Eigenbedarfskündigung

Darf der Mieterschutzbund im Nachhinein ,bei einer Eigenbedarfskündigung beim Einwohnermeldeamt erfahren ob die Betreffende Person tatsächlich in der alten Wohnung des Vormieters eingezogen ist?
Gehört der Ehemann bzw.Ex Mann zum Personenkreis für Eigenbedarf??

Darf der Mieterschutzbund im Nachhinein ,bei einer
Eigenbedarfskündigung beim Einwohnermeldeamt erfahren ob die
Betreffende Person tatsächlich in der alten Wohnung des
Vormieters eingezogen ist?

Ja.

Gehört der Ehemann bzw.Ex Mann zum Personenkreis für
Eigenbedarf??

Seit wann ist er denn „Ex“, also wie war die Reihenfolge?

Gruß

Jo