Hallo,
angenommen, in einer Mietwohnung ist eine EBK eingebaut, diese
Küche enthält einen Geschirrspüler, einen Kühlschrank und
einen Einbauherd, wie ist das rechtlich, wenn eins der Gerät
einfach unter Verschleiss (z.B.Alter) kaputt geht?
Fällt ein Gerät aus, hat der VM üblicherweise dieses Gerät auch unverzüglich zu ersetzen.
Und was ist bei Anwendungsfehlern, wer bezahlt das?
Wer einen Schaden verursacht haftet, also haftet der Mieter.
Muss der Vermieter Ersatz beschaffen, oder der Mieter?
Hierzu noch eine Anmerkung. Es ist zulässig, wenn Mieter und VM vereinbaren, dass für die Küche kein Zuschlag verlangt wird, der Mieter dann aber auch die Reparturkosten übernimmt. Auch die Vereinbarung, dass bei einem Geräteausfall der Mieter Ersatz auf eigenen Kosten beschafft und dann bei Auszug das Gerät mitnehmen darf ist gültig.
Der Ausfall des Gerätes muss schriftlich dem VM mitgeteilt werden. Dieser hat unverzüglich den Ersatz zu beschaffen. Beschafft der VM nicht rechtzeitig Ersatz - wobei ein E-Herd durchaus schon mal zwei Wochen Lieferzeit hat - muss der Mieter den VM nochmals auffordern, Ersatz zu beschaffen und auch hinweisen wenn bis zum xx.xx.xxxx kein Ersatz geleistet wird, dass der Mieter dann einen Kostenvoranschlag einholt, das Gerät selbst einbauen lässt und die Kosten mit der fällig werdenden Miete verrechnet werden. Der Mieter sollte sich hier auf jeden Fall fachkundigen Rat vor Ort holen, sei es ein Mieterverein oder ein Anwalt.
Gruss Günter