Es ist klar das spezielle Versicherungen umlöagefähig auf den
Mieter sind, wie z.B eine Gebäudeversicherung? Darf der
Vermieter eine Gebäude- und eine Wohngebäudeversicherung in
Rechnung stellen? Also beide Positionen auf die Nebenkosten
umlegen? Sind das nicht prinzipiell die glecihen
Versicherungen nur anders benannt?
Mietobjekte haben in aller Regel eine Wohngebäude-Versicherung (Feuer. LW, Sturm, Elementar) —>sind umlegbare Kosten
und sinnvollerweise
eine Gebäude-Haftpflicht-Versicherung —>auch umlegbare Kosten
—>Ziegel fällt vom Dach und erschägt Passanten
—>Mieter haben mal wieder nicht ordentlich gestreut, Passant rutscht aus und bricht sich Hax’n.
Sinnigerweise hat diese Versicherung - je nach Gesellschaft - verschiedene Bezeichnungen: Gebäude-Haftpflicht, Grundstücks-Haftpflicht oder Grundbesitzer-Haftpflicht
Das sind auf jeden Fall zwei verschiedene Versicherungsverträge und somit auch zwei Beträge/Positionen auf der Abrechnung.
Falls Öltank vorhanden, könnte es noch eine Gewässerschaden-Haftplicht-Versicherung geben —>auch umlegbare Kosten
Das könnte ein dritter Vertrag sein, muß aber nicht, die beiden Haftplichtrisiken könnten auch auf einem Vertrag zusammengefaßt sein.
Gruß
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