Auszug nach 18 Jahren - Schadensersatzansprüche

guten tag zusammen !

mal angenommen eine familie zieht am 30.11.2003 nach 18(!) jahren aus einer wohnnug aus.

seit dieser zeit wartet die familie auf die rückzahlung der kaution.

und mal angenommen die familie ruft den ehemaligen vermieter immer wieder an und schreibt ihm.

am 11.08.2004 - also nach 9 monaten - nun würde die vermieterin ein schreiben einwerfen indem sie schäden geltend macht. könnte das verjährt sein ?

und nun nehmen wir mal an, diese vermieterin würde in diesem schreiben schäden an „sachen“ anmelden, die schon alle beim einzug (also vor 18 jahren) in der wohnung waren (also die sachen, nicht die schäden)…

das könnte z.b. sein:

  1. schäden an einem pvc boden, der auch schon VORHER (also mehr als 18 jahre) in der wohnung war
  2. schäden an 3 glasbausteinen im badezimmer. dieser schaden ist jedoch schon beim einzug da gewesen.
  3. schäden an einer badezimmerablage (seit 18 jahren drin)

und dürfte die vermieterin ersatz für 40m2 (ein zimmer) fussleisten verlangen, die die mieter vor 18 jahren gegen „schönere“ ausgetauscht haben (die alten natürlich nicht behalten haben). hinzu könnte kommen, dass die vermieterin die „alten“ fussleisten bei der wohnungsübergabe in anderen zimmern aber selber herausgerissen hat?

als letztes könnte die frage gestellt sein, ob die vermieterin für " in den baumarkt fahren und ersatz holen" einen stundensatz i.h.v. 15,-- euro erheben dürfte (und natürlich so oft in den baumarkt fahren könnte, bis sich die kosten der schadensersatzansprüch mit der rückzahlung der kaution decken)

ich „höffte“ mir „könnte“ jemand helfen ich „würde“ mich freuen

oliver

Hallo,

es ist - bei fehlendem Übergabeprotokoll - durchaus von den Gerichten akzeptiert, dass bis zur Aushändigung der Kaution Mängel/Schäden aufgerechnet werden können. Erforderlich ist jedoch schon eine bei dem Auszug notwendige Mitteilung. Nach Monaten kann der Schaden auch durch Dritte verursacht seín. Soweit grundsätzlich.

mal angenommen eine familie zieht am 30.11.2003 nach 18(!)
jahren aus einer wohnnug aus.

seit dieser zeit wartet die familie auf die rückzahlung der
kaution.

und mal angenommen die familie ruft den ehemaligen vermieter
immer wieder an und schreibt ihm.

am 11.08.2004 - also nach 9 monaten - nun würde die
vermieterin ein schreiben einwerfen indem sie schäden geltend
macht. könnte das verjährt sein ?

Verjährt ja, denn sie mussten innerhalb von sechs Monaten erklärt werden. Hat der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung jedoch erklärt, dass die Schäden zu beseitigen sind, bedarf es keiner weiteren Aufforderung. Die Untätigkeit des Mieters kann dann aber zur Aufrechnung führen. Hat der Vermieter nicht hingewiesen, ist sein Anspruch sechs Monate nach dem Auszug verjährt.

und nun nehmen wir mal an, diese vermieterin würde in diesem
schreiben schäden an „sachen“ anmelden, die schon alle beim
einzug (also vor 18 jahren) in der wohnung waren (also die
sachen, nicht die schäden)…

Wenn nichts bei der Übergabe festgehalten ist, ist nichts geschuldet.

das könnte z.b. sein:

  1. schäden an einem pvc boden, der auch schon VORHER (also
    mehr als 18 jahre) in der wohnung war

ist längst abgeschrieben

  1. schäden an 3 glasbausteinen im badezimmer. dieser schaden
    ist jedoch schon beim einzug da gewesen.

zurückweisen

  1. schäden an einer badezimmerablage (seit 18 jahren drin)

zurückweisen

und dürfte die vermieterin ersatz für 40m2 (ein zimmer)
fussleisten verlangen, die die mieter vor 18 jahren gegen
„schönere“ ausgetauscht haben (die alten natürlich nicht
behalten haben). hinzu könnte kommen, dass die vermieterin die
„alten“ fussleisten bei der wohnungsübergabe in anderen
zimmern aber selber herausgerissen hat?

wenn die Mieter die neuen heraus gerissen haben, ist Schadenersatz fällig, aber auch hier nur, wenn innerhalb von sechs Monaten der Schaden mitgeteilt wurde.

als letztes könnte die frage gestellt sein, ob die vermieterin
für " in den baumarkt fahren und ersatz holen" einen
stundensatz i.h.v. 15,-- euro erheben dürfte (und natürlich so
oft in den baumarkt fahren könnte, bis sich die kosten der
schadensersatzansprüch mit der rückzahlung der kaution decken)

nein,

Gruss Günter

Hallo,

es ist - bei fehlendem Übergabeprotokoll - durchaus von den
Gerichten akzeptiert, dass bis zur Aushändigung der Kaution
Mängel/Schäden aufgerechnet werden können. Erforderlich ist
jedoch schon eine bei dem Auszug notwendige Mitteilung. Nach
Monaten kann der Schaden auch durch Dritte verursacht seín.
Soweit grundsätzlich.

es hat eine wohnungsbesichtigung mit Übergabeprotokoll stattgefunden. allerdings ist die vermieterin zum vereinbarten termin (sie wohnt 2 etagen tiefer)gekommen und hat gesagt sie hätte keine zeit. als wir dann gefahren sind, haben wir noch am fenster gesehen wie sie doch in der wohnung geblieben ist. 2 tage später - zum erneuten termin - war dann das „übergabeprotokoll“ fertig und als zeuge war der nachmieter ebenfalls geladen. auf diesem „protokoll“ waren aber lediglich 3 „schäden“ aufgelistet. weil uns im vorfeld schon klar war, dass man einen 18 jahren alten pvc boden nicht ersetzen muß und die risse in den glasbausteinen schon waren haben wir das protokoll NICHT unterschrieben sondern lediglich unter zeugen den strom und heizung abgelesen.

Verjährt ja, denn sie mussten innerhalb von sechs Monaten
erklärt werden. Hat der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung
jedoch erklärt, dass die Schäden zu beseitigen sind, bedarf es
keiner weiteren Aufforderung. Die Untätigkeit des Mieters kann
dann aber zur Aufrechnung führen. Hat der Vermieter nicht
hingewiesen, ist sein Anspruch sechs Monate nach dem Auszug
verjährt.

also wären alle „schäden“ oder „beanstandungen“ die NICHT im sog. „protokoll“ standen verjährt - alle anderen hingegen sind mitgeteilt und zur aufrechnung fällig - könnte das richtig sein?

jetzt bleiben noch die die 3 „beanstandungen“ aus dem „protokoll“.

  1. ein pvc boden (über den von den mietern ein teppich gelegt wurde, aber wieder entfernt wurde) der aber sogar mehr als 18 jahren liegt (weil darauf noch spuren der möbel des vormierters waren). nach 18 jahren könnte der abgeschreiben sein.

  2. die risse in besagten glasbausteinen, die schon beim einzug gewesen sind (das können die mieter bezeugen). ausserdem sind auch diese 18 jahre alt.

  3. das leidige thema fußleisten für 1 raum.

wenn die Mieter die neuen heraus gerissen haben, ist
Schadenersatz fällig…

ja - wie gesagt - sie wurden vor 18 jahren entfernt (plastikfussleisten). aber auch diese wären…wenn die mieter sie noch hätten…18 jahre alt. in den anderen räumen wurden die übrigen - vor unseren augen - von einem bezahlten freund der vermieterfamilie herausgerissen. spielt das alter der FL eine rolle bei der ersatzbeschaffung ? muß man diese zum neuwert beschaffen ? (denn wenn sie dagewesen wären, wären sie auch - wie die anderen - im müll gelandet)

und jetzt kommt der „KRACHER“: die vermieterin BESTAND DARAUF, dass die mieter die FL in einem ganz bestimmten geschäft kaufen (der firmeninhaber war bei dem gespräch vor ort)…die mieter sagten zu. der preis sollte kosten 2,95 je meter - für einfache, braune, plastikfussleisten (obwohl der nachmieter eigentlich keine wollte).

es kam später eine rechnung mit montage, 4,95 je meter und verbindungsstücke und befestigungsmaterial. könnte man davon ausgehen, dass sich der nachmieter neue, bessere FL ausgesucht hat und die vermieterin die rechnung auf die vormieter abwälzen wollte ? dürfte man sich die FL JETZT in der wohnnug anschauen ? auf „anonyme“ persönliche nachfrage im geschäft kam heraus, das plastikFL 2,95 kosten und bessere 4,95 (zzgl montage, befestigung, usw).

lange rede kurzer sinn: die mieter würden die FL bezahlen - das haben sie auch der vermieterin mitgeteilt - allerdings NUR zum vereinbarten preis von 2,95 je meter - wenn denn nach 18 jahren ersatz zum neuwert zu beschaffen ist.

Danke Oliver

Hallo,

es ist - bei fehlendem Übergabeprotokoll - durchaus von den
Gerichten akzeptiert, dass bis zur Aushändigung der Kaution
Mängel/Schäden aufgerechnet werden können. Erforderlich ist
jedoch schon eine bei dem Auszug notwendige Mitteilung. Nach
Monaten kann der Schaden auch durch Dritte verursacht seín.
Soweit grundsätzlich.

es hat eine wohnungsbesichtigung mit Übergabeprotokoll
stattgefunden. allerdings ist die vermieterin zum vereinbarten
termin (sie wohnt 2 etagen tiefer)gekommen und hat gesagt sie
hätte keine zeit. als wir dann gefahren sind, haben wir noch
am fenster gesehen wie sie doch in der wohnung geblieben ist.
2 tage später - zum erneuten termin - war dann das
„übergabeprotokoll“ fertig und als zeuge war der nachmieter
ebenfalls geladen. auf diesem „protokoll“ waren aber lediglich
3 „schäden“ aufgelistet. weil uns im vorfeld schon klar war,
dass man einen 18 jahren alten pvc boden nicht ersetzen muß
und die risse in den glasbausteinen schon waren haben wir das
protokoll NICHT unterschrieben sondern lediglich unter zeugen
den strom und heizung abgelesen.

Verjährt ja, denn sie mussten innerhalb von sechs Monaten
erklärt werden. Hat der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung
jedoch erklärt, dass die Schäden zu beseitigen sind, bedarf es
keiner weiteren Aufforderung. Die Untätigkeit des Mieters kann
dann aber zur Aufrechnung führen. Hat der Vermieter nicht
hingewiesen, ist sein Anspruch sechs Monate nach dem Auszug
verjährt.

also wären alle „schäden“ oder „beanstandungen“ die NICHT im
sog. „protokoll“ standen verjährt - alle anderen hingegen sind
mitgeteilt und zur aufrechnung fällig - könnte das richtig
sein?

jetzt bleiben noch die die 3 „beanstandungen“ aus dem
„protokoll“.

  1. ein pvc boden (über den von den mietern ein teppich gelegt
    wurde, aber wieder entfernt wurde) der aber sogar mehr als 18
    jahren liegt (weil darauf noch spuren der möbel des
    vormierters waren). nach 18 jahren könnte der abgeschreiben
    sein.

Hallo,

unterstelle hier eine Nutzungsdauer von 15-20 Jahre und eine mittlere Qualität. Da ihr 18 Jahre drin gewesen seid, zuvor der Belag schon lag, also abgeschrieben. Keine Leistung.

  1. die risse in besagten glasbausteinen, die schon beim einzug
    gewesen sind (das können die mieter bezeugen). ausserdem sind
    auch diese 18 jahre alt.

Sind wohl auch bauseits entstanden. Zurückweisen.

  1. das leidige thema fußleisten für 1 raum.

wenn die Mieter die neuen heraus gerissen haben, ist
Schadenersatz fällig…

ja - wie gesagt - sie wurden vor 18 jahren entfernt
(plastikfussleisten). aber auch diese wären…wenn die mieter
sie noch hätten…18 jahre alt. in den anderen räumen wurden
die übrigen - vor unseren augen - von einem bezahlten freund
der vermieterfamilie herausgerissen. spielt das alter der FL
eine rolle bei der ersatzbeschaffung ? muß man diese zum
neuwert beschaffen ? (denn wenn sie dagewesen wären, wären sie
auch - wie die anderen - im müll gelandet)

nein, natürlich neu für alt. Zwanzig Jahre Nutzungsdauer. Pro Jahr also 5 % abgewohnt, bei 18 Jahren also 90 % abgewohnt, nur 10 % wären als Kostenersatz zu berechnen.

und jetzt kommt der „KRACHER“: die vermieterin BESTAND DARAUF,
dass die mieter die FL in einem ganz bestimmten geschäft
kaufen (der firmeninhaber war bei dem gespräch vor ort)…die
mieter sagten zu. der preis sollte kosten 2,95 je meter - für
einfache, braune, plastikfussleisten (obwohl der nachmieter
eigentlich keine wollte).

wer bestellt bezahlt, wer kaufen soll, sucht sich seinen Händler.

es kam später eine rechnung mit montage, 4,95 je meter und
verbindungsstücke und befestigungsmaterial. könnte man davon
ausgehen, dass sich der nachmieter neue, bessere FL ausgesucht
hat und die vermieterin die rechnung auf die vormieter
abwälzen wollte ? dürfte man sich die FL JETZT in der wohnnug
anschauen ? auf „anonyme“ persönliche nachfrage im geschäft
kam heraus, das plastikFL 2,95 kosten und bessere 4,95 (zzgl
montage, befestigung, usw).

Zurückweisen, weil nicht gleichwertzige Ware genommen wurde.

lange rede kurzer sinn: die mieter würden die FL bezahlen -
das haben sie auch der vermieterin mitgeteilt - allerdings NUR
zum vereinbarten preis von 2,95 je meter - wenn denn nach 18
jahren ersatz zum neuwert zu beschaffen ist.

Wenn dies das Angebot ist, korrekt. Eine Besichtigung wird wohl kaum erlaubt.

Gruss Günter

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