Bis wann muss ein Zwangsverwalter Guthaben zahlen

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe ein Frage bzgl. der Auszahlung von Guthaben durch einen Zwangsverwalter.

Also… ein Mieter wohnt in einem Miethaus mit mehreren Parteien und dies steht unter dem Schutz eines Zwangsverwalters. ( das 2. Jahr)

Mieter hat in der Betriebskostenabrechnung ein Guthaben und schickt die Kontodaten per Fax zu mit der Bitte um Zahlung bis zum 15.Januar 2011. Fax kam auch an.

Natürlich kam bis dato kein Geld, sodass ich schon Mieter schon 2. Mal dort angerufen hat. Der Mitarbeiter des Zwangsverwalters meinte, das die keine 4. Wochen frist hätten und das die andere Fristen haben. Die versuchen eine Auszahlung bis Ende März.

Ach ja… Mieter hat keine offenen Rückstände.

Ist das rechtens???

Haben das , worauf Sie ein Antwort haben möchten , Korrektur gelesen und insbesondere auf Sinnhaftigkeit überprüft ?

Hallo, guten Tag
Leider weiss ich keine Antwort auf diese Frage.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Haben das , worauf Sie ein Antwort haben möchten , Korrektur
gelesen und insbesondere auf Sinnhaftigkeit überprüft ?

Ja natürlich… und die Frage kann ich gerne zurück geben!

Gut, angenommen.

Hallp guten Tag,das ist ein heikles Tehma,würde einen Fachmann /Mietrecht) kontaktieren.Bei solchen Zahlungen muß man Geduld haben.Liebe grüße anna

Hallo,
das ist pure Juristerei, ich verweise auf den folgenden Link, da ist ein ähnlicher Fall entschieden worden, d.h. Guthaben muß der Zwangsverwalter umgehend auszahlen.

http://www.ra-kotz.de/zwangsverwaltung1.htm

Gruß, Achim