Entschädigung verlangen

Hallo,
ich bin sauer, weil die Eigentümerin hat in dem haus wo wir wohnen(wir wohnen im EG) eine neue Haustür für 4000 Euro rein bauen lassen, aber das teil was die Tür Langsamm schließen lässt ist nicht von der Firma die die Tür eingebaut haben nicht eingestellt worden, so die schwere Tür sowas von zugeknallt wird. Deswegen können wir seit einem Monat nicht in unserem Schlafzimmer schlafen. Über dieses Problem weiß die Eigentümerin und hat seit einem Monat nichts gemacht. Durch ihr verschulden und unverantwortungslosem Verhalten können wir unser Schlafzimmer nicht nutzen aber wir Zahlan ja die Miete damit wir alle Räume Problemlos nutzen können. Können wir eine Entschädigung verlangen?
Danke

Sie können die Vermieterin schriftlich auffordern die Tür
binnen einer angemessen Frist (ca.14 Tage )einstellen zu lassen .Nach fruchtlosen Ablauf dieser Frist haben sie das Recht die Miete um einen angemessen Betrag zu kürzen.Allerdings denke ich , dass die Kürzung 10% nicht überschreiten sollte , da dieser Mangel für sie nur gefühlt erheblich ist .

Mein fachgebiet ist die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern. Leider aknn ich Ihnen daher keine Info geben.

Hallo

Lärm ist schwierig nachzuvollziehen bzw. individuell unterschiedlich zu bewerten, da jeder Mensch eine unterschiedliche Toleranzgrenze hat.
Meist hilft hier nur eine Dezibel Messung wenn Sie vor Gericht ggf. ihr Recht bekommen wollen.
Ich würde versuchen, den Vermieter zum Einbau des Türschliessers zu bewegen. Schriftliche Anmahnung mit Terminierung des Fertigstellungstermin. Falls das nicht funktioniert bleibt Ihnen nur die genannte DB Messung. Messgeräte haben bspw. Tontechniker oder gibt es ggf. auch im Elektrohandel.
Protokollieren sie auch die Störvorfälle.

Falls der VErmieter nicht reagieren sollte hilft meist nur ausziehen.

Sorry dass ich keine bessere Antwort geben konnte, aber ich habe einen ähnlichen Fall schon selbst miterlebt.

MFG

Vippi

Nachtrag: Mietminderung ist hier schwer durchsetzbar. Die Antwort von Poisen also bitte vorsichtig bewerten, denn ggf. schmeisst der Vermieter sie raus oder verklagt sie auf Rückforderung.

frist setzen zur beseitigung des problems, erst wenn dann nichts geschieht, können sie miete einbehalten.
wieviel % weiß i in dem fall aber nicht.

Drohen Sie der Vermieterin schriftlich 10 % Mietkürzung an und kürzen Sie ab dem auf diese Ankünfigung folgenden Monat die Miete.

Hallo

setze Ihr eine Frist, dass sie es beheben soll. Sollte die Frist verstreichen und es wurde immer noch nix gemacht dann kannst du die Miete mindern. (alles am besten mit Einschreiben)

Jana

Hallo,guten Tag
Geben Sie der Vermieterin eine Fist und drohen Sie mit einer Mietkürzung Fals sie diese Ruhestörung nicht beendet wird.
Rechnen Sie den qm- Preis aus und ziehen Sie die qm-Fläche vom Schlafzimmer ab.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo, Sie müssen den vorgeschriebenen Weg einhalten, das heißt: 1.Die Vermieterin schriftl. vom Mangel (lautes Türknallen) in Kenntnis setzen und 2.) in gleichem Brief die Beseitigung des Mangels verlangen.
3.) Setzen Sie hierfür eine Frist von 1 Woche ab Zugang an und teilen Sie der Vm mit, daß nach Ablauf dieser Frist durch Sie ein Handwerker mit der Schadensbeseitigung beauftragt werden wird. Die Kosten hierfür übernhemen ZUNÄCHST Sie (wer bestellt, der bezahlt), diese Kosten werden Sie von der nächsten fälligen Kaltmiete abziehen.–
Bleiben Sie im Ton sachlich. Die Türschließer haben innen eine Füllung mit Hydrauliköl. Dieses Öl reagiert leider auf Temperaturschwankungen, so daß es bei warmen Außentemperaturen dünnflüssiger wird und nicht mehr richtig dämpft: die Tür schlägt dann laut zu. Gerade in der Übergangszeit mit kalten Nächten und rel. warmen Tagen ist eine Standardeinstellung schwierig, wenn man die Dämpfung zu stark einstellt, schließt evtl. die Tür leise, aber fällt nicht ins Schloß, so daß jeder herein kann, was auch nicht Sinn der Sache ist.
Die Regulierung ist in 5min gemacht. Man kann zusätzlich noch kleine „silencer“ anbringen, kleine Dämmstoffkissen, die aufgeklebt werden.-
Eine Mietminderung wegen Verringerung der Wohnqualität durch das Türzuschlagen würde ich mit ca. 5-10% der Monatskaltmiete ansetzen, aber erst, wenn alle der beschriebenen Maßnahmen erfolglos geblieben sind.-
Hoffe, ich konnte weiterhelfen, Gruß Achim

Hallo,

weisen Sie Ihre Vermieter schriftlich auf den Sachmangel und die erhebliche Beeinträchtigung hin. Setzten Sie für die Behebung eine Frist von max. 14 Tagen.

Weisen Sie in Ihrem Anschreiben dezent darauf hin, das Sie bei Nichteinhaltung der Behebungsfrist die Miete entsprechend mindern werden.

Das hilft meistens bereits.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen