Einheitswert Mietwohnung

Eine Mieterin möchte gerne ihren Einheitswert von Ihrer Mietwohnung vom Verwalter erfahren. Dieser weigert sich, den Einheitswert mitzuteilen. Ist das rechtens?

Eine Mieterin möchte gerne ihren Einheitswert von Ihrer
Mietwohnung vom Verwalter erfahren. Dieser weigert sich

Was für ein berechtigtes Interesse könnte ein Mieter haben den Einheitswert des Mietobjekts zu erfahren ???

Sehe ich wie Angelina 1; der Verwalter hat sich an den Datenschutz zu halten, aber die Mieterin kann ja den Vermieter anfragen.

LG:smile:

Eine Mieterin möchte gerne ihren Einheitswert von Ihrer
Mietwohnung vom Verwalter erfahren. Dieser weigert sich, den
Einheitswert mitzuteilen. Ist das rechtens?

Eine Mieterin möchte gerne ihren Einheitswert von Ihrer
Mietwohnung vom Verwalter erfahren. Dieser weigert sich, den
Einheitswert mitzuteilen. Ist das rechtens?

Ja.
Wieso „ihren EW“?
Was geht denn denn Mieter das an, bzw. was will er damit?

Jo

Es gibt keinen Einheitswert einer einzelnen Wohnung, wenn es sich nicht um eine Eigentumswohnung handelt.
Wenn es sich um eine EW handelt, dann hat der Einheitswert Auswirkung auf die zu zahlende Grundsteuer. Diese kann man aus dem Grundsteuerbescheid entnehmen. Und das hat dem Mieter zu genügen.

vnA