Erhöhung der Kaution

Ein Mieter möchte sich einen kleinen Hund zulegen und hat schriftlich um die Genehmigung dafür bei der Hausverwaltung gebeten. Im Mietvertag dteht nur, das es einer Genehmigung bedarf um einen Hund zu halten. Diese gibt ihm die Genehmigung zur Haltung eines kleinen Hundes erst, wenn dieser seine bisher hinterlegte Kaution um 200 € erhöht. Darf denn die Kaution aus diesem Grund erhöht werden?