Betreten des Gartens ohne Zustimmung

Hi,

nehmen wir an, eine Familie hat ein Haus mit Garten gemietet.
Nehmen wir weiter an, dass diese Familie eine Vermieterin hat, deren Mann (manchmal auch in Begleitung der Vermieterin) ohne vorherige Absprache das Gründstück betritt und Pflanzen, Hecken u. Büsche so schneidet, wie es ihm in den Kram passt.
Einwände von den Mietern nimmt er nicht zur Kenntnis, er wir sogar laut und hin und wieder auch ausfällig.

Können die Mieter ihm das Betreten des Grundstücks, sowie das willkürliche Schneiden der Pflanzen, untersagen oder müssen sie ihn walten und schalten lassen, wie es ihm behagt?

mG
nyke

Hi!

M.W. hat der Vermieter keinsfalls das Recht, ohne Ankündigung einfach das vermietete Grundstück zu betreten.
Dieses Recht des Mieters auf Hausfrieden wird in D äußerst hoch bewertet. In einem anderen Zusammenhang habe ich schon ein sehr interessantes Urteil dazu gelesen: hier wurde ein Vermieter/Eiegentümer von der WEG (s)eines Mehrfamilienhauses auf Wiederanpflanzung eines zu unrecht gefällten Baumes in einem zu seiner Wohnung gehörigen Gartenanteil mit Sondernutzungsrecht verklagt und auch von einem Gericht dazu verurteilt.
Nur konnte er diese Wiederanpflanzung nicht durchführen, da der Mieter siener Wohnung sich klar gegen das Betreten des an ihn vermieteten Gartens wehrte.
Man muss nun erst mal den Mieter auf Duldung der Pflanzung verklagen. Die Aussichten hierzu kann ich leider nicht beurteilen…

Die möglichen Rechtsmittel für Euren Fall wird GünterW Euch sicherlich noch nennen.
Grüße,

Mathias

Hi,

nehmen wir an, eine Familie hat ein Haus mit Garten gemietet.
Nehmen wir weiter an, dass diese Familie eine Vermieterin hat,
deren Mann (manchmal auch in Begleitung der Vermieterin) ohne
vorherige Absprache das Gründstück betritt und Pflanzen,
Hecken u. Büsche so schneidet, wie es ihm in den Kram passt.
Einwände von den Mietern nimmt er nicht zur Kenntnis, er wir
sogar laut und hin und wieder auch ausfällig.

Können die Mieter ihm das Betreten des Grundstücks, sowie das
willkürliche Schneiden der Pflanzen, untersagen oder müssen
sie ihn walten und schalten lassen, wie es ihm behagt?

Hallo,

dieses Thema - das aber hier den hier dargestellten Fall betrifft - muss man aus zwei Gesichtspunkten betrachten. Hat der VM die Kosten der Gartenpflege selbst vorgenommen und rechnet die Kosten mit dem Mieter ab, muss der Mieter nach entsprechender Ankündigung des VMs diesem den Zutritt in den Garten erlauben. Ist nichts vereinbart, dann schneidet der VM die Hecken so, wie er es bisher macht. Der Mieter hat hier also kein Mietspracherecht.

Ist jedoch die Gartenpflege dem Mieter übertragen, muss sich der VM nicht nur über den Zutritt und Zeitpunkt der Pflegearbeiten mit dem Mieter absprechen sondern er muss sich auch bei der Bepflanzung absprechen, soweit diese im Rahmen des Mietverhältnisses vorgenommen werden soll.

Grundsätzlich aber gilt, dass das Betreten des Gartens als Hausfriedensbruch zu bewerten ist. Hier sollte in einem klaren Gespräch, hilft das nicht ist mit deutlichem Schreiben und dem Zutrittsverbot während der Mietzeit dem VM die Grenze zu setzen.

Grüsse Günter