Am Ende der Mietzeit einer Wohnung wird ein Rückgabeprotokoll angefertigt, in dem der Vermieter strittige Mängel festhält. Beide unterschreiben das Protokoll, die Mieterin mit dem Zusatz: „Zur Kenntnis genommen“, der ihre Distanzierung vom Inhalt mancher Protokollpassagen ausdrücken soll.
Hat die Mieterin mit ihrem Zusatz das Gegenteil ausgedrückt, was sie wollte? Dann hätte sie ungewollt mit der vermerkten Kenntnisnahme Ihre Akzeptanz des gesamten Protokoll gegeben?
Danke für Eure Meinungen.