Elek.Küchengeräte in Mietwohnung

Hallo,

angenommen, in einer Mietwohnung ist eine EBK eingebaut, diese Küche enthält einen Geschirrspüler, einen Kühlschrank und einen Einbauherd, wie ist das rechtlich, wenn eins der Gerät einfach unter Verschleiss (z.B.Alter) kaputt geht?

Und was ist bei Anwendungsfehlern, wer bezahlt das?

Muss der Vermieter Ersatz beschaffen, oder der Mieter?

Hallo, ich bin nur Leie. Also nucht unbedingt meinen Ratschalg als gegeben hinnehmen.

Wenn i Mietvertrag eine Küche mit Einbaugeräten steht muss sich der Vermieter darum kümmern. Da diese bestand des Vertages ist.
Bezahlen tud dann die Verursachung :smile:
Ist der Kühlschrank wegen alters oder normalen Verscheliss defekt muss der Vermieter die Kosten tragen.
Machst du ihn kaputt (Bodenglas zerdeppert) oder hast du ihn soviel benutzt das er nach 2 Jahren schon echt runter ist würde ich sagen musst du ihn, oder einen teil davon ersezen. (Vom Hersteller haben die meist 3 Jahre Gewährleistung, manche 5. Solange würde ich auch die normale Lebensdauer / Abschriebung bei einen Kühlschrank, Mikrowelle etc. ansetzen)

Sollte die Küche nicht darin vorkommen und auch nicht aufgenommen sein würde ich sagen es ist deine. Du kannst sie umbauen, wegschmeissen, erneuern, etc.
Würde da mal sagen das Eiegntum wurde dir damit übertragen.
(! Solang dise nicht wirklich fest installiert ist!. Ist der Kühlschrank oder der Herd an der Wand oder Boden vernakert gekört er automatisch zum Gebäude, also es zählen nur dinge für dich die du problemlos mit maximal einen schraubendreher zum Kabelabmachen bewegen kannst.
Da musst du dich schon selbst darum kümmern.

Hoffe es ist dir vielleicht hilfreich.

Grüsse Zoomi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

angenommen, in einer Mietwohnung ist eine EBK eingebaut, diese
Küche enthält einen Geschirrspüler, einen Kühlschrank und
einen Einbauherd, wie ist das rechtlich, wenn eins der Gerät
einfach unter Verschleiss (z.B.Alter) kaputt geht?

Muss der Vermieter ersetzen oder instandsetzen (lassen), wenn die Küche dem Vermieter gehört.

Und was ist bei Anwendungsfehlern, wer bezahlt das?

Der, der sie kaputt gemacht hat.

Muss der Vermieter Ersatz beschaffen, oder der Mieter?

Im ersten Fall der Vermieter, im zweiten der, der mit dem Stemmeisen das Kühlfach enteist hat.

Gruß n.

Hallo,

angenommen, in einer Mietwohnung ist eine EBK eingebaut, diese
Küche enthält einen Geschirrspüler, einen Kühlschrank und
einen Einbauherd, wie ist das rechtlich, wenn eins der Gerät
einfach unter Verschleiss (z.B.Alter) kaputt geht?

Fällt ein Gerät aus, hat der VM üblicherweise dieses Gerät auch unverzüglich zu ersetzen.

Und was ist bei Anwendungsfehlern, wer bezahlt das?

Wer einen Schaden verursacht haftet, also haftet der Mieter.

Muss der Vermieter Ersatz beschaffen, oder der Mieter?

Hierzu noch eine Anmerkung. Es ist zulässig, wenn Mieter und VM vereinbaren, dass für die Küche kein Zuschlag verlangt wird, der Mieter dann aber auch die Reparturkosten übernimmt. Auch die Vereinbarung, dass bei einem Geräteausfall der Mieter Ersatz auf eigenen Kosten beschafft und dann bei Auszug das Gerät mitnehmen darf ist gültig.

Der Ausfall des Gerätes muss schriftlich dem VM mitgeteilt werden. Dieser hat unverzüglich den Ersatz zu beschaffen. Beschafft der VM nicht rechtzeitig Ersatz - wobei ein E-Herd durchaus schon mal zwei Wochen Lieferzeit hat - muss der Mieter den VM nochmals auffordern, Ersatz zu beschaffen und auch hinweisen wenn bis zum xx.xx.xxxx kein Ersatz geleistet wird, dass der Mieter dann einen Kostenvoranschlag einholt, das Gerät selbst einbauen lässt und die Kosten mit der fällig werdenden Miete verrechnet werden. Der Mieter sollte sich hier auf jeden Fall fachkundigen Rat vor Ort holen, sei es ein Mieterverein oder ein Anwalt.

Gruss Günter

Hallo, hallo,

ich wohne in einer Mietwohnung inkl. Einbauküche und Waschmaschine. Ich habe dafür einen Zusatzvertrag unterschrieben. Darin steht zusammengefasst, dass ich für Reperaturen selber aufkommen muß. Wenn ein Gerät nicht mehr zu reparieren ist, muß ich es auf eigene Kosten ersetzen und dann geht es in meinen Besitz über.

Liebe Grüße, Elke