Darf ich den Geschirrspüler behalten?!

Moin allerseits,

Zur Vorgeschichte: ich wohne in einer Wohnung die den Eltern der
Vormieterin(ehemalige Arbeitskollegin) gehört.
Diese hatte einen neuen Geschirrspüler gekauft und beim Auszug gesagt
das sie uns den überlässt. Nach nun einem Jahr ziehe ich aus dieser
Wohnung aus und würde gerne wissen ob ich den Geschirrspüler
mitnehmen darf.Im Mietvertrag steht einfach nur Küche

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank

Ich bin kein Jurist, aber du bist nicht Eigentümer des Gerätes, sondern hast es 1 Jahr lang genutzt.

Durch den Auszug geht es nicht in deinen Besitz über, sondern gehört weiterhin dem Käufer.

MfG Elmar