Betriebskostenabrechnung

Hallo zusammen,

in den monatlichen Nebenkosten meiner Miete ist bereits ein Anteil für „Kabelfernsehgebühren“ enthalten. Gleichwohl wird jedes Jahr aufs Neue auch ein Anteil „Kabelgebühr“ in den Betriebskosten abgerechnet, in dem augenscheinlich die Gesamtkosten des Anbieters verrechnet werden.

Auf welcher Rechtsgrundlage kann ich meinen Vermieter dazu bringen, Auskunft über die Verrechnung diesbezüglich zu geben?
Ist diese Doppelabrechnung grundsätzlich zulässig?

Besten Dank!

Nein natürlich darf er Sie nur einmal anteilig an den Kabelgebühren beteiligen. Ich glaube, dass er das bewusst so macht. Ich würde ihn auf die Sache freundlich ansprechen. Gruß

Guten Tag
so wie ich das herauslese ist der eine Anteil die Vorauszahlung und der zweite Teil die Abrechnung
Müsste eigentlich so korrekt sein