Bürgschaft

Liebe Leser,

meine frage ist folgende:
ein bürge, der einem freiberufler zur seite steht weil er wegen unregelmäßigem einkommen probleme hat eine wohnung zu bekommen (sie aber zahlen kann, sogar mehrere tausend euro rücklagen gebildet hat), meldet zweifel an ob und wann er diese bürgschaft wieder verlassen kann. die selbstschuldnerische bürgschaft kann ja durch die barkaution abgelöst werden, aber bleibt er bis zum ende des mietvertrages (inkl. schufaeintrag) damit behaftet? da beisst sich doch die katze in den schwanz… dem freiberufler wird nahegelegt einen bürgen zu stellen, obwohl bargeld vorhanden, barkaution sowieso, aber kann dann den bürgen nicht ablösen? ich hoffe jemand kann helfen. vielen dank.

P.S. der bürge ist keine bank sondern eine natürliche person.

Ein Bürge ist eine Möglichkeit eine geforderte Sicherheit zu erbringen. genau wie z.B. ein Sparbuch oder Bargeld.
Die Stellung einer Mietsicherheit für Wohnraummietverträge ist wie folgt geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
Insgesamt darf (Abs.1) höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete betragen.
Wichtig auch Abs.4, der es uU. recht leicht macht aus einer Bürgschaft auszusteigen.

vnA