Email des Vermieters -zur Antwort verpflichtet?

Mein Vermieter eines WG Zimmers in einer Wohnung schrieb folgendes, s.u. Seine Befürchtungen sind übertrieben. Es ist kein Schaden in der Wohnung da. Mit 10 Euro ließe sich überdies alles beheben. Ich seh das Schreiben als falsche Beschuldigung. Die WG ist seine erste Vermieter Erfahrung. Der Sohn wohnt auch in der WG. Muss ich da antworten?  „Umgang mit der Mietsache“: wir waren am Sonntag zu Besuch bei Niko und waren ein wenig überrascht über das Badezimmer, insbesondere über die Art und Weise, wie mit dem „Duschwasser“ umgegangen wird. Nur der ordnungshalber, regelmäßig auf dem Boden stehendes Wasser, das verdunstet, verursacht Allmählichkeitsschäden im Boden und in den Silikonfugen. Diese Allmählichkeitsschäden trägt der Mieter durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache. Silikonfugen sind Wartungsfugen, je besser man diese pflegt, das Wasser wegwischt, regelmäßige Reinigung,… umso länger müssen diese nicht erneuert werden. Eine Erneuerung auf Grund der nicht üblichen Nutzung (es ist ein Badezimmerboden und nicht eine Badewanne) geht zu Lasten der Mieter, die Silikonfuge hat sich teilweise dunkel verfärbt, was in der Regel auf Schimmelentwicklung deutet… In diesem Zusammenhang, Kleinreparaturen durch den üblichen Gebrauch, sind außerdem laut Mietvertrag vom Mieter zu tragen. Wir bitten darum, dass stehendes Wasser aufgewischt wird und die Silikonfuge mit entsprechenden Reinigungsmitteln gereinigt wird. Wir finden es Schade, dass wir auf den Mietvertrag hinweisen müssen, insbesondere Ziffer 13 +14 und würden uns freuen, wenn die Mietverhältnisse nicht negativ belastet werden. Bitte gebt uns via Mail die Rückmeldung, dass die Vereinbarungen des Mietvertrages eingehalten werden, pfleglicher Umgang, Reinigung und Pflege der Mietsache.Erläutere deine Frage genauer. Jedes Detail hilft dabei die richtige Antwort zu finden … (mind. 80 Zeichen)

Kein Mensch ist verpflichtet, irgendeine Mail zur Kenntnis zu nehmen oder gar zu beantworten. Gegebenenfalls hat er sich allerdings die daraus resultierenden Folgen selber zuzuschreiben…

hi,

Mein Vermieter …

ja, du liest wirklich nicht gern irgendwelche Texte.

der rein praktische Inhalt der Frage bzw. des Schreibens sind so aber richtig.
Die Fugen nehmen durch stehendes Wasser (auch bekannt als Pfütze) schaden. Sie sind dafür nicht ausgelegt und sind, wie er sagt, nach der Nutzung möglichst zu trocknen.
Klar wischt die niemand nach jedem duschen trocken, aber übermäßiges Wasser am Silikon sollte man schon vermeiden.
Die Schimmeln schneller als man denkt und Reiniger können nur oberflächlich reinigen, nicht den Schimmel in der Fuge.

Von der hohen Luftfeuchtigkeit durch das ganze Wasser wollen wir noch nicht einmal reden. Im Winter wird das dann zum Problem.

Mal ehrlich, man wird noch relativ nett darauf hingewiesen und will sich - uneinsichtig wie man eben so ist - erstmal rechtlich absichern und tot stellen?
Meiner Meinung nach wäre dein Tonfall um einiges schärfer, wenn dir jemand nen Kratzer aufm Handy hinterlässt…

grüße
lipi

Hallo,

eine Email ist (noch) kein rechtsgültig zugestelltes Schreiben, insofern kann man das auch ignorieren. Aber, die Grenzen beginnen zu fließen, da wäre ich sehr vorsichtig.

Dein Vermieter hört sich doch sehr vernünftig an, da kann man sich doch sicher einigen…wenn man will.

Übrigens, einen sogenannten Ällmählichkeitsschaden kannst Du so einfach nicht erkennen, deshalb heißt das ja so. Der entsteht ganz langsam und fast unbemerkt…

Also, lass gut sein und folge dem Ratschlag, ist doch auch kein Problem…

Gruß

Diese Aufforderung des Vermieters sollte man durchaus ernst nehmen und ihn dies auch wissen lassen. Andernfalls könnte er zeitnah auf die Idee kommen, diesmal zugangssicher, etwa durch bezeugte Zustellung oder per Einwurfeinschreiben, eine qaulifizierte Abmahnung auszusprechen. Was das bedeutet, würde er noch einmal in Nicos Bad nasse Füße bekommen, kann man in § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB nachlesen :open_mouth:

G imager

Hallo!

Nein, zur Antwort, überhaupt zu einer Reaktion, ist man nicht verpflichtet. Man kann sich trotz freundlich und sachlich gehaltenem Schreiben beliebig stur auf Rechtsstandpunkte zurück ziehen. Dann sollte man sich aber über die zukünftige Verfahrensweise des Vermieters nicht wundern. Was gütlich nicht funktioniert, wird eben rechtlich niet- und nagelfest zugestellt, führt nach angekündigter Wohnungsbesichtigung zur Abmahnung und nach einigem Hin und Her zum Rausschmiss. Das kostet alles Geld, ist aber egal. Der Umgang mit halsstarrigen Leuten macht keinen Spaß. Die setzt man nach Möglichkeit an die Luft. Das Leben ist zu kurz und zu schade, sich von derartigem Volk ärgern zu lassen.

Also: Selbstverständlich antwortet man. Nicht unterwürfig, aber sachlich und höflich. Man bricht sich keinen Zacken aus der Krone, wenn man sich für den hilfreichen Hinweis bedankt und zusichert, die Mietsache in einwandfreiem Zustand zu halten.

Gruß
Wolfgang

die Sinne sind geschärft
Hallo Felixco,

Antworten muss man nicht, aber für den netten Hinweis kann man sich trotzdem bedanken.

Seine Befürchtungen sind übertrieben. Es ist

kein Schaden in der Wohnung da. Mit 10 Euro ließe sich
überdies alles beheben. Ich seh das Schreiben als falsche
Beschuldigung.

Na dann ist doch alles gut.

Sollte es doch zu einem Schimmelbefall oder Schaden an der Bausubstanz kommen, wirst Du den Schaden auf deine Kosten beseitigen.

Du wirst doch bestimmt nicht auf die Idee kommen, dass der Vermieter den Schaden beseitigen soll.

Deine Aufmerksamkeit wurde durch die nette Email deines Vermieters nochmal geschärft.

der liebe Peter

s verdunstet, verursacht

Allmählichkeitsschäden im Boden und in den Silikonfugen. Diese
Allmählichkeitsschäden trägt der Mieter durch unsachgemäßen
Gebrauch der Mietsache. Silikonfugen sind Wartungsfugen, je
besser man diese pflegt, das Wasser wegwischt, regelmäßige
Reinigung,… umso länger müssen diese nicht erneuert werden.
Eine Erneuerung auf Grund der nicht üblichen Nutzung (es ist
ein Badezimmerboden und nicht eine Badewanne) geht zu Lasten
der Mieter, die Silikonfuge hat sich teilweise dunkel
verfärbt, was in der Regel auf Schimmelentwicklung deutet… In
diesem Zusammenhang, Kleinreparaturen durch den üblichen
Gebrauch, sind außerdem laut Mietvertrag vom Mieter zu tragen.
Wir bitten darum, dass stehendes Wasser aufgewischt wird und
die Silikonfuge mit entsprechenden Reinigungsmitteln gereinigt
wird. Wir finden es Schade, dass wir auf den Mietvertrag
hinweisen müssen, insbesondere Ziffer 13 +14 und würden uns
freuen, wenn die Mietverhältnisse nicht negativ belastet
werden. Bitte gebt uns via Mail die Rückmeldung, dass die
Vereinbarungen des Mietvertrages eingehalten werden,
pfleglicher Umgang, Reinigung und Pflege der
Mietsache.Erläutere deine Frage genauer. Jedes Detail hilft
dabei die richtige Antwort zu finden … (mind. 80 Zeichen)

Du tust Dir und den Anderen einen Gefallen…
…wenn Du nächstens den Text gliederst.
Ganz ehrlich, so einen zusammengeballten Text zu lesen macht keinen Spaß.
Ist aber nur meine Meinung.
Trotzdem nette Grüße