Aus Vermietersicht...?!

Hallo zusammen.

Viele Fragen hier sind ja aus Mietersicht gestellt. Ich hoffe ich ecke nicht zu sehr an, wenn ich mal was aus Vermietersicht frage :smile:

Wo bekomme ich Infos im Internet - auch die Nennung von Buchtiteln helfen mir weiter - über das „Vermieterrecht“ her? Habe shcon gegoogelt aber nichts passendes gefunden!

Ich beziehe mich dabei z.B. auf Fragen, die den Mietvertrag betreffen. Wie und wann kann ich einem Mieter kündigen, wenn er z.B. seine Miete nicht zahlt. Was muß so ein Kündigungsschreiben beinhalten? Was muß ich machen, wenn ein Mieter, trotz mehrfacher Bitte sich nicht angemessen im Haus verhält (Tagsüber und nachts zu laut ist, in den Hausflur ascht, sein Fahrrad ständig im Flur abstellt, obwohl es nicht gewünscht ist, Bekannte bei sich über mehrere Wochen einquartiert ohne dies zu melden, etc.)

Wo finde ich Rechte und Grundlagen auf die ich mich als Vermieter beziehen kann, dass dieses zum Bsp. zu unterlassen ist bzw. dass er „Untermieter“ angeben muß und dass er sich an bestimmte Ruhezeiten zu halten hat…

Das 1 Mal 1 des Vermieten quasi… Wo gibt es sowas?!

Danke für Auskunft!
Gruß
Jesch!

Hallo Jesch !

Googel doch mal zum Thema Haus-und Grundbesitzerverein.

Gruß
Sabine

Hi,

geh zum nächstgelegenen Haus- und Grundbesitzerverein, am besten werde Mitglied, das ist nämlich das Pendant zu den Mietervereinen, und lasse dich beraten.
Literatur kann ich dir leider nicht nennen.
Du wirst insgesamt feststellen, dass Mieter am längeren Hebel sitzen.

Gruss,

Hallo,
Du bist nicht der einzige VM hier, nutze doch einfach dieses Forum, denn wenn Hier einem Mieter nahegelegt wird bei der erhaltenen Kündigung auf dies und jenes zu achten (Fristen, Form…) dann solltest du das als VM auch. Ausserdem ist es ach mal Interessant „die andere Seite“ zu lesen.

Die Hinweise auf H und G sind gut, aber wie der Mierterschutzbund Urteile und Gesetze zu gunsten der Mieter interpretiert macht es die H und G zugunsten des VM. Am besten mann liest beide seiten und bleibt mit gesunden Menschenverstand dabei.

Gruss Frank

Hallo Jesch,

Wo bekomme ich Infos im Internet - auch die Nennung von
Buchtiteln helfen mir weiter - über das „Vermieterrecht“ her?
Habe shcon gegoogelt aber nichts passendes gefunden!

Es gibt eine Unzahl von Fachliteratur. Meist ist sie um Monate veraltet und neue Urteil fehlen. Der Beck-Verlag Münchenliefert die besten KOmmentare und Erklärungen. Die Fachwerke namhafter Autoren fehlen derzeit und sollen in dne nächsten Monaten erscheinen.

Ich beziehe mich dabei z.B. auf Fragen, die den Mietvertrag
betreffen. Wie und wann kann ich einem Mieter kündigen, wenn
er z.B. seine Miete nicht zahlt. Was muß so ein
Kündigungsschreiben beinhalten?

Im Schreiben die fristlose Kündigung erklären und die Höhe von mindestens zwei Monatsmieten im Schreiben aufführen. Im Schreiben muss dem Mieter ein Termin genannt werden bis wann er die Wohnung zu verlassen hat.

Was muß ich machen, wenn ein

Mieter, trotz mehrfacher Bitte sich nicht angemessen im Haus
verhält (Tagsüber und nachts zu laut ist, in den Hausflur
ascht, sein Fahrrad ständig im Flur abstellt, obwohl es nicht
gewünscht ist, Bekannte bei sich über mehrere Wochen
einquartiert ohne dies zu melden, etc.)

Diese Vorgänge als Vertragsverstösse in einem Schreiben darstellen und eine Abmahnung erteilen. Es reicht nahc der Aufstellung dieser Vertragsverstösse aus, wenn Du schreibst " wegen dieser erheblichen Vertragsverstösse mahne ich Sie hiermit ab. Sollten weitere Verstösse erfolgen, erkläre ich Ihnen ausdrücklich, dass das Mietverhältnis gekündigt wird"

Wo finde ich Rechte und Grundlagen auf die ich mich als
Vermieter beziehen kann, dass dieses zum Bsp. zu unterlassen
ist bzw. dass er „Untermieter“ angeben muß und dass er sich an
bestimmte Ruhezeiten zu halten hat…

Ergibt sich aus dem Mietvertrag. Dort steht im jeweiligen §, dass Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt ist. Au

Gruss Günter

Hallo,

ich ergänze dieses Räsel „owT“. Vermutlich ist das Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB. In diesem Fall verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um die Monate. Ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. Voraussetzung ist, dass der Vermieter mit dem Mieter in einem Haus wohnt und weder eine Einlieger- noch eine Dachwohnung mit ekner Herdstelle vorhanden ist.

Gruss Günter

Danke erstmal für eure Antworten!

Aber aus dieser hier werde ich nicht ganz schlau?? Bitte um Aufklärung!

Jesch!

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Es war die Frage ob es sich um ein Zweifamilienhaus handelt in dem Sie selbst als Vermieter wohnen das ist das Kündigen kein Problem
Johnnes

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OWT = Ohne weiteren Text

Mehrfamilienhaus!

Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnparteien - im EG ist ein Gastrobetrieb! Ich selber wohne auch in dem Haus! Im 2 OG. Der besagte Mieter im DG.

Habe den Mieter gestern Abend z. Bsp. nochmal gebeten nicht so laut Musik zu hören. Nur eine halbe Stunde später ging es wieder los. Der macht das aus reiner Dummheit. Anscheinend lädt er sich jeden Abend Freunde ein und tanzt mit denen wild herum oder so :smile: Die trampeln auf dem Boden rum, dass es echt nicht mehr feierlich ist.

An die Treppenhausreinigung hält er sich auch nicht. Das Fahrrad welches er im Flur unerlaubt abstellt, hat an dem im letzten Jahr renoviertem Treppenhaus schon etliche Spuren hinterlassen!

Danke!
Jesch

Hallo Jesch,

wenn der Vermieter mit dem Mieter alleine in einem Wohnhaus wohnt und das Wohnhaus nicht mehr als zwei Wohnungen hat kann der Vermieter ohne Angabe der Kündigungsgründe mit einer um drei Monaten verlängerten Frist kündigen. Dem Mieter steht kein Widerspruchsrecht in dem Fall zu.

Gruss Günter

ich ergänze dieses Räsel „owT“. Vermutlich ist das
Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB. In diesem Fall
verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um die Monate.
Ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. Voraussetzung
ist, dass der Vermieter mit dem Mieter in einem Haus wohnt und
weder eine Einlieger- noch eine Dachwohnung mit ekner
Herdstelle vorhanden ist.

Gruss Günter

Danke erstmal für eure Antworten!

Aber aus dieser hier werde ich nicht ganz schlau?? Bitte um
Aufklärung!

Jesch!

Hi!

Trifft bei mir ja nun leider nicht zu! Es sind ja drei „Wohneinheiten“!

Danke
Jesch

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