Defekte Geräte verzerren Nebenkostenabrechnung

Hallo Leute,

nehmen wir mal an ein Wasserzähler wurde vergessen in einer Wohnung zu installieren oder der Stromzähler ist defekt oder irgendein anderes Gerät wurde vergessen zu installieren oder ist defekt, was letztlich zu Verzerrungen führt in Bezug auf Nebenkostenabrechnungen etc.
Wer ist daran schuld? Der Vermieter? Oder der Mieter?
Ersterer, weil er sich von vornherein um die Installierung oder die Wartung der Geräte hätte kümmern müssen oder Zweiterer, der versäumt hat diese Mängel bekannt zu geben?

Das würde mich mal interessieren, denn falls der Mieter dafür verantwortlich gemacht wird und dieser womöglich erheblich nachzahlen muss, dann prüfe ich doch in Zukunft öfter mal ob alles in der Wohnung ordnungsgemäß funktioniert …

Liebe Grüße, Yvonne

Hallo Leute,

Hallo

nehmen wir mal an ein Wasserzähler wurde vergessen in einer
Wohnung zu installieren oder der Stromzähler ist defekt oder
irgendein anderes Gerät wurde vergessen zu installieren oder
ist defekt, was letztlich zu Verzerrungen führt in Bezug auf
Nebenkostenabrechnungen etc.
Wer ist daran schuld? Der Vermieter? Oder der Mieter?
Ersterer, weil er sich von vornherein um die Installierung
oder die Wartung der Geräte hätte kümmern müssen oder
Zweiterer, der versäumt hat diese Mängel bekannt zu geben?

Kann man nicht pauschal sagen. Beim Stom ist z.B. der Versorger dafür zuständig, damit hat VM nun mal gar nichts zu tun.
Wasseruhr kann VM Sache sein, kann auch Stadtwerke sein.

Das würde mich mal interessieren, denn falls der Mieter dafür
verantwortlich gemacht wird und dieser womöglich erheblich
nachzahlen muss, dann prüfe ich doch in Zukunft öfter mal ob
alles in der Wohnung ordnungsgemäß funktioniert …

M wird wohl nicht verwantortlich gemacht, ausser er hat die Zähler beschädigt. M muss wohl das bezahlen das beim Gerät abgerechnet/angetzeigt wird.

Liebe Grüße, Yvonne

Grüße

Hallo,

das kann man so pauschal finde ich gar nicht beantworten. Bei der Besichtigung der Wohnung, wurde da nicht auch über die Abrechnungsmodalitäten gesprochen? Wenn Zähler vorhanden sind, hat sie der VM nicht gezeigt und der M nicht danach gefragt?

Bei einer leerstehenden Wohnung lässt sich wahrscheinlich ein Defekt eines Gerätes/Zählers, der nicht offensichtlich erkennbar war kaum feststellen. Unter Umständen weder für M noch für VM…
Das Nichtvorhandensein ist wieder etwas anderes…der VM sollte eigentlich schon wissen, wo welche Zähler in der Wohnung installiert sind.

Wenn aber der Mieter nach Einzug feststellt, dass Zähler/Geräte defekt sind, muß er das dem VM unverzüglich mitteilen.
Wenn Mängel während der Mietzeit entstehen und sie für dem M offensichtlich sind, dann muß er die Mängel dem VM melden, damit dieser sie beseitigen kann, oder größere Schäden verhindert werden können.
macht der Mieter das nicht, kann er sich dem VM gegenüber schadenersatzpflichtig machen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html

Wenn der Mieter aber Mängel (abgesehen von Zählern) vor Vertragsabschluss erkannt hat oder hat erkennen können und schließt den Vertrag dennoch ab, dann können diese nicht mehr als Mangel reklamiert werden:
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html

Gruß
Maja

Hallo,

zum defekten Stromzähler:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Stromz%C3%A4hler-def…

Gruß
Maja