Ergänzung zur Hausordnung zulässig

Nach 27 Jahren gab der Vermieter eine Ergänzung zur Hausordnung heraus, das die Mieter nun die Bürgersteige usw. zu reinigen hätten.
Die ursprüngliche Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Darin war diese „Außenreinigung“ nicht erwähnt.
Ist die Ergänzung zulässig, oder kann man sie ignorieren?