht, würde ich das von der Miete abziehen.

Hallo,

ich kann da keine sichere Aussage treffen.
Ein Vermieter - es sei denn es ist ein Wohnungsunternehmen - kann einen Anwalt beauftragen, eine Abmahnung zu schreiben. Und dann sind die Anwaltskosten vom Mieter zu tragen. Die Höhe könnte bestritten werden. Oder Sie fragen welchen Streitwert der anwalt zu Grunde gelegt hat. Auf http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/RAGeb… könnten Sie ja einmal als Streitwert eine Monatsmiete eingeben für eine Geschäftsgebühr und dann sehen welchen Faktor er eingesetzt hat.

Aber in Ihrem Fall bestreiten Sie ja die Berechtigung der Abmahnung. Also eine Koniferenhecke wässern - das konnte ich mir bisher nicht vorstellen.
Es gibt ein Urteil des BGHs, dass eine Abmahnung nicht zurückgenommen werden muss. Dadrin steht aber nichts über Anwaltskosten
Und da weiß ich einfach nicht Bescheid.

Wenn Sie der Vermieterin im Gegenzug eine Abmahnung schicken wegen des Betreten des Grundstückes, würde ich allerdings anwaltlichen Rat empfehlen. Und setzen Sie in jedem Fall eine Frist für die Herausgabe des Schlüssels,

Vielleicht weiß ja ein anderer Experte mehr, mir fällt einfach nicht genügend ein.

Gruß Elfriede

Hallo Sesa,
als erstes sollten Sie unbedingt das Schloss im Gartentor wechseln. Ihre Vermieterin hat kein Recht das Grundstück ohne Ihre Erlaubnis zu betreten. Sie hat Hausfriedensbruch begangen und Sie könnten sie anzeigen. Sie könnten Sie sogar auf Schadenersatz wegen dem erhöhten Wasserverbrauch, den ja Ihre Vermieterin durchs unnötige gießen verursacht hat, verklagen. Die Rechtsanwaltskosten Ihrer Vermieterin müssen Sie nicht zahlen. Ihre Vermieterin hatte keinerlei Veranlassung einen Anwalt zu beauftragen. Sie hätte die Angelegenheit mit Ihnen persönlich regeln können oder es zumindest versuchen müssen.
Zum Thema Gartenpflege sehen Sie am besten in Ihrem Mietvertrag. Grundsätzlich ist Ihr Vermieter für diese Pflege verantwortlich, außer es wurde im Vertrag anders geregelt. Dabei ist aber Folgendes zu beachten: Sie dürfen selbst entscheiden, in welchen zeitlichen Abständen Sie den Rasen mähen oder das Unkraut jäten. Ihr Vermieter kann weder die Tageszeit bestimmen noch Einzelanweisungen erteilen. Ist in Ihrem Mietvertrag vereinbart, dass Sie die Gartenarbeiten erledigen müssen, gilt dies ohne spezielle Absprachen nur für einfache Arbeiten, wie den Rasen mähen, Unkraut jäten oder Umgraben von Beeten. Zusätzlich kann geregelt werden, dass zu den Gartenpflegearbeiten auch das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern gehört, Rasenflächen neu anzulegen sind oder kranke, morsche Bäume gefällt werden müssen. Hecken schneidet man allerdings in keinem Fall im Hochsommer, weil sie sonst austrocknen. Sie sind aber auch nicht dazu verpflichtet eine Fachfirma zu beauftragen, wenn Sie Arbeiten wie Baum, Hecken und Strauchschnitt nicht selbst bewältigen können. Das ist wieder Sache des Vermieters.
Im Gegenzug haben Mieter, die den Garten mitgemietet haben, aber auch das Recht, diesen nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten und zu nutzen. So können Mieter beliebig Blumen sähen, Sträucher oder kleine Bäume anpflanzen. Mieter können außerdem beispielsweise im Garten ein Gemüsebeet oder einen Komposthaufen sowie einen kleinen Teich anlegen.
Und ob Sie Gegenstände und alte Möbel in Ihrer Wohnung lagern oder auf Ihrer Terasse, ist alleine Ihre Entscheidung und geht Ihrer Vermieterin nichts an. Eine Pflichtverletzung des Mieters liegt erst dann vor, wenn er den Garten verwildern lässt, oder durch ablegen von Müll, Ungeziefer oder Ratten anlockt. Sie als Mieter sind seinerseits dazu verpflichtet, den Zugang zu den gemieteten Räumen für den Notfall sicherzustellen. Wie Sie das tun, unterliegt Ihrer eigenen freien Entscheidung. Hierzu können Sie Ihrem Vermieter eine Telefonnummer mitteilen, unter der Sie erreichbar sind, oder eine Person benennen, bei der Sie einen Schlüssel hinterlegt haben. Besonders in der Urlaubszeit, muss die Erreichbarkeit des Mieters oder einer Ersatzperson mit Schlüssel gewährleistet sein.
Beim nächsten Urlaub daran denken, Ihre Vermieterin zu informieren. Vielleicht auch, für alle Fälle, ein paar Digitalfotos als Beweis schießen.

Hallo,

eine Abmahnung kann jeder schicken - ob allerdings zu Recht ist die eigentliche Frage.
Geh besser zu einem Anwalt, da das ein sehr vielschichtiges Thema ist, dass sich nicht in 3 Sätzen erläutern lässt.

In jedem Fall bekommst du wieder eine „saubere Weste“.
Ich würde mir allerdings überlegen, ob ich weiterhin bei dieser komischen Vermieterin wohnen wollen würde…

Alles Gute (dein Anwalt wird leichtes Spiel haben)!

Hallo,
die „Abmahnung“ haben Sie zur Kenntnis genommen; wurde hier bereits auf weitere „Maßnahmen“ hingewiesen??
Nur nicht verrückt machen lassen, legen Sie ganz einfach Widerspruch ein, da Ihre Verhaltensweise bisher zu keinem Schaden zu Lasten des Vermieters gekommen ist. Das wurde ja offensichtlich auch nicht behauptet. Sie haben im Rahmen Ihres Mietvertrages freies Recht, das Grundstück und das Haus zu nutzen, wie Sie es wollen. Nur bei nachweislicher Schädigung des Eigentümers, könnte dieser mit Sanktionen drohen; dem Anwalt würde ich nichts überweisen, denn Sie sind ja nicht Auftraggeber für diese Aktion. Lassen Sie das mal ganz in Ruhe angehen, er wird kaum klagen, denn dafür fehlen ihm echte Gründe.
Mit dem schriftlichen Widerspruch verbinden Sie die Aufforderung an den Vermieter, ohne Ihr Wissen und ohne Anmeldung jegliches Betreten der von Ihnen gemieteten Sache zu unterlassen, ansonsten Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu erstatten.
Im Widerspruch brauchen Sie nicht so ausführlich alles zu begründen, was fälschlicherweise behauptet wird, sondern fordern Sie den Vermieter auf, mit Ihnen gemeinsam das Grundstück zu begutachten.
Versuchen Sie ein sachliches Gespräch und eine einvernehmliche Regelung, der Anwalt ist nur eine Drohkulisse, versuchen Sie die Hintergründe dieser Aktion zu erfahren.
Gruß suver

Liebe Ratsuchende,
wohnt Ihr in Schwaben? Der Zustand des vermieteten Grundstücks geht die Vermieterin nichts an, solange ihr Eigentum nicht beschädigt wird (z.B. wertvolle Pflanzen) oder Schäden auf Nachbargrundstücke übergreifen könnten (z.B. Ungeziefer). Ohne Ihre Zustimmung darf die Vermieterin auch nicht das Grundstück betreten. Sie können auch die Herausgabe des Torschlüssels an Sie verlangen. Schreiben Sie Ihre oben genannten Argumente direkt an die Vermieterin und teilen Sie ihr mit, daß sie die Antwaltsrechnung selbst tragen muß. Den Anwalt sollten Sie ignorieren, seine Einschaltung war überflüssig. Hier handelt es sich nicht um Rechtsprobleme, sondern um verschiedene Auffassungen von Ordnung und Pflege.
Viel Glück!

Hallo,
ich an Deiner Stelle würde auch sofort zum Anwalt gehen und die Vermieterin verklagen. Alle Punkte die Du aufgeführt hast sind absolut in Ordnung, Du kannst Dir keine Vorwürfe machen. Die Vermieterin jedoch ist ohne Ankündigung und was noch viel schlimmer ist, ohne Deine Anwesenheit auf das Grundstück gekommen. Das ist gesetzlich verboten, da dies ein Eintritt in Deine Privatsphäre ist. Die Rechnung für den Anwalt würde ich auch nicht zahlen, dass sollen dann die Anwälte unter sich ausmachen. Viel Glück!

MfG
murmeltier