Hallo,
es ist - bei fehlendem Übergabeprotokoll - durchaus von den
Gerichten akzeptiert, dass bis zur Aushändigung der Kaution
Mängel/Schäden aufgerechnet werden können. Erforderlich ist
jedoch schon eine bei dem Auszug notwendige Mitteilung. Nach
Monaten kann der Schaden auch durch Dritte verursacht seín.
Soweit grundsätzlich.
es hat eine wohnungsbesichtigung mit Übergabeprotokoll stattgefunden. allerdings ist die vermieterin zum vereinbarten termin (sie wohnt 2 etagen tiefer)gekommen und hat gesagt sie hätte keine zeit. als wir dann gefahren sind, haben wir noch am fenster gesehen wie sie doch in der wohnung geblieben ist. 2 tage später - zum erneuten termin - war dann das „übergabeprotokoll“ fertig und als zeuge war der nachmieter ebenfalls geladen. auf diesem „protokoll“ waren aber lediglich 3 „schäden“ aufgelistet. weil uns im vorfeld schon klar war, dass man einen 18 jahren alten pvc boden nicht ersetzen muß und die risse in den glasbausteinen schon waren haben wir das protokoll NICHT unterschrieben sondern lediglich unter zeugen den strom und heizung abgelesen.
Verjährt ja, denn sie mussten innerhalb von sechs Monaten
erklärt werden. Hat der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung
jedoch erklärt, dass die Schäden zu beseitigen sind, bedarf es
keiner weiteren Aufforderung. Die Untätigkeit des Mieters kann
dann aber zur Aufrechnung führen. Hat der Vermieter nicht
hingewiesen, ist sein Anspruch sechs Monate nach dem Auszug
verjährt.
also wären alle „schäden“ oder „beanstandungen“ die NICHT im sog. „protokoll“ standen verjährt - alle anderen hingegen sind mitgeteilt und zur aufrechnung fällig - könnte das richtig sein?
jetzt bleiben noch die die 3 „beanstandungen“ aus dem „protokoll“.
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ein pvc boden (über den von den mietern ein teppich gelegt wurde, aber wieder entfernt wurde) der aber sogar mehr als 18 jahren liegt (weil darauf noch spuren der möbel des vormierters waren). nach 18 jahren könnte der abgeschreiben sein.
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die risse in besagten glasbausteinen, die schon beim einzug gewesen sind (das können die mieter bezeugen). ausserdem sind auch diese 18 jahre alt.
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das leidige thema fußleisten für 1 raum.
wenn die Mieter die neuen heraus gerissen haben, ist
Schadenersatz fällig…
ja - wie gesagt - sie wurden vor 18 jahren entfernt (plastikfussleisten). aber auch diese wären…wenn die mieter sie noch hätten…18 jahre alt. in den anderen räumen wurden die übrigen - vor unseren augen - von einem bezahlten freund der vermieterfamilie herausgerissen. spielt das alter der FL eine rolle bei der ersatzbeschaffung ? muß man diese zum neuwert beschaffen ? (denn wenn sie dagewesen wären, wären sie auch - wie die anderen - im müll gelandet)
und jetzt kommt der „KRACHER“: die vermieterin BESTAND DARAUF, dass die mieter die FL in einem ganz bestimmten geschäft kaufen (der firmeninhaber war bei dem gespräch vor ort)…die mieter sagten zu. der preis sollte kosten 2,95 je meter - für einfache, braune, plastikfussleisten (obwohl der nachmieter eigentlich keine wollte).
es kam später eine rechnung mit montage, 4,95 je meter und verbindungsstücke und befestigungsmaterial. könnte man davon ausgehen, dass sich der nachmieter neue, bessere FL ausgesucht hat und die vermieterin die rechnung auf die vormieter abwälzen wollte ? dürfte man sich die FL JETZT in der wohnnug anschauen ? auf „anonyme“ persönliche nachfrage im geschäft kam heraus, das plastikFL 2,95 kosten und bessere 4,95 (zzgl montage, befestigung, usw).
lange rede kurzer sinn: die mieter würden die FL bezahlen - das haben sie auch der vermieterin mitgeteilt - allerdings NUR zum vereinbarten preis von 2,95 je meter - wenn denn nach 18 jahren ersatz zum neuwert zu beschaffen ist.
Danke Oliver